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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-München
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
Help-Desk und Unterstützungsdienste
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 72265-2023 (ID: 2023020312504802966)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-München: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2023/S 25/2023 72265
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das
Bayerische Staatsministerium der Justiz, federführend handelnd in
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, zu der sich die am Projekt
beteiligten Länder zusammengeschlossen haben
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael
E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pflege, Weiterentwicklung und Support der Individualsoftware SolumSTAR
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Individualsoftware SolumSTAR ist ein justizeigenes Fachverfahren
und dient zur elektronischen Unterstützung von Prozessen bei der
Führung des elektronischen Grundbuchs. Der Auftragnehmer soll das
Verfahren übernehmen, pflegen und einen Support bereitstellen. Darüber
hinaus sind Weiterentwicklungen der Software Gegenstand des Auftrags.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72245000 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Individualsoftware SolumSTAR ist ein justizeigenes Fachverfahren
und dient zur elektronischen Unterstützung von Prozessen bei der
Führung des elektronischen Grundbuchs. Der Auftragnehmer soll das
Verfahren übernehmen, pflegen und einen Support bereitstellen. Darüber
hinaus sind Weiterentwicklungen der Software Gegenstand des Auftrags.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet
festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im
Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber
ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei
den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine
Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand,
gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die
ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
[K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
[K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
[K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv. Es entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
optionale Preise gem. Preisblatt
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert
verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung
unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet;
sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
"Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines
oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres
Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen
eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum
diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der
Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen
Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 8 Mio. Euro. (Bei
Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den
vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen
in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf
der Teilnahmeantragsfrist.
4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist.
4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen
eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen
Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 8 Mio. Euro. (Bei
Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den
vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4.5: [B] 350 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen
Erfahrung im Einsatz folgender Technologien und Umgebungen gesammelt
hat: Betriebs- und Serversysteme,Virtualisierung von Betriebssystemen
im Serverumfeld, Komplexen Datenbanken (auch geclustert) Oracle
Datenbank - Datenbank Informix - Datenbank xindice,
Citrix-Terminalserverlösungen, EGVP und und OSCI-Protokollstandard,
Programmiersprachen Visual Basic, C und C+, Java, Suse-Linux, Red Hat
Linux. Beziehen Sie sich bei allen Ihren Angaben konkret auf Produkte
von Anbietern mit Angabe des Produktnamens und der Version. Gefordert
ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten
Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
4.6: [B] 430 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren
Projektreferenzen, bei denen im Rahmen eines Softwarepflege- und
Entwicklungsprojektes folgende Anforderungen berücksichtigt wurden:
a) Pflege, Weiterentwicklung und Support einer Legacy-Anwendung
(Altanwendung), die nicht mehr dem aktuellen technischen Standard
entspricht,
b) Kenntnisse über den Betrieb der Software in einem BSI-zertifizierten
Rechenzentrum,
c) Softwareentwicklung im Bereich Client-Server-Technologie,
d) Modernisierung einer Legacy-Anwendung (Altanwendung),
e) Betrieb einer Legacy-Anwendung (Altanwendung) auf aktueller
Architektur/Systeme
Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor
2021), die eine mindestens zweijährige Vertragslaufzeit und ein
möglichst vergleichbares Mengengerüst sowie einen mit den Anforderungen
der ausschreibenden Stelle vergleichbaren Grad der Integration (z.B.
Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen) aufweisen. Benützen Sie
hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte SolumSTAR.docx".
4.7: [B] 220 Punkte | Beschreiben Sie ein Referenzprojekt aus den
letzten 4 Jahren, in dem Ihr Unternehmen die Pflege und
Weiterentwicklung einer Individualsoftware von einem vorherigen
(anderen) Dienstleister übernommen hat (Transition). Gehen Sie dabei
insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Planung, Durchführung
- Komplexität der Individualsoftware (Lines of Code, Schnittstellen,
sonstige Zusammenarbeit mit Umsystemen o.ä.)
- Kam der Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung?
4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 20 fest angestellte
Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und
2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei
Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die
vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
4.9: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in
den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich
der Pflege von Individualsoftware tätig waren.
4-10: [I] Beschreiben Sie, nach welchen Methoden in Ihrem Unternehmen
bei Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen von Individualsoftware
vorgegangen wird?
4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der
Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung
maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4.8: [A] Es sind durchschnittlich mindestens 20 fest angestellte
Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und
2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen. (Bei
Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die
vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
4.11: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) in der
Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung
maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Für den Auftrag sind Einheitlichkeit und Stringenz für die
Leistungserbringung es-senziell. Der Austausch in Schlüsselpositionen
arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des
Programmverlaufs würde zu nicht unerheblichen Verzögerun-gen und nicht
kompensierbaren Wissensverlusten führen. Der Auftraggeber hat daher vor
dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6
Jahren festlegt. Zudem ist der Vertragsgegenstand sehr komplex. Die
Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da
mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster
Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem muss der
Auftragnehmer mehrere Entwicklungs- und Testsysteme vorhalten, auf
denen er die Software entwickelt und testet. Diese Aspekte verteuerm,
verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers
erheblich. Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren
Auftragnehmern wären nicht beherrschbare, qualitative Risiken
verbunden.
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange
nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
7. https://www.justiz.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b9f30847-e261-46e3-a029-8447831b7d43
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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