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Ausschreibung: A06AD11) - DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 722954-2023 (ID: 2023112809230857755)
Veröffentlicht: 28.11.2023
*
  DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21): Arzneimittel - Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs.
8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Lactulose (ATC-Code nach WHO: A06AD11)
   2023/S 229/2023 722954
   Deutschland - Arzneimittel - Abschluss nicht exkl.
   Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
   Open-House-Modells zum Wirkstoff Lactulose (ATC-Code nach WHO: A06AD11)
   229/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   Thüringen
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a
   Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Lactulose
   (ATC-Code nach WHO: A06AD11)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss
   nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über
   Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lactulose (ATC-Code nach WHO: A06AD11).
   Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells,
   d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums
   allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese
   die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur
   Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und
   eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf
   hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der
   Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem
   Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und
   Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist.
   Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die
   Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals
   (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum
   Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die
   Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen
   zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den
   im Projektraum hinterlegten Dokumenten  Anschreiben  und  Erläuterungen
   der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation, einschließlich der
   Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das
   Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten
   Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der
   Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und
   beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals
   bis zum 05.01.2024 eingereicht werden. Alle weiteren
   Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten
   Anlage  Einreichungsfristen . Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf
   einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so
   tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei
   verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur
   nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält
   sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere
   Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen
   oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom
   pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die Auftraggeberin
   innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden
   die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
   kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten
   Einreichungsfrist berücksichtigt werden. Die Rabattvereinbarung endet,
   unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2026.
   Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig
   zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
   Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen
   Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den
   Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
   Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der
   Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
   Kennung des Verfahrens:cc584ece-1e05-4274-85f1-9e54827ecfe5
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   ThüringenSternplatz 7
   Stadt:Dresden
   Postleitzahl:01067
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:Bundesrepublik Deutschland; Freistaat
   Sachsen und Freistaat Thüringen
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHR24 Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU)
   bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für
   die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben
   ( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes
   Verfahren  und  Zuschlagskriterien  sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a
   Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Lactulose
   (ATC-Code nach WHO: A06AD11)
   Beschreibung:Siehe Kurzbeschreibung.
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   ThüringenSternplatz 7
   Stadt:Dresden
   Postleitzahl:01067
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:Bundesrepublik Deutschland; Freistaat
   Sachsen und Freistaat Thüringen
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-06+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im
   Sinne der §§ 123, 124 GWB
   Beschreibung:Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder
   fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die
   Anlage  Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  mit
   den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen
   der EU (betrifft: Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
   Beschreibung:Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem
   besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei
   Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein
   Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an
   Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
   aufweisen. Unter Verwendung der Anlage  Eigenerklärung
   Russlandsanktionen  hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er
   noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im
   Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
   Kriterien ausgedrückt werden kann:Bei einem Open-House-Verfahren
   kommen keine Zuschlagskriterien im Sinne des Vergaberechts zur
   Anwendung.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2026-01-31+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Die AOK PLUS behält sich vor die
   pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen,
   Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
   korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen
   Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach
   dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten
   Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der
   Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist
   berücksichtigt werden.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2026-02-01+01:0000:00:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2026-02-01+01:0000:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1
   SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S.
   d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
   Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
   angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
   Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
   pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
   seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
   der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
   AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können
   sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer
   i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
   Arzneimittel sind.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  § 134 Informations- und
   Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
   Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
   Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
   in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
   eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden...
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Die Vergabekammern des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   Thüringen
   Registrierungsnummer:DE256878834
   Postanschrift:Augustinerstraße 38
   Stadt:Erfurt
   Postleitzahl:99084
   Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail:[5]vergabestelle@plus.aok.de
   Telefon:+49 80010590-80071
   Fax:+49 8001059002-116
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
   Registrierungsnummer:keine Angabe
   Postanschrift:Villemombler Straße 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 228-9499-0
   Fax:+49 228-9499-163
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:6851ee2f-4724-473d-9ba6-007918d998a5-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-27+01:0012:27:36+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00722954-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:229/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-28Z
References
   Visible links
   1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24/documents,
   2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR24
   4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   5. mailto:vergabestelle@plus.aok.de
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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