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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrze ugen im Linienbündel BOR 9 - DEU-Borken(DEA34)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 719638-2023 (ID: 2023112709202554278)
Veröffentlicht: 27.11.2023
*
  DEU-Borken(DEA34): Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrze
ugen im Linienbündel BOR 9
   2023/S 228/2023 719638
   Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe von
   Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
   Linienbündel BOR 9
   228/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Kreis Borken
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9
   Beschreibung:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9 Nutzwagenkilometer/Jahr: R51:
   951.000 R52: 475.500, hiervon max. 4.500 als Taxibus 750: 13.000 751:
   44.500 752: 20.500
   Kennung des Verfahrens:b5323258-2b5a-49ae-9096-b51af9e62132
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Kreis Borken
   Stadt:46325
   Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLHFT
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9
   Beschreibung:Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 9 Nutzwagenkilometer/Jahr: R51:
   951.000 R52: 475.500, hiervon max. 4.500 als Taxibus 750: 13.000 751:
   44.500 752: 20.500
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Kreis Borken
   Stadt:46325
   Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2025-01-07+01:00
   Enddatum:2034-01-06+01:00
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur
   Förderung sauberer Fahrzeuge  CVD))
   Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von
   Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung
   auf der Straße
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:Als relevante repräsentative Tarifverträge i.S. v § 2
   Abs. 2 TVgG-NRW und Nr. 1 b) der besonderen Vertragsbedingungen, nach
   denen sich das Entgelt für die Ausführung der Leistungen im Bereich des
   öffentlichen Personenverkehrs zu richten hat, gelten: (siehe auch:
   [1]https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-
   Tarifvertraege-im-OePNV) 1.1 und 1.2 Kommunaler Arbeitgeberverband
   Nordrhein-Westfalen (KAV NW und Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
   Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
   (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di]. Der
   Tarifvertrag (1.2) mit der DBB-Tarifunion ist textgleich -
   Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW (TV-N NW) vom 25.05.2001 in
   der Fassung des 15. Änderungstarifvertrages vom 1.3.2022 (PDF) 1.1.1
   und 1.2.1 Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW)
   und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di sowie textgleicher
   Tarifvertrag mit der DBB-Tarifunion - Landesbezirklicher Tarifvertrag
   über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
   für die Arbeitnehmer in nordrhein-westfälischen Nahverkehrsbetrieben
   (TV Inflationsausgleich Nahverkehr NW 2023) vom 22. Mai 2023 (PDF) 1.3
   Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und
   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Manteltarifvertrag für
   die Arbeitnehmer des privaten Omnisbusgewerbes des Landes
   Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung vom 9.
   November 2020 (PDF) 1.4 Verband Nordrhein-Westfälischer
   Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
   - ver.di - Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des
   privaten Omnisbusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9.
   November 2020 (PDF) 1.5 Verband Nordrhein-Westfälischer
   Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
   - ver.di - Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen
   Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des
   Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020 (PDF) 1.6 Verband
   Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte
   Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Ergänzungstarifvertrag zu § 24
   (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten
   Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015,
   § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten
   Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015,
   § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen
   Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des
   Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015 vom 4. Februar 2016
   (PDF) 1.7 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO)
   und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - Zusatzvereinbarung
   vom 9. November 2020 zum Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des
   privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.
   Dezember 2015 (PDF) 1.8 Verband Nordrhein-Westfälischer
   Omnibusunternehmen e.V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
   - ver.di - Tarifvertrag über Inflationsausgleichsprämien (TV IAP 2022)
   vom 22. Dezember 2022 (PDF)
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der
   finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
   erfolgt durch eine Erklärung des Bieters. A) B) Bieter können sich nach
   Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen,
   dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
   Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.
   Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
   Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über
   die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
   verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner
   wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
   überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
   Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die
   entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für
   diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
   Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem
   Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
   für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1)
   und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer
   III.1.3) (Referenzen)für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat
   die Bietergemeinschaft beider hiesigen Leistung das Personal der die
   Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
   das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
   Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen
   Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben.
   Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von
   Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
   Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und
   III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer
   zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
   von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
   Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich
   leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
   Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
   hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
   ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
   Busunternehmensunter Beachtung der für die Personenbeförderung
   geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
   Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
   für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis 100 %
   Beschreibung:Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten
   Wertungspreis. Dabei gilt folgendes: Der Bieter kalkuliert sein Angebot
   unter Verwendung des beigefügten Kalkulationsblatts (Anlage 14). Der
   Bieter kalkuliert den Angebotspreis ohne Umsatzsteuer (netto) und in
   vollen Euro(-cent). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der
   Angebote ist der Kalkulation ein Normjahr zugrunde zu legen, das sich
   wie folgt aufteilt: 189 Schultage Mo-Fr (davon jeweils rechnerische
   37,8 Tage für Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag), 63
   Ferientage Mo-Fr, 52 Samstage und 61 Sonn- und Feiertage. Vergütet wird
   aber die tatsächliche Anzahl der jeweiligen Verkehrstage im jeweiligen
   Kalenderjahr.
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/no
   tice/CXPWYRPLHFT/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[3]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHF
   T
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die
   Einreichung:[4]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CX
   PWYRPLHFT
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-22+01:0012:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:52DAYS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem
   Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-22+01:0012:30:00+01:00
   Ort:Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
   auf der Vergabeplattform [5]www.vergabe-westfalen.de
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-22+01:0012:30:00+01:00
   Ort:Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
   auf der Vergabeplattform [6]www.vergabe-westfalen.de
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die Erbringung der
   Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: vgl. § 3
   ff. PBZugV. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem
   Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden
   speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind
   Bestandteile dieses Vertrages.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Der Antrag auf Nachprüfung
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Kreis Borken
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[7]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Kreis Borken
   Registrierungsnummer:055540012012-31002-06
   Postanschrift:Burloer Str. 93
   Stadt:Borken
   Postleitzahl:46325
   Land, Gliederung (NUTS):Borken(DEA34)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[8]vergabeplattform@kreis-borken.de
   Telefon:02861 681 3405
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
   Registrierungsnummer:05515-03004-07
   Postanschrift:Albrecht Thaer Str. 9
   Stadt:Münster
   Postleitzahl:48143
   Land, Gliederung (NUTS):Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon:+49 2514111691
   Fax:+49 2514112165
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:f4a1ec3c-cd09-4484-9beb-b77c23f78693-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-24+01:0013:00:00+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00719638-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:228/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-27Z
References
   Visible links
   1. https://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV)
   2. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT/documents,
   3. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT
   4. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLHFT
   7. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   8. mailto:vergabeplattform@kreis-borken.de
   9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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