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Ausschreibung: Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen - DEU-Salzlandkreis(DEE0C)
Bauinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 718706-2023 (ID: 2023112709133053368)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
DEU-Salzlandkreis(DEE0C): Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
2023/S 228/2023 718706
Deutschland - Bauinstallationsarbeiten - Salus gGmbH, MRV BBG,
Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
228/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers:Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
Beschreibung:LB 069.1 Förderanlagen
Kennung des Verfahrens:697c526d-a4db-4c10-af4b-796b4eddc0fa
Interne Kennung:BBG-2018-08_069.1
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt:No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45300000Bauinstallationsarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Bernburg
Postleitzahl:06406
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Konkurs:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für
maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Korruption:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299
StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen
Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es
fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten.
Vergleichsverfahren:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Gem. § 123 Absatz 1
Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder
eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder
terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es
fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von
Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2,
3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis
davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße
festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu
begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Betrugsbekämpfung:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen
Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt
oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Gem. § 123 Absatz 1
Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder
eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des
Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Zahlungsunfähigkeit:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Gem. §
124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn
der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. §
124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte
oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Ausschlussgründe gem. § 21
Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42
Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und
Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19
Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss
für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss
für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem.
§ 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre
erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der
Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen,
wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für
maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der
Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Entrichtung von Steuern:Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen
vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2
GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Entrichtung von Steuern:Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen
vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt
ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal
fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde
wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
(§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung
gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
5. Los
5.1 Los:LOT-0000
Titel:Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau Ergo, Förderanlagen
Beschreibung:Förderanlagen
Interne Kennung:LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45300000Bauinstallationsarbeiten
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Bernburg
Postleitzahl:06406
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-06-21+02:00
Enddatum:2025-07-11+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:-Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA
-Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 -Fbl. 223 Auflgiederung der
Einheitspreise -unterz. Wartungsvertrag inkl. Anlagen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis
Berufs-/Handelsregister
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
18c0052e9a1-26a07fe243c376a8,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[2]https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-08+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Unterlagen können nachgefodert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-08+01:0010:00:00+01:00
Ort:Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle
Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:Salus Altmark Holding gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Salus Altmark Holding
gGmbH, Bereich Einkauf
8. Organisationen
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[3]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer:Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für
sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Seepark 5
Stadt:Magdeburg
Postleitzahl:39116
Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:[4]vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon:+49 3471-344420
Fax:+49 3471-344133
Internetadresse:[5]https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1 ORG-7002
Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Postanschrift:Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt:Bernburg (Saale)
Postleitzahl:06406
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon:+49 3471-344420
Fax:+49 3471-344133
Internetadresse:[7]https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7003
Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Postanschrift:Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt:Bernburg (Saale)
Postleitzahl:06406
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon:+49 3471-344420
Fax:+49 3471-344133
Internetadresse:[9]https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt:Halle (Saale)
Postleitzahl:06112
Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land:Deutschland
E-Mail:[10]vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
Telefon:+493455140
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung:Salus Altmark Holding gGmbH
Registrierungsnummer:Salus Altmark Holding gGmbH
Postanschrift:Seepark 5
Stadt:Magdeburg
Postleitzahl:39116
Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land:Deutschland
E-Mail:[11]gs@salus-lsa.de
Telefon:+49 391607530
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:52fc7be8-eaa4-4ace-9b80-df77a4753019-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-24+01:0009:39:54+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00718706-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:228/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-27Z
References
Visible links
1. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18c0052e9a1-26a07fe243c376a8,
2. https://www.evergabe.de/
3. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
4. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
5. https://www.sah.info/
6. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
7. https://www.sah.info/
8. mailto:vergabestelle@salus-lsa.de
9. https://www.sah.info/
10. mailto:vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
11. mailto:gs@salus-lsa.de
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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