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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-München
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
Help-Desk und Unterstützungsdienste
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 72265-2023 (ID: 2023020312504802966)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-München: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   2023/S 25/2023 72265
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das
   Bayerische Staatsministerium der Justiz, federführend handelnd in
   Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, zu der sich die am Projekt
   beteiligten Länder zusammengeschlossen haben
   Postanschrift: Prielmayerstraße 7
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 80335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael
   E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware SolumSTAR
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000014
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Individualsoftware SolumSTAR ist ein justizeigenes Fachverfahren
   und dient zur elektronischen Unterstützung von Prozessen bei der
   Führung des elektronischen Grundbuchs. Der Auftragnehmer soll das
   Verfahren übernehmen, pflegen und einen Support bereitstellen. Darüber
   hinaus sind Weiterentwicklungen der Software Gegenstand des Auftrags.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
   72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
   72245000 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
   72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Individualsoftware SolumSTAR ist ein justizeigenes Fachverfahren
   und dient zur elektronischen Unterstützung von Prozessen bei der
   Führung des elektronischen Grundbuchs. Der Auftragnehmer soll das
   Verfahren übernehmen, pflegen und einen Support bereitstellen. Darüber
   hinaus sind Weiterentwicklungen der Software Gegenstand des Auftrags.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet
   festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im
   Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber
   ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei
   den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine
   Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
   Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand,
   gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die
   ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
   i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat.
   ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat.
   iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat.
   iv. Es entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   optionale Preise gem. Preisblatt
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert
   verwendet werden.
   - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
   - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung
   unterzogen,
   - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet;
   sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
   1. statistische Angaben
   K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
   "Informationen zu statistischen Angaben".
   K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines
   oder mittleres Unternehmen (KMU)?
   K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres
   Unternehmens entspricht.
   2. Eigenerklärungen:
   K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
   wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
   Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
   Entgelt gewährt.
   werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
   Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
   menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
   angemessener Weise beachtet.
   werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
   5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
   1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
   Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
   Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
   50 %,
   c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und / oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
   mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
   mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum
   diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der
   Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
   Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
   3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
   Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
   Bieter zulässig.
   4. Projektbezogene Eignungskriterien:
   4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen
   Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 8 Mio. Euro. (Bei
   Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den
   vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen
   in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware
   bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf
   der Teilnahmeantragsfrist.
   4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist.
   4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
   Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
   einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
   wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
   Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
   Entgelt gewährt.
   werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
   Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
   menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
   angemessener Weise beachtet.
   werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
   5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
   1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
   Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
   Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
   50 %,
   c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und / oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
   mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
   mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen
   Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 8 Mio. Euro. (Bei
   Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den
   vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
   Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   4.5: [B] 350 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen
   Erfahrung im Einsatz folgender Technologien und Umgebungen gesammelt
   hat: Betriebs- und Serversysteme,Virtualisierung von Betriebssystemen
   im Serverumfeld, Komplexen Datenbanken (auch geclustert) Oracle
   Datenbank - Datenbank Informix - Datenbank xindice,
   Citrix-Terminalserverlösungen, EGVP und und OSCI-Protokollstandard,
   Programmiersprachen Visual Basic, C und C+, Java, Suse-Linux, Red Hat
   Linux. Beziehen Sie sich bei allen Ihren Angaben konkret auf Produkte
   von Anbietern mit Angabe des Produktnamens und der Version. Gefordert
   ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten
   Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
   4.6: [B] 430 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren
   Projektreferenzen, bei denen im Rahmen eines Softwarepflege- und
   Entwicklungsprojektes folgende Anforderungen berücksichtigt wurden:
   a) Pflege, Weiterentwicklung und Support einer Legacy-Anwendung
   (Altanwendung), die nicht mehr dem aktuellen technischen Standard
   entspricht,
   b) Kenntnisse über den Betrieb der Software in einem BSI-zertifizierten
   Rechenzentrum,
   c) Softwareentwicklung im Bereich Client-Server-Technologie,
   d) Modernisierung einer Legacy-Anwendung (Altanwendung),
   e) Betrieb einer Legacy-Anwendung (Altanwendung) auf aktueller
   Architektur/Systeme
   Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor
   2021), die eine mindestens zweijährige Vertragslaufzeit und ein
   möglichst vergleichbares Mengengerüst sowie einen mit den Anforderungen
   der ausschreibenden Stelle vergleichbaren Grad der Integration (z.B.
   Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen) aufweisen. Benützen Sie
   hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte SolumSTAR.docx".
   4.7: [B] 220 Punkte | Beschreiben Sie ein Referenzprojekt aus den
   letzten 4 Jahren, in dem Ihr Unternehmen die Pflege und
   Weiterentwicklung einer Individualsoftware von einem vorherigen
   (anderen) Dienstleister übernommen hat (Transition). Gehen Sie dabei
   insbesondere auf folgende Aspekte ein:
   - Planung, Durchführung
   - Komplexität der Individualsoftware (Lines of Code, Schnittstellen,
   sonstige Zusammenarbeit mit Umsystemen o.ä.)
   - Kam der Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung?
   4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 20 fest angestellte
   Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und
   2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei
   Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die
   vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
   4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in
   den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich
   der Pflege von Individualsoftware tätig waren.
   4-10: [I] Beschreiben Sie, nach welchen Methoden in Ihrem Unternehmen
   bei Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen von Individualsoftware
   vorgegangen wird?
   4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
   Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der
   Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung
   maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 20 fest angestellte
   Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und
   2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei
   Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die
   vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
   4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
   Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der
   Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung
   maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Für den Auftrag sind Einheitlichkeit und Stringenz für die
   Leistungserbringung es-senziell. Der Austausch in Schlüsselpositionen
   arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des
   Programmverlaufs würde zu nicht unerheblichen Verzögerun-gen und nicht
   kompensierbaren Wissensverlusten führen. Der Auftraggeber hat daher vor
   dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6
   Jahren festlegt. Zudem ist der Vertragsgegenstand sehr komplex. Die
   Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da
   mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster
   Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem muss der
   Auftragnehmer mehrere Entwicklungs- und Testsysteme vorhalten, auf
   denen er die Software entwickelt und testet. Diese Aspekte verteuerm,
   verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers
   erheblich. Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren
   Auftragnehmern wären nicht beherrschbare, qualitative Risiken
   verbunden.
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/03/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
   hingewiesen:
   - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen zu rügen;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen;
   - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange
   nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.justiz.bayern.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
   9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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