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Ausschreibung: Personalcomputer - DE-Heilbronn
Personalcomputer
Dokument Nr...: 72039-2023 (ID: 2023020312480902706)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Heilbronn: Personalcomputer
   2023/S 25/2023 72039
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
   Postanschrift: Lerchenstr. 40
   Ort: Heilbronn
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Postleitzahl: 74072
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Sarah.Huber@landratsamt-heilbronn.de
   Telefon: +49 7131/9940
   Fax: +49 713199483339
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.landkreis-heilbronn.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E16875835
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30213000 Personalcomputer
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
   die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten,
   inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen
   Dienstleistungen, Garantien und Services sowie Miete der Geräte über 36
   Monate.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Heilbronn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
   die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten,
   inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen
   Dienstleistungen, Garantien und Services sowie Miete der Geräte über 36
   Monate.
   Inhalt:
   - 1.000 Stück 15"-Notebooks
   - 500 Stück 14"-Convertible
   - Zubehör
   - Dienstleistungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines
   bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   von min. 1.000.000 
   Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in
   bestimmter geeigneter Höhe
   Betriebshaftpflichtversicherung
   für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 
   für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von
   mindestens 500.000 
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens 3 Referenzen mit Lieferung von min. 250 IT-Geräten wie
   Notebooks und Convertibles aus den letzten 3 Jahren.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/03/2023
   Ortszeit: 08:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/05/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/03/2023
   Ortszeit: 08:45
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-
   len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
   1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:Sarah.Huber@landratsamt-heilbronn.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-heilbronn.de/
   8. https://www.subreport.de/E16875835
   9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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