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Ausschreibung: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks - DE-Bredstedt
Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
Kraftfahrzeuge
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dokument Nr...: 73853-2023 (ID: 2023020313043904680)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Bredstedt: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
2023/S 25/2023 73853
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bredstedt - Der Bürgermeister
Postanschrift: Theodor-Storm-Str. 2
Ort: Bredstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Mittleres Nordfriesland
E-Mail: [6]f.middendorf@amnf.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bredstedt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVH697B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVH697B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SMARNA Regionales Flottenmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: SMARNA-2023-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50111000 Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen
Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der
Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und
Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein
regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6
E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen
Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und
Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge
sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von
den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000 Kraftfahrzeuge
34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bredstedt Bredstedt, Breklum, Struckum und Vollstedt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
S. II.1.4.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 20
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf der Basis der Angaben zu
TL1 (50 %),
AK 2: Qualität und Umfang der technischen Ausrüstung des Unternehmens
(EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (30 %).
AK 3: Größe der jährlichen Umsätze (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu
WL2 (20 %).
Einzelheiten der Bewertung für die Auswahl der Teilnehmer sind in den
Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt A.V.5,
beschrieben).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Leistungsänderungsvorbehalte gem. VOL/B, z.B. bei Bedarfsspitzen etwa
während der Tourismussaison.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am
31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis
zum Projektende verbleibenden Zeitraum der tatsächlichen
Bereitstellung. Sie wird daher nicht verbindlich zugesichert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Eigenerklärungen und Nachweise:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben,
Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 5: Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 8: Kein Bezug zu Russland
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument
Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien:
EK-V: Haftpflichtversicherung
EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze
Eigenerklärungen:
WL1: Erklärung Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen, 500 000
EUR Sach- u. Personenschäden)
WL2: Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei
verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für
Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und
Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt,
ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers
einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten
Beträge zu erhöhen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen
beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit
batterieelektrischen PKW und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer
Trittunterstützung) - beide Fahrzeugarten in einem System.
EK-VIII: Hinreichende technische Ausrüstung des Unternehmens mit dem
Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und Software für Sharingsystem
TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5
Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen,
Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VII
TL2: Erklärung, aus der die Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag
entsprechenden Fahrzeugen und einer Software für das Sharingsystem
hervorgeht
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK-VII/TL1: Mindestens eine Referenz, die innerhalb der letzten 5
Jahre für mindestens ein Jahr betrieben wurde oder noch wird.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in
Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an
Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von
9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll-
und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die
mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben
ist. Weitergehende bundesrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten
Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1
sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den
öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten
zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige
Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht.
Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die
Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben
Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu
verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE
vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch
über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den
Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit
genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform
gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der
Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach
gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote
sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH697B
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§
155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige
Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens
10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf
Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB,
also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation
und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:f.middendorf@amnf.de?subject=TED
7. http://www.bredstedt.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVH697B/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVH697B
10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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