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Ausschreibung: Dienstleistungen der Verwaltung - DE-München
Dienstleistungen der Verwaltung
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit
Dokument Nr...: 562180-2023 (ID: 2023091909031263443)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
DE-München: Dienstleistungen der Verwaltung
2023/S 180/2023 562180
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heilig, Anna
E-Mail: [6]Referat-S5@stmas.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.stmas.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/30d4b3a3-0a27-4085-8241-b1e76bd64db8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via:
[9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/30d4b3a3-0a27-4085-8241-b1e76bd64db8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession Ausgabe von Fahrtenschreiberkarten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75100000 Dienstleistungen der Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Länder geben für die digitalen Fahrtenschreiber (DFS) in bestimmten
Fahrzeugen (insb. LKW und Omnibusse) Fahrtenschreiberkarten (FSK) aus,
damit die DFS u. a. bedient, genutzt, gewartet und ausgelesen werden
können. DFS dienen insb. dazu, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer
sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegte Entfernungen zu
speichern. Es gibt vier Kartentypen: Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt-
und Kontrollkarten. Diese werden grds. jährlich bzw. alle fünf Jahre
sowie bei Verlust o. Ä. in unregelmäßigen Abständen ausgegeben. In
Bayern besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Ausgabe der FSK sowie
die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten Privaten zu
übertragen. Hiervon macht das zuständige Bayerische Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der vorliegenden
Ausschreibung Gebrauch. Die Ausschreibung beinhaltet neben der Ausgabe
der FSK (mit Ausnahme der Kontrollkarten für Behörden) inkl.
Antragsannahme, -bearbeitung und -abwicklung auch die Gebührenerhebung
sowie die Vermittlung zwischen weiteren an dem Ausgabeverfahren
beteiligten Stellen, insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), inkl.
Abrechnung der vom KBA erhobenen Gebühren. Die Ausschreibung stellt
zudem sicher, dass die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) von der
Beantragung bis zur Ausgabe der FSK umgesetzt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 11 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
75112000 Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung:
In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis des Freistaates
Bayern ist mindestens eine Annahme- und Ausgabestelle einzurichten.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Länder geben für die digitalen Fahrtenschreiber (DFS) in bestimmten
Fahrzeugen (insb. LKW und Omnibusse) Fahrtenschreiberkarten (FSK) aus,
damit die DFS u. a. bedient, genutzt, gewartet und ausgelesen werden
können. DFS dienen insb. dazu, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer
sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegte Entfernungen zu
speichern. Es gibt vier Kartentypen: Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt-
und Kontrollkarten. Diese werden grds. jährlich bzw. alle fünf Jahre
sowie bei Verlust o. Ä. in unregelmäßigen Abständen ausgegeben. In
Bayern besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Ausgabe der FSK sowie
die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten Privaten zu
übertragen. Hiervon macht das zuständige Bayerische Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der vorliegen-den
Ausschreibung Gebrauch. Die Ausschreibung beinhaltet neben der Ausgabe
der FSK (mit Ausnahme der Kontrollkarten für Behörden) inkl.
Antragsannahme, -bearbeitung und -abwicklung auch die Gebührenerhebung
sowie die Vermittlung zwi-schen weiteren an dem Ausgabeverfahren
beteiligten Stellen, insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), inkl.
Abrechnung der vom KBA erhobenen Gebühren. Die Ausschreibung stellt
zudem sicher, dass die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) von der
Beantragung bis zur Ausgabe der FSK umgesetzt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Kriterium 1: Darstellung der personellen Aufstellung und
beruflichen Qualifikation, Kriterium 2: Darstellung der
organisatorischen Aufstellung, Kriterium 4: Bürgerfreundlichkeit
und Servicegedanke, Kriterium 3: Qualitätsmanagement (Bitte
beachten Sie die Ausführungen unter Ziffer II.2.14)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2025
Ende: 31/12/2029
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der
Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehehttps://
[10]https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffu
ng/ufab/ufab-node.html) mit einem Schwankungsbereich von 20 Prozent und
dem Schwerpunkt Leistung.
Zur Ermittlung der in die Formel nach UfAB 2018 einzusetzenden
Leistungspunktzahl L wird die Qualität des vorgelegten Konzepts
bewertet. Das Konzept wird anhand der folgenden Wertungskriterien
bewertet:
Kriterium 1: Darstellung der personellen Aufstellung und beruflichen
Qualifikation (Gewichtungspunktzahl: 28)
Kriterium 2: Darstellung der organisatorischen Aufstellung
(Gewichtungspunktzahl 28)
Kriterium 3: Qualitätsmanagement (Gewichtungspunktzahl 16)
Kriterium 4: Bürgerfreundlichkeit und Servicegedanke
(Gewichtungspunktzahl 28)
Für jedes Wertungskriterium werden bis zu maximal 4 Bewertungspunkte
vergeben. Die so für jedes Kriterium ermittelte Bewertungspunktzahl
wird im Anschluss mit der genannten Gewichtungspunktzahl multipliziert.
