Titel :
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DE-Singen (Hohentwiel) - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023091509250459212 / 557893-2023
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Veröffentlicht :
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15.09.2023
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Dokumententyp :
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DE-Singen (Hohentwiel): IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2023/S 178/2023 557893
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN)
gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Virchowstr. 10
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartmbB
E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.glkn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung des Patienteninfotainment System für den Standort Konstanz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das GLKN beabsichtigt die Beschaffung eines neuen
Patienten-Infotainment-System für den Standort Konstanz.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:
Singen (Hohentwiel) (Software); Konstanz (Hardware)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für
die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues
Patienten-Infotainment System beschafft.
Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte
Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022)
hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023
abgeschlossen sein.
Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort
Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die
vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll Auftrag für
die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes
Konstanz zu erweitert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für
die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues
Patienten-Infotainment-System beschafft.
Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte
Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022)
hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023
abgeschlossen sein.
Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort
Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die
vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll der Auftrag
für die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes
Konstanz erweitert werden.
Da das bereits das für Singen vorhandene Abrechnungssystem nur
Lizenztechnisch erweitert werden müsste, birgt dies deutliche Vorteile
im Ressourcenmanagement der IT-Abteilung.
Ebenso würde es die technische Serviceunterstützung des IT-Personals
vereinfachen, da hinsichtlich der Know-how Unterstützung zur
Administration des Patienteninfotainments keine neuen
Schulungsmaßnahmen erforderlich wären. Auch im Bereich der Vorhaltung
von Ersatzteilen/Reparaturmaterialien bietet eine solche
unternehmensweit homogene Ausstattung deutliche Vorteile.
Die gleichen Vorteile zeigen sich auch in der Handhabung des Systems
durch das administrative Personal der Patientenaufnahme. Da dieser
Aufgabenbereich von Personen gemanaged wird, welche in Personalunion
für Singen und Konstanz tätig sind, wäre die Handhabung von zwei
unterschiedlichen Applikationen eine unnötige Belastung und nicht
handhabbar.
Um die hier beschriebenen Vorteile und den komplexen Leistungsumfang
nutzen zu können, wird eine Erweiterung des bestehenden
Infotainmentsystems erforderlich, welches in Singen installiert wurde.
Aufgrund der hochsicheren Datenvernetzung der Standorte ist die
Erweiterung auch in Konstanz sodann nutzbar.
Der maßgebende Vorteil ergibt sich jedoch aus der Wandlung des
Lizenzierungsverfahrens von Fallpauschalen-Abrechnung auf bettenweise
Lizenzierung.
Weitere Einsparungen ergeben sich durch die Rückvergütung der für
Radolfzell gekauften Patienteninfotainment-Ausstattung. Nachdem Anfang
2023 von der Geschäftsleitung beschlossen wurde, diesen Standort zum
30.06.2023 zu schließen, konnte die hierfür beschaffte Ausstattung
nicht mehr zum Einsatz gebracht werden.
Bei Auftragserteilung für die Erweiterung am Standort Konstanz, würde
Firma Avaya das nicht benötigte Material zurücknehmen und den
Einkaufspreis rückvergüten.
Vor diesem Hintergrund und unter Berufung auf das umfangreiche
Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers wird die Erweiterung des
Patienteninfotainment Systems für den Standort Konstanz wie beschreiben
vorgenommen.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des
ursprünglichen Auftragnehmers Avaya GmbH & Co. KG, die zur Erweiterung
bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des
Unternehmens würde aus den dargelegten Gründen dazu führen, dass das
GLKN eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen
müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw.
unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim
Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist der
Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gegeben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Avaya GmbH & Co. KG
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 112
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag
des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht
verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7,
II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert,
wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein
in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird
dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser
Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer
VI.4.3 verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für
Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für
Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3
GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht
ausreichend.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023
References
6. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
7. https://www.glkn.de/
8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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