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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - Coaching plus - DEU-Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Allgemeine und berufliche Bildung
Dokument Nr...: 718760-2023 (ID: 2023112709135553448)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
DEU-Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13): Allgemeine und berufliche Bildung - Coaching plus
2023/S 228/2023 718760
Deutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Coaching plus
228/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Stadt Essen - JobCenter Essen
Rechtsform des Erwerbers:Von einer lokalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Coaching plus
Beschreibung:Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung an den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme.
Kennung des Verfahrens:6cf62db5-5c98-41d9-bc1a-9e696f0cceb6
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80000000Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Essen, Ruhr
Postleitzahl:00000
Land, Gliederung (NUTS):Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y19PEUVBE Die
gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die
dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur
Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw.
Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Coaching plus
Beschreibung:Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung an den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme.
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):80000000Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Essen, Ruhr
Postleitzahl:00000
Land, Gliederung (NUTS):Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-04-01+02:00
Enddatum:2025-03-31+02:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen:1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Die Vertragslaufzeit
kann einmalig um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Option
verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die
ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das
Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU)
2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Sonstiges
Beschreibung:Räumlichkeiten und Ausstattung Die zum Einsatz kommenden
Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in
angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am
Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden
sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen
Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der
Maßnahmen vorzuhalten. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben
ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen
gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die
Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären
Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.
Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte
vermittelt werden. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je
Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur
Verfügung zu stellen. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen
und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten
gewährleistet sein. Ein zusätzlicher mit Internetzugang ausgestatteter
Besprechungsraum ist für die individuelle persönliche Begleitung durch
den Bedarfsträger vorzuhalten. Die Größe der Räume ist so zu bemessen,
dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Alle
PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit
einer Mindestgröße von 23,8 Zoll auszustatten. Unter Einhaltung der
technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer
Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein
Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die
eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen
Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein. Aufgrund der
aktuellen Marktbedingungen liegt diese Voraussetzungen derzeit bei sog.
Office-Software nur bei MS Office - Programmen vor. Für die
Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer müssen
vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung
gestellt werden. Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Anforderungen
entsprechen: a) Mindestanforderungen Rechner: Intel Core i5 (oder
vergleichbar) mit mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, mindestens Internet
DSL 6000, aktuellste Browserversion (Edge oder Firefox) sowie Windows
10 b) Mindestanforderungen Flachbildschirm 23,8 Zoll; Mindestauflösung
1920*1080 erforderlich c) Mindestens ein Farblaser-Drucker d)
Foto-Scanner e) Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten
Speichermedien (USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von
Dokumenten im Microsoft Office Format (DOCX, TXT, XLSX, CSV, PPT) f)
PDF-Generator, PDF-Reader g) Der Auftragnehmer stellt jedem Teilnehmer
zur Speicherung der von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä. einen
USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt beim Teilnehmer zur weiteren
Verwendung und geht in sein Eigentum über. Es ist sicher zu stellen,
dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte,
Bewerbungsunterlagen u. ä. jederzeit und erforderlichenfalls auch in
Farbe ausdrucken kann.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und
leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123
oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung
und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom
Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und
Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch
die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert
der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2
der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben,
dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann
einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der
Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§
124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen
eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss
angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus
bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des
JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten
Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um
weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern,
dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch
in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen
Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der
Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach §
21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des
Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über
Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von
personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu
treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der
EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot
Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit
Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb
eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der
Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das
JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein
Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als
selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma
für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die
angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt
der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die
genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der
Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig
davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der
auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung
(Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage
im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende
Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k
Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu
erklären.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Zum Einsatz kommen 3 Vollzeitstellen für Jobcoaches und 1
Vollzeitstelle für sozialpädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus ist
Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 0,5 zur
Verfügung zu stellen (z.B. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der
Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) und
für eine Projektleitung in Höhe von 0,25 Stelle vorzuhalten. Die
Nachbetreuungsstelle Jobcoach kann mit höchstens 0,3 Stellen für 3
Monate angegeben werden. Die Nachbetreuung kann nur innerhalb der
Vertragslaufzeit erfolgen. In der laufenden Maßnahme ist die
Nachbetreuung vom eingesetzten Personal zu übernehmen. Bei
Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der
Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder
Master) erwartet. Ebenfalls wird das Studium zum Berufspädagogen und
das Studium der Erziehungswissenschaften anerkannt. Pädagogen (Diplom,
Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw.
Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik,
Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne
die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese
innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige
Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von
Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der
Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise
werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese
mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe
innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können. Der Jobcoach muss
fachlich geeignet sein. Eine fachliche Eignung besteht, wenn der
Jobcoach über einen Berufs- oder Studienabschluss, eine 1-jährige
Berufserfahrung verfügt. Ebenso sind Kenntnisse und Erfahrungen in den
Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen
erforderlich. Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word,
Excel, Outlook) werden vorausgesetzt, sowie umfassende Kenntnisse in
IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
E-Mail-Programme). Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und
Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale
sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem
Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss
die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der
Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung
stehenden Medien zu unterstützen. Die Aufgabe des Vermittlers liegt
zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen
Erprobungen und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung.
Alternativ: Bei fehlender Erfahrung in der beruflichen Eingliederung
kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine vorhandene
Qualifikation zum Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK)
anerkannt werden. Die Aufgabe des Jobcoaches liegt insbesondere in der
erfolgreichen Akquise von Stellenangeboten und Einsätzen in
betriebspraktischen Erprobungen. Praktikumszeiten während einer
Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine
5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre
Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein. Der Aufgabenbereich der
Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrktkosten für die
Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die
administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft
fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office
Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in
IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen
Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und
anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im
Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen
vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen,
Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im
Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen. Der
Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über
den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen
fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellit
e/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[2]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH
6Y19PEUVBE
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die
Einreichung:[3]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notic
e/CXS0YH6Y19PEUVBE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:49DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Wird nachgefordert wenn dies rechtlich
möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort:Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen:Keine öffentliche Submission. Vergabe nach
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort:Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen:Keine öffentliche Submission. Vergabe nach
VgV.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:In dieser Maßnahme ist
Barrierefreiheit gefordert. Diese ist unter Berücksichtigung
vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig
zum Maßnahmenbeginn muss der Auftragnehmer die ggf. erforderliche
Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse
der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen
Vorschriften gewährleisten. Der Auftragnehmer hat dafür
sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder
schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang
zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen
selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in
unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es
ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß
der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen
individuell durch den Bedarfsträger zu prüfen.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Einlegung von
Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages
ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit
gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß
§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine
Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die
öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Essen -
JobCenter Essen
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer:05113-31001-15
Postanschrift:Ruhrallee 175
Stadt:Essen
Postleitzahl:45136
Land, Gliederung (NUTS):Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer:05113-31001-15
Postanschrift:Ruhrallee 175
Stadt:Essen
Postleitzahl:45136
Land, Gliederung (NUTS):Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Registrierungsnummer:05315-03002-81
Postanschrift:Zeughausstraße 2-10
Stadt:Köln
Postleitzahl:50667
Land, Gliederung (NUTS):Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land:Deutschland
E-Mail:[7]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer:05113-31001-15
Postanschrift:Ruhrallee 175
Stadt:Essen
Postleitzahl:45136
Land, Gliederung (NUTS):Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:b6d18f3a-649f-438e-a57d-d6e9707c0e63-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-24+01:0009:06:36+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00718760-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:228/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-27Z
References
Visible links
1. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE/documents,
2. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE
3. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE
4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
5. mailto:planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
6. mailto:planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
7. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
8. mailto:planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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