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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Singen (Hohentwiel)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 557893-2023 (ID: 2023091509250459212)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Singen (Hohentwiel): IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 178/2023 557893
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN)
   gemeinnützige GmbH
   Postanschrift: Virchowstr. 10
   Ort: Singen (Hohentwiel)
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Postleitzahl: 78224
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartmbB
   E-Mail: [6]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.glkn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Krankenhaus
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung des Patienteninfotainment System für den Standort Konstanz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das GLKN beabsichtigt die Beschaffung eines neuen
   Patienten-Infotainment-System für den Standort Konstanz.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Hauptort der Ausführung:
   Singen (Hohentwiel) (Software); Konstanz (Hardware)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für
   die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues
   Patienten-Infotainment System beschafft.
   Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte
   Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022)
   hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023
   abgeschlossen sein.
   Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort
   Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die
   vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll Auftrag für
   die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes
   Konstanz zu erweitert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für
   die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues
   Patienten-Infotainment-System beschafft.
   Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte
   Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022)
   hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023
   abgeschlossen sein.
   Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort
   Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die
   vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll der Auftrag
   für die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes
   Konstanz erweitert werden.
   Da das bereits das für Singen vorhandene Abrechnungssystem nur
   Lizenztechnisch erweitert werden müsste, birgt dies deutliche Vorteile
   im Ressourcenmanagement der IT-Abteilung.
   Ebenso würde es die technische Serviceunterstützung des IT-Personals
   vereinfachen, da hinsichtlich der Know-how Unterstützung zur
   Administration des Patienteninfotainments keine neuen
   Schulungsmaßnahmen erforderlich wären. Auch im Bereich der Vorhaltung
   von Ersatzteilen/Reparaturmaterialien bietet eine solche
   unternehmensweit homogene Ausstattung deutliche Vorteile.
   Die gleichen Vorteile zeigen sich auch in der Handhabung des Systems
   durch das administrative Personal der Patientenaufnahme. Da dieser
   Aufgabenbereich von Personen gemanaged wird, welche in Personalunion
   für Singen und Konstanz tätig sind, wäre die Handhabung von zwei
   unterschiedlichen Applikationen eine unnötige Belastung und nicht
   handhabbar.
   Um die hier beschriebenen Vorteile und den komplexen Leistungsumfang
   nutzen zu können, wird eine Erweiterung des bestehenden
   Infotainmentsystems erforderlich, welches in Singen installiert wurde.
   Aufgrund der hochsicheren Datenvernetzung der Standorte ist die
   Erweiterung auch in Konstanz sodann nutzbar.
   Der maßgebende Vorteil ergibt sich jedoch aus der Wandlung des
   Lizenzierungsverfahrens von Fallpauschalen-Abrechnung auf bettenweise
   Lizenzierung.
   Weitere Einsparungen ergeben sich durch die Rückvergütung der für
   Radolfzell gekauften Patienteninfotainment-Ausstattung. Nachdem Anfang
   2023 von der Geschäftsleitung beschlossen wurde, diesen Standort zum
   30.06.2023 zu schließen, konnte die hierfür beschaffte Ausstattung
   nicht mehr zum Einsatz gebracht werden.
   Bei Auftragserteilung für die Erweiterung am Standort Konstanz, würde
   Firma Avaya das nicht benötigte Material zurücknehmen und den
   Einkaufspreis rückvergüten.
   Vor diesem Hintergrund und unter Berufung auf das umfangreiche
   Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers wird die Erweiterung des
   Patienteninfotainment Systems für den Standort Konstanz wie beschreiben
   vorgenommen.
   Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des
   ursprünglichen Auftragnehmers Avaya GmbH & Co. KG, die zur Erweiterung
   bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des
   Unternehmens würde aus den dargelegten Gründen dazu führen, dass das
   GLKN eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen
   müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw.
   unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim
   Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist der
   Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gegeben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   04/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Avaya GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 112
   Ort: Frankfurt/Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag
   des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht
   verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
   entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7,
   II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert,
   wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein
   in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird
   dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser
   Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
   abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer
   VI.4.3 verwiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721/926-8730
   Fax: +49 721/926-3985
   Internet-Adresse: [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für
   Rechtsbehelfe:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
   ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
   der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
   droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für
   Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3
   GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht
   ausreichend.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721/926-8730
   Fax: +49 721/926-3985
   Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2023
References
   6. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
   7. https://www.glkn.de/
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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