(1) Searching for "2023112709202554278" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrze ugen im Linienbündel BOR 9 - DEU-Borken(DEA34)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 719638-2023 (ID: 2023112709202554278)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
DEU-Borken(DEA34): Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrze
ugen im Linienbündel BOR 9
2023/S 228/2023 719638
Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von
Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienbündel BOR 9
228/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Kreis Borken
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9
Beschreibung:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9 Nutzwagenkilometer/Jahr: R51:
951.000 R52: 475.500, hiervon max. 4.500 als Taxibus 750: 13.000 751:
44.500 752: 20.500
Kennung des Verfahrens:b5323258-2b5a-49ae-9096-b51af9e62132
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Kreis Borken
Stadt:46325
Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLHFT
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9
Beschreibung:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9 Nutzwagenkilometer/Jahr: R51:
951.000 R52: 475.500, hiervon max. 4.500 als Taxibus 750: 13.000 751:
44.500 752: 20.500
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Kreis Borken
Stadt:46325
Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2025-01-07+01:00
Enddatum:2034-01-06+01:00
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie
2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur
Förderung sauberer Fahrzeuge CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von
Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung
auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v § 2
Abs. 2 TVgG-NRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach
denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des
öffentlichen Personenverkehrs zu richten hat, gelten: (siehe auch:
[1]https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-
Tarifvertraege-im-OePNV) 1.1 und 1.2 Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
(DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di]. Der
Tarifvertrag (1.2) mit der DBB-Tarifunion ist textgleich -
Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW (TV-N NW) vom 25.05.2001 in
der Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 1.3.2022 (PDF) 1.1.1
und 1.2.1 Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW)
und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di sowie textgleicher
Tarifvertrag mit der DBB-Tarifunion - Landesbezirklicher Tarifvertrag
über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
für die Arbeitnehmer in nordrhein-westfälischen Nahverkehrsbetrieben
(TV Inflationsausgleich Nahverkehr NW 2023) vom 22. Mai 2023 (PDF) 1.3
Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Manteltarifvertrag für
die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 9.
November 2020 (PDF) 1.4 Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- ver.di - Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des
privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9.
November 2020 (PDF) 1.5 Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- ver.di - Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen
Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.6 Verband
Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Ergänzungstarifvertrag zu § 24
(7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015,
§ 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015,
§ 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen
Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des
Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016
(PDF) 1.7 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO)
und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Zusatzvereinbarung
vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des
privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.
Dezember 2015 (PDF) 1.8 Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- ver.di - Tarifvertrag über Inflationsausgleichsprämien (TV IAP 2022)
vom 22. Dezember 2022 (PDF)
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:A) A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der
finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
erfolgt durch eine Erklärung des Bieters. A) B) Bieter können sich nach
Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und
finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen,
dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.
Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über
die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für
diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1)
und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer
III.1.3) (Referenzen)für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat
die Bietergemeinschaft beider hiesigen Leistung das Personal der die
Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von
Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und
III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer
zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis 100 %
Beschreibung:Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten
Wertungspreis. Dabei gilt folgendes: Der Bieter kalkuliert sein Angebot
unter Verwendung des beigefügten Kalkulationsblatts (Anlage 14). Der
Bieter kalkuliert den Angebotspreis ohne Umsatzsteuer (netto) und in
vollen Euro(-cent). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der
Angebote ist der Kalkulation ein Normjahr zugrunde zu legen, das sich
wie folgt aufteilt: 189 Schultage Mo-Fr (davon jeweils rechnerische
37,8 Tage für Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag), 63
Ferientage Mo-Fr, 52 Samstage und 61 Sonn- und Feiertage. Vergütet wird
aber die tatsächliche Anzahl der jeweiligen Verkehrstage im jeweiligen
Kalenderjahr.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/no
tice/CXPWYRPLHFT/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[3]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHF
T
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die
Einreichung:[4]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CX
PWYRPLHFT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-22+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:52DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem
Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-22+01:0012:30:00+01:00
Ort:Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
auf der Vergabeplattform [5]www.vergabe-westfalen.de
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-22+01:0012:30:00+01:00
Ort:Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
auf der Vergabeplattform [6]www.vergabe-westfalen.de
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die Erbringung der
Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: vgl. § 3
ff. PBZugV. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden
speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind
Bestandteile dieses Vertrages.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Der Antrag auf Nachprüfung
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Kreis Borken
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[7]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Kreis Borken
Registrierungsnummer:055540012012-31002-06
Postanschrift:Burloer Str. 93
Stadt:Borken
Postleitzahl:46325
Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]vergabeplattform@kreis-borken.de
Telefon:02861 681 3405
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer:05515-03004-07
Postanschrift:Albrecht Thaer Str. 9
Stadt:Münster
Postleitzahl:48143
Land, Gliederung (NUTS):Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land:Deutschland
E-Mail:[9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon:+49 2514111691
Fax:+49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:f4a1ec3c-cd09-4484-9beb-b77c23f78693-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-24+01:0013:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00719638-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:228/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-27Z
References
Visible links
1. https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV)
2. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT/documents,
3. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT
4. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT
7. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
8. mailto:vergabeplattform@kreis-borken.de
9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|