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Ausschreibung: Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen - DEU-Salzlandkreis(DEE0C)
Bauinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 718706-2023 (ID: 2023112709133053368)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
  DEU-Salzlandkreis(DEE0C): Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
   2023/S 228/2023 718706
   Deutschland - Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG,
   Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
   228/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
   sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
   Rechtsform des Erwerbers:Regionale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
   Beschreibung:LB 069.1 Förderanlagen
   Kennung des Verfahrens:697c526d-a4db-4c10-af4b-796b4eddc0fa
   Interne Kennung:BBG-2018-08_069.1
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Das Verfahren wird beschleunigt:No
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45300000Bauinstallationsarbeiten
   2.1.2 Erfüllungsort
   Stadt:Bernburg
   Postleitzahl:06406
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vob-a-eu-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
   Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
   zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
   unverhältnismäßig.
   Konkurs:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für
   maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
   über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Korruption:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein
   Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
   Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass
   eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde
   wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299
   StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen
   Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des
   Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es
   fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
   Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
   geboten.
   Vergleichsverfahren:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
   Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
   zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
   unverhältnismäßig.
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Gem. § 123 Absatz 1
   Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
   Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder
   eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder
   terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es
   fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
   Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
   geboten.
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
   Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
   beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von
   Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
   darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich
   mit Unternehmen verbunden ist.
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
   Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
   Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
   geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2,
   3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
   für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis
   davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße
   festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu
   begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine
   Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
   ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
   Betrugsbekämpfung:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein
   Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
   Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass
   eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen
   Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt
   oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des
   öffentlichen Interesses geboten.
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Gem. § 123 Absatz 1
   Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
   Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder
   eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des
   Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine
   Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
   ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
   Zahlungsunfähigkeit:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
   Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
   zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
   unverhältnismäßig.
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
   Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
   Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
   geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Gem. §
   124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
   erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
   des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels
   Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
   Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn
   der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Gem. § 124 Absatz 1
   Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
   Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. §
   124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
   erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung
   des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
   beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
   durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte
   oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
   hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
   erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen
   zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Ausschlussgründe gem. § 21
   Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42
   Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und
   Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19
   Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss
   für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss
   für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
   hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem.
   § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
   erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
   Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
   einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere,
   weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der
   Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Gem. § 124
   Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen,
   wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich
   eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre
   unverhältnismäßig.
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für
   maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche
   Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
   hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der
   Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
   Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
   Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
   geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
   Entrichtung von Steuern:Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
   Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
   Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das
   Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
   denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen
   vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
   geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2
   GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
   Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
   unverhältnismäßig.
   Entrichtung von Steuern:Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
   Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
   Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das
   Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
   denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen
   vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
   geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt
   ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal
   fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt,
   dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde
   wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
   (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung
   gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
   Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0000
   Titel:Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
   Beschreibung:Förderanlagen
   Interne Kennung:LOT-0000
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45300000Bauinstallationsarbeiten
   5.1.2 Erfüllungsort
   Stadt:Bernburg
   Postleitzahl:06406
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-06-21+02:00
   Enddatum:2025-07-11+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:-Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA
   -Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 -Fbl. 223 Auflgiederung der
   Einheitspreise -unterz. Wartungsvertrag inkl. Anlagen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis
   Berufs-/Handelsregister
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
   vergleichbarer Referenzen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
   18c0052e9a1-26a07fe243c376a8,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[2]https://www.evergabe.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-08+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Unterlagen können nachgefodert werden
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-08+01:0010:00:00+01:00
   Ort:Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle
   Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
   Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
   von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:Salus Altmark Holding gGmbH
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Salus Altmark Holding
   gGmbH, Bereich Einkauf
   8. Organisationen
   8.1 ORG-7006
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[3]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-7001
   Offizielle Bezeichnung:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
   sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
   Registrierungsnummer:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
   sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
   Postanschrift:Seepark 5
   Stadt:Magdeburg
   Postleitzahl:39116
   Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
   E-Mail:[4]vergabestelle@salus-lsa.de
   Telefon:+49 3471-344420
   Fax:+49 3471-344133
   Internetadresse:[5]https://www.sah.info
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   8.1 ORG-7002
   Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
   Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
   Postanschrift:Olga-Benario-Straße 16-18
   Stadt:Bernburg (Saale)
   Postleitzahl:06406
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]vergabestelle@salus-lsa.de
   Telefon:+49 3471-344420
   Fax:+49 3471-344133
   Internetadresse:[7]https://www.sah.info
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   8.1 ORG-7003
   Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
   Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
   Postanschrift:Olga-Benario-Straße 16-18
   Stadt:Bernburg (Saale)
   Postleitzahl:06406
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[8]vergabestelle@salus-lsa.de
   Telefon:+49 3471-344420
   Fax:+49 3471-344133
   Internetadresse:[9]https://www.sah.info
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-7004
   Offizielle Bezeichnung:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
   Registrierungsnummer:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
   Postanschrift:Ernst-Kamieth-Str. 2
   Stadt:Halle (Saale)
   Postleitzahl:06112
   Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[10]vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
   Telefon:+493455140
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   8.1 ORG-7005
   Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH
   Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH
   Postanschrift:Seepark 5
   Stadt:Magdeburg
   Postleitzahl:39116
   Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]gs@salus-lsa.de
   Telefon:+49 391607530
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:52fc7be8-eaa4-4ace-9b80-df77a4753019-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-24+01:0009:39:54+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00718706-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:228/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-27Z
References
   Visible links
   1. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18c0052e9a1-26a07fe243c376a8,
   2. https://www.evergabe.de/
   3. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   4. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
   5. https://www.sah.info/
   6. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
   7. https://www.sah.info/
   8. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
   9. https://www.sah.info/
  10. mailto:vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
  11. mailto:gs@salus-lsa.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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