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Ausschreibung: Putzarbeiten - Holzbauarbeiten - DEU-Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Bauarbeiten
Putzarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Zimmer- und Tischlerarbeiten
Dokument Nr...: 722113-2023 (ID: 2023112809160456810)
Veröffentlicht: 28.11.2023
*
DEU-Main-Taunus-Kreis(DE71A): Putzarbeiten - Holzbauarbeiten
2023/S 229/2023 722113
Deutschland - Putzarbeiten - Holzbauarbeiten
229/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Der Kreisausschuss, Hochbau- und
Liegenschaftsamt
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Holzbauarbeiten
Beschreibung:Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der
Heinrich-Böll-Schule, Schulstraße 100 in Hattersheim am Main. Es
handelt sich um einen Schulerweiterungsbau im innerstädtischen Umfeld
bzw. Stadtrand. Der Schulerweiterungsbau entsteht auf einem sich in
Betrieb befindlichen Schulgelände. Kurze Beschreibung der Gewerke:
-Gerüstbauarbeiten -Außenwände 1. u. 2. OG, nicht tragende
Holzrahmenbauaußenwände -Holz-Alufensterarbeiten (HRB- und
Stb.-Außenwände) -Sonnneschutzarbeiten -Verdunklungsrolloarbeiten
-Wärmedämmverbundsystemarbeiten
Kennung des Verfahrens:6cecd6ce-9420-49ac-beab-ca50fc2a8c18
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45421100Einbau von Türen und Fenstern
sowie Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv):45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Heinrich-Böll-SchuleSchulstraße 100
Stadt:Hattersheim am Main
Postleitzahl:65795
Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37HRG9 Bindefrist
des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.02.2024
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Holzbauarbeiten
Beschreibung:Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
Gerüstbauarbeiten Arbeits- und Schutzgerüst 1.809,14m2 Ausbau Gerüst
als Schutzgerüst Dachdecker 134,28 lfm Holzrahmenbau nichttragend
Außenwände 1. und 2. OG in Holzrahmenbauweise 1.071,17m2 (inkl.
Fensteröffnungen) WDVS- Oberputz- und Anstricharbeiten WDVS-Arbeiten
auf HRB-Außenwände 877,33 m2 WDVS-Arbeiten auf Stb.-Wänden ( Anschluss
HRB) 83,06 m2 Holz-Alu-Fensterarbeiten Holz-Alufenster 73 Stück
Holz-Außentüren 3 Stück Alufensterbänke 184,70 lfm
Raffstoreanlagenarbeiten Raffstoreanlagen 61 Anlagen
Verdunklungsrolloanlagenarbeiten Verdunklungsrolloanlagen 5 Anlagen
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45410000Putzarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45421100Einbau von Türen und Fenstern
sowie Zubehör
Zusätzliche Einstufung(cpv):45422000Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Heinrich-Böll-SchuleSchulstraße 100
Stadt:Hattersheim am Main
Postleitzahl:65795
Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-03-13+01:00
Enddatum:2026-01-05+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen:Bindefrist des Angebots: 16.02.2024
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: keine .
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: keine .
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise -
Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient
die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die
europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die 5 / 9 Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: keine .
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Sozialkassenbescheinigung
Beschreibung:Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5
Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der
zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom
23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den
Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter
als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen
inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des
§ 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4
HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die
ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen.
Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der
die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als
drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Eigenerklärung Sanktions-VO
Beschreibung:Eigenerklärung zur Erfüllung derRussland-Sanktionen im
Bereich der öffentlichen Vergabe, Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom
8. April 2022.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
Kriterien ausgedrückt werden kann:Zuschlagskriterium ist der
günstigste Angebotspreis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die
Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-28+01:0009:59:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Diverse Unterlagen sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (siehe Formblatt Verzeichnis der
im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-12-28+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-12-28+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bieter geben mit
Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend
den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen,
ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der
Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren
findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
(Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4)
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach
Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/ 9 / 9 erfolglose
Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein
Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134
verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Der Kreisausschuss, Hochbau- und
Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer:DE113823995
Postanschrift:Am Kreishaus 1-5
Stadt:Hofheim am Taunus
Postleitzahl:65719
Land, Gliederung (NUTS):Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail:[5]hochbau@mtk.org
Telefon:+49 6192201-0
Fax:+49 6192201-6801
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer:06-22630029-17
Postanschrift:Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64283
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon:+49 6151126603
Fax:+49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:b3d02b87-b2fe-401b-841a-0829d0b6bff8-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-27+01:0012:14:46+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00722113-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:229/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-28Z
References
Visible links
1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9/documents,
2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HRG9
4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
5. mailto:hochbau@mtk.org
6. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|