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Ausschreibung: Putzarbeiten - Holzbauarbeiten - DEU-Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Bauarbeiten
Putzarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Zimmer- und Tischlerarbeiten
Dokument Nr...: 722113-2023 (ID: 2023112809160456810)
Veröffentlicht: 28.11.2023
*
  DEU-Main-Taunus-Kreis(DE71A): Putzarbeiten - Holzbauarbeiten
   2023/S 229/2023 722113
   Deutschland - Putzarbeiten - Holzbauarbeiten
   229/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Der Kreisausschuss, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Holzbauarbeiten
   Beschreibung:Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der
   Heinrich-Böll-Schule, Schulstraße 100 in Hattersheim am Main. Es
   handelt sich um einen Schulerweiterungsbau im innerstädtischen Umfeld
   bzw. Stadtrand. Der Schulerweiterungsbau entsteht auf einem sich in
   Betrieb befindlichen Schulgelände. Kurze Beschreibung der Gewerke:
   -Gerüstbauarbeiten -Außenwände 1. u. 2. OG, nicht tragende
   Holzrahmenbauaußenwände -Holz-Alufensterarbeiten (HRB- und
   Stb.-Außenwände) -Sonnneschutzarbeiten -Verdunklungsrolloarbeiten
   -Wärmedämmverbundsystemarbeiten
   Kennung des Verfahrens:6cecd6ce-9420-49ac-beab-ca50fc2a8c18
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45000000Bauarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45421100Einbau von Türen und Fenstern
   sowie Zubehör
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Heinrich-Böll-SchuleSchulstraße 100
   Stadt:Hattersheim am Main
   Postleitzahl:65795
   Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37HRG9 Bindefrist
   des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.02.2024
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vob-a-eu-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Holzbauarbeiten
   Beschreibung:Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
   Gerüstbauarbeiten Arbeits- und Schutzgerüst 1.809,14m2 Ausbau Gerüst
   als Schutzgerüst Dachdecker 134,28 lfm Holzrahmenbau nichttragend
   Außenwände 1. und 2. OG in Holzrahmenbauweise 1.071,17m2 (inkl.
   Fensteröffnungen) WDVS- Oberputz- und Anstricharbeiten WDVS-Arbeiten
   auf HRB-Außenwände 877,33 m2 WDVS-Arbeiten auf Stb.-Wänden ( Anschluss
   HRB) 83,06 m2 Holz-Alu-Fensterarbeiten Holz-Alufenster 73 Stück
   Holz-Außentüren 3 Stück Alufensterbänke 184,70 lfm
   Raffstoreanlagenarbeiten Raffstoreanlagen 61 Anlagen
   Verdunklungsrolloanlagenarbeiten Verdunklungsrolloanlagen 5 Anlagen
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45000000Bauarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45421100Einbau von Türen und Fenstern
   sowie Zubehör
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Heinrich-Böll-SchuleSchulstraße 100
   Stadt:Hattersheim am Main
   Postleitzahl:65795
   Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-03-13+01:00
   Enddatum:2026-01-05+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Zusätzliche Informationen:Bindefrist des Angebots: 16.02.2024
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
   Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
   des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
   Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
   der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
   die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 MTK
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
   Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
   Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
   ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
   Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
   Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
   die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
   europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
   Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
   erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
   Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
   bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
   Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
   die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
   von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:  keine .
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
   Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
   des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
   Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
   der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
   die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 MTK
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
   Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
   Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
   ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
   Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
   Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
   die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
   europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
   Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
   erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
   Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
   bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
   Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
   die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
   von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:  keine .
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
   Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
   des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
   auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
   Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
   Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
   der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
   die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 MTK
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
   Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
   Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
   ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
   Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
   Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
   die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
   europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
   Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
   erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
   Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
   bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
   Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
   die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
   von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
   ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
   Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:  keine .
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Sozialkassenbescheinigung
   Beschreibung:Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5
   Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der
   zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
   des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom
   23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
   März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den
   Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter
   als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
   Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen
   inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
   Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des
   § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4
   HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die
   ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen.
   Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der
   die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
   Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als
   drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Eigenerklärung Sanktions-VO
   Beschreibung:Eigenerklärung zur Erfüllung derRussland-Sanktionen im
   Bereich der öffentlichen Vergabe, Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom
   8. April 2022.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
   Kriterien ausgedrückt werden kann:Zuschlagskriterium ist der
   günstigste Angebotspreis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die
   Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-28+01:0009:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Diverse Unterlagen sind auf gesondertes
   Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (siehe Formblatt Verzeichnis der
   im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-28+01:0010:00:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-28+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bieter geben mit
   Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
   Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-
   und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend
   den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
   Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen,
   ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
   Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der
   Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren
   findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.
   Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
   und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
   soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3)
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4)
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
   Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
   sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach
   Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/ 9 / 9 erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
   Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
   dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein
   Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134
   verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach
   Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Der Kreisausschuss, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Registrierungsnummer:DE113823995
   Postanschrift:Am Kreishaus 1-5
   Stadt:Hofheim am Taunus
   Postleitzahl:65719
   Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Hochbau- und Liegenschaftsamt
   E-Mail:[5]hochbau@mtk.org
   Telefon:+49 6192201-0
   Fax:+49 6192201-6801
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Registrierungsnummer:06-22630029-17
   Postanschrift:Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64283
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]vergabekammer@rpda.hessen.de
   Telefon:+49 6151126603
   Fax:+49 6151125816
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:b3d02b87-b2fe-401b-841a-0829d0b6bff8-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-27+01:0012:14:46+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00722113-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:229/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-28Z
References
   Visible links
   1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9/documents,
   2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
   4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   5. mailto:hochbau@mtk.org
   6. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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