Die Leistungspunktzahl L errechnet sich dann aus der Summe der
jeweils mit der betreffenden Gewichtungspunktzahl multiplizierten
Bewertungspunktzahlen für die einzelnen Kriterien.
Weiter fließt in die Formel nach UfAB 2018 als Preis P die Summe der
jeweils vom Bieter angebotenen Gebühren ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die Bewerber müssen den Jahresumsatz ihres Unternehmens jeweils
getrennt für die
Jahre (Kalenderjahr oder Geschäftsjahr) 2020, 2021 sowie 2022 in Euro
angeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die Werte addiert. Es wird ein
Mindesjahresumsatz von 1,8 Mio. verlangt.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Von den Bewerbern wird die Abgabe folgender Erklärung verlangt:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
"Eigenerklärung des Unternehmens, dass es über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
verfügt:
a) 2.000.000,00 für Personenschäden
b) 2.000.000,00 für Vermögensschäden
c) 2.000.000,00 für Sachschäden.
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssum-men pro Kalenderjahr betragen. Bei Zuschlagserteilung
ist die Versicherungsbestätigung dem Bayerischen Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales unverzüglich zu übersenden.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen als vorstehend unter a) -
c) genannt oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als
vorstehend genannt, hat das Unternehmen zu erklären, dass es im
Auftragsfall eine Versicherung abschließen wird, welche die vorstehend
genannten Anforderungen erfüllt.
0 Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir über eine Versicherung verfüge(n),
welche die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt.
0 Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir derzeit über keine Versicherung
verfüge(en), wel-che die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt,
versichern aber, dass ich/wir im Auftragsfall eine solche Versicherung
abschließen werde(en)."
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Personalentwicklung:
Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres
Unternehmens jeweils für die Jahre (Kalenderjahr oder Geschäftsjahr)
2020 und 2021 und 2022. Bei Bietergemeinschaften werden die Zahlen
addiert. Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 144 verlangt.
Darstellung der Referenzprojekte
Beschreiben Sie mindestens zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbare
Referenzprojekte. Ein Referenzprojekt ist mit dem Vergabegegenstand gut
vergleichbar (und erhält damit 3 Punkte), wenn
- es eine hoheitliche Tätigkeit im Rahmen einer Beleihung durch eine
öffentliche Stelle umfasst,
- diese Tätigkeit Abwicklung von Antragsbearbeitungen entspre-chend der
Leistungsbeschreibung dieses Vergabeverfahrens um-fasst,
- direkter Kontakt mit Bürger und Bürgerinnen bestand,
- die Leistung flächendeckend in einem Gebiet so groß wie Bayern
erbracht wurde,
- einen ähnlichen Gesamtumsatz umfasst (der geschätzte jährliche
Gesamtumsatz der Konzession beträgt ca. 1,81 Mio. ).
Hinweis: Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang, -zeitraum
auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die
Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B.
Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen.
Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen fünf Jahren ab
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein,
Referenzprojekte, die vor über fünf Jahren durchgeführt wurden, werden
nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein,
laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es
han-delt sich um einen Vertrag, aus dem bereits mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und/oder
vertragsgemäß erbracht wurden.
Unter Referenzprojekten sind in der Vergangenheit ausgeführte
vergleichbare Leistungen zur verstehen, die für einen
Referenzauftraggeber im Rahmen eines Auftrags (bei öffentlichen
Auftraggeber ein Vergabeverfahren) durchgeführt wurden. Rahmenverträge
können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann
Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet
und zählen nicht als einzelne Referenzen.
Zum Nachweis der Referenzen ist das beiliegende Template zu verwenden.
Teilnahmeanträge, die keine vergleichbaren Referenzprojekte (Keines
oder nur eines der genannten Vergleichbarkeitskriterien erfüllt)
beiinhalten, werden ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz:
Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge
an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der
Sanktionsvorschrift aufweisen.
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender
Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich
nur aus den Vergabeunterlagen ergibt):
- Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(wie insbesondere nach §§ 123, 124
GWB),
- Angabe zur Struktur der Bewerber,
- Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs
(erst mit Angebotsabgabe),
- Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen,
- ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023
References
6. mailto:Referat-S5@stmas.bayern.de?subject=TED
7. http://www.stmas.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/30d4b3a3-0a27-4085-8241-b1e76bd64db8
9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/30d4b3a3-0a27-4085-8241-b1e76bd64db8
10. https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-node.html
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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