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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Flensburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 718475-2023 (ID: 2023112709114653106)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
  DE-Flensburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 228/2023 718475
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Aktiv Bus Flensburg GmbH
   Postanschrift: Apenrader Str. 22
   Ort: Flensburg
   NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 24939
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hr. Manfred Schlotfeldt
   E-Mail: [6]m.schlotfeldt@aktiv-bus.de
   Telefon: +49 4614871344
   Fax: +49 4614871770
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://aktiv-bus.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E54392375
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E54392375
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Subunternehmerleistungen im Stadtbusverkehr Flensburg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Subunternehmerleistungen der
   öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr der Stadt
   Flensburg. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der
   ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfasst ein Gesamtvolumen von ca.
   1,2 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.
   Betriebsaufnahme ist am 01.01.2025.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Auf die Ausführungen unter VI.3) Zusätzliche Angaben (dort unter
   Buchst. B) wird verwiesen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsumfang:
   4 Fahrzeuge + 2 E-Wagen mit ca. 337.000 km/Jahr
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat zweimalig die einseitige Option auf Verlängerung
   des Vertrags um jeweils 12 Monate. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
   verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsumfang:
   4 Fahrzeuge + 1 E-Wagen mit ca. 334.000 km/Jahr
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat zweimalig die einseitige Option auf Verlängerung
   des Vertrags um jeweils 12 Monate. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
   verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsumfang:
   3 Fahrzeuge + 1 E-Wagen mit ca. 276.000 km/Jahr
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat zweimalig die einseitige Option auf Verlängerung
   des Vertrags um jeweils 12 Monate. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
   verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsumfang:
   3 Fahrzeuge + 1 E-Wagen mit ca. 235.000 km/Jahr
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat zweimalig die einseitige Option auf Verlängerung
   des Vertrags um jeweils 12 Monate. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
   verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer
   I.1 genannte Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am
   hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter
   Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu
   verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag über das zuvor
   benannte E-Vergabe-Portal.
   In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten
   inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner
   des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
   B) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen
   und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124
   GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die in III.1.2) und
   III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind
   dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür
   entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die
   Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise
   im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123
   und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten
   Nachweise und Erklärungen.
   C) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder
   bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der
   Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des
   Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen
   bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte
   Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um - den Teilnahmeantrag zu
   stellen,
   - die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
   - Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
   - Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit
   Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
   Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Teilnahmeantrags:
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
   Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
   diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG (Gesetz über
   Ordnungswidrigkeiten) wegen einer derartigen Straftat festgesetzt
   worden ist;
   2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen
   ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe
   weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
   bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
   3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in
   den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat;
   4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe
   nicht vorgelegen haben;
   5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
   6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   drei Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des
   Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat;
   7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken;
   8. nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte;
   9. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat;
   10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG
   (Mindestlohngesetz) oder § 23 AentG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit
   einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
   11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für
   die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs.
   3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe nach §
   404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder
   11 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
   (Fortsetzung unter den Mindeststandards)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   12) der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat;
   13) der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell
   in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne des § 45 Abs. 4 und 5 VgV
   (Vergabeverordnung) unverzüglich nachweisen kann.
   14) der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
   Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
   Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von §
   22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
   B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick
   auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist
   das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen.
   Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im
   Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
   Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
   erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für
   den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die
   Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
   erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für
   jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3)
   (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
   hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der
   die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
   Erfahrung verfügt.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter erbrachte Verkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
   erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
   die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Vergabegesetz
   Schleswig-Holstein ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und
   Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
   Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren
   Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits
   bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 VGSH
   erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2023
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A. Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke
   sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
   somit nicht [Hinweis: Unter dem vorgenannten Link stehen im Übrigen
   auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant
   werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend
   gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst
   erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat
   derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein
   der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und
   Unterlagen) einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   werden die Leistungsbeschreibung und die übrigen Vergabeunterlagen
   (dann auch mit einem Preisblatt) in einer neuen Fassung im Portal
   eingestellt. Die Vergabestelle behält sich auch danach ausdrücklich
   vor, während des Vergabeverfahrens, insbesondere aufgrund der
   Ergebnisse von Verhandlungsgesprächen, Änderungen an den Vorgaben in
   der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben in den übrigen
   Vergabeunterlagen vorzunehmen!].
   Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden
   in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur
   Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über
   die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben
   werden. Die Bewerber sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen
   Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle
   einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
   Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
   dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
   B. Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Bieter dürfen Einzelangebote
   für alle Lose abgeben. Die Abgabe eines Kombinationsangebots über die
   Lose 1+2 ist unzulässig. Im Übrigen ist die Abgabe eines
   Kombinationsangebots über die Kombinationen 1+3, 1+4, 2+3+ 2+4 und 3+4
   zulässig. Bei der Abgabe eines Kombinationsangebots sind zwingend auch
   Einzelangebote für die betroffenen Lose abzugeben!
   Jeder Bieter kann unter Beachtung der voranstehenden Maßgaben für alle
   Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten
   (Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter
   unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein
   oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote
   abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im
   Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein
   Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen
   Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf maximal 2 Lose erteilt werden
   kann.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4319884542
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2023
References
   Visible links
   6. mailto:m.schlotfeldt@aktiv-bus.de?subject=TED
   7. https://aktiv-bus.de/
   8. https://www.subreport.de/E54392375
   9. https://www.subreport.de/E54392375
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