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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - EU-weite Ausschreibung von Architektenleistun gen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy - DEU-Steinfurt(DEA37)
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 724948-2023 (ID: 2023112909141959766)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
  DEU-Steinfurt(DEA37): Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - EU-weite Ausschreibung von Architektenleistun
gen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
   2023/S 230/2023 724948
   Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden -
   EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die
   zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
   230/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Kreisstadt Steinfurt
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die
   zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
   Beschreibung:Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der
   städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das
   derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf
   nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen
   Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen
   geeigneten Auftragnehmer.
   Kennung des Verfahrens:73891669-15cb-4d9d-a32c-79e3357b225d
   Interne Kennung:54 22 280_G
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):71221000Dienstleistungen von Architekturbüros
   bei Gebäuden
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Kaiser-Otto-Straße 5,
   Stadt:Steinfurt
   Postleitzahl:48565
   Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
   Land:Deutschland
   2.1.3 Wert
   Geschätzter Wert ohne MwSt.:1EUR
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Die Vergabeunterlagen sind bei der
   Vergabeplattform [1]https://www.subreport.de/ unter
   [2]https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter
   eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
   Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der
   Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und
   alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
   rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben
   werden. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die
   der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber
   unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der
   Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon
   vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
   unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die
   Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle,
   Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr,
   schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die
   Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der
   Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu
   senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung
   werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
   Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
   der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch
   hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche
   Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
   oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb
   von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
   vorzulegen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB
   unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz
   1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz
   2 bleibt unberührt Referenzen Der Auftraggeber behält sich vor, die
   Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf
   entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter
   entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende
   Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den
   geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das
   beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für
   Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der
   Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf der vom
   Auftraggeber gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der
   Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich.
   Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
   Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes
   Näheres siehe Vergabeunterlagen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:1
   Auftragsbedingungen:
   Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
   können:1
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber
   schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
   der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
   deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach
   § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
   worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 299 des Strafgesetzbuchs
   (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
   299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
   Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des
   Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
   Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
   internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
   Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
   Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
   Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung
    Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  (im
   Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   Betrugsbekämpfung:§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber
   schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
   der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
   deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach
   § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
   worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 263 des Strafgesetzbuchs
   (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
   Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
   in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
   (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Angabe der
   erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung  Erklärung über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende
   Unterlagen )
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
   (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
   Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
   das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
   Vereinigungen) [...] oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
   terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen
   Informationen in der Eigenerklärung  Erklärung über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche
   Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
   dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.
   [...] § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
   Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
   terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen
   Informationen in der Eigenerklärung  Erklärung über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
   haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. §
   89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs
   (Geldwäsche), Angabe der erforderlichen Informationen in der
   Eigenerklärung  Erklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   Konkurs:§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
   Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
   sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das
   Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
   Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Angabe der
   erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung  Erklärung über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende
   Unterlagen )
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:§
   124 Abs. 1 Nr. 5, 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
   Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
   in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
   Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen beseitigt werden kann, Angabe der erforderlichen
   Informationen in der Eigenerklärung  Erklärung über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftraggeber können
   unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen
   eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat, Angabe der erforderlichen Informationen in der
   Eigenerklärung  Erklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen  (im Formularsatz  Einzureichende Unterlagen )
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Objektplanung
   Beschreibung:Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI
   2021, Leistungsphasen 1  9 im Zusammenhang mit der zweigeschossigen
   Erweiterung der Grundschule Heinrich-Neuy-Schule.
   Interne Kennung:54 22 280_G
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):71221000Dienstleistungen von Architekturbüros
   bei Gebäuden
   Menge:0
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Kaiser-Otto-Straße 5
   Stadt:Steinfurt
   Postleitzahl:48565
   Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-03+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.5 Wert
   Geschätzter Wert ohne MwSt.:1EUR
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:freelance#,
   #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Referenzen
   Beschreibung:Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von
   Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für
   mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des
   Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in
   den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum
   der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und
   dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits.
   Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in
   Benutzung genommen. Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer
   Komplexität, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, welches
   dem Publikumsverkehr zugänglich ist und der zeitweisen Unterbringung
   von Kindern und Jugendlichen dient. Hiervon muss mindestens eine
   Referenz die Errichtung, Erweiterung oder Umbau einer Schule umfassen.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung
   von mindestens 1.500.000  für Sach- und über 3.000.000  für
   Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im
   Auftragsfalle abgeschlossen wird
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
   Beschreibung:Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Erklärung Mindestlohngesetz
   Beschreibung:Eigenerklärung MiLoG
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Erklärung Sanktionen Russische Föderation
   Beschreibung:Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Kosten
   Bezeichnung:Höhe des angebotenen Honorars
   Beschreibung:Unter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Angebot
   angegebene Gesamthonorar (Honorarsumme der jeweiligen
   Teilleistungstabelle sowie das im Angebotsformular eingetragene
   Pauschalhonorar für 10 Stunden) gewertet. Dabei wird der Endbetrag für
   die vier Qualifikationsstufen zusammengerechnet. Grundlage der
   Bewertung ist dabei das Netto-Gesamthonorar (ohne MwSt.) abzüglich
   Rabatt und Skonto bei 14 Tagen Zahlungsfrist. Die Punktzahl wird
   kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Das niedrigste
   Netto-Gesamthonorar erhält 10 Punkte. Im Verhältnis zu diesem Preis
   wer-den die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste
   Preis durch den Preis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der
   Quotient (das Ergebnis) mit 10 multipliziert. Höchstpunktwert: 10
   Gewichtung: 50%
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Qualifikation und Organisation des Ingenieurbüros
   Beschreibung:Die Angaben sind im Formular 9 der einzureichenden
   Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden
   näher erläutert. Gibt es ein Projektteam? ja 1 Punkt Ist das
   Projektteam nach Auftragsvergabe sofort verfügbar? ja 1 Punkt Ist eine
   Vertretung bei vorübergehenden Ausfall für den/die Projektleiter/in
   bzw. den/die Fachbauleiter/in gesichert? ja 1 Punkt Wird bei Ausfällen
   des Personals für gleichwertigen Ersatz gesorgt? ja 1 Punkt Kann Ihr
   Projektteam bei Abweichungen vom Bauzeitenplan kurzfristige
   Gegenmaßnahmen einleiten? ja 1 Punkt Hat sich Ihr Büro in den letzten 5
   Jahren bei einem Planungs-wettbewerb für Schulen durchgesetzt? ja 1
   Punkt Bilden sich Ihre technischen Mitarbeiter auf anerkannten
   Semi-naren der Architektenkammer regelmäßig fort? ja 1 Punkt Hat Ihr
   Ingenieurbüro min. 6 technische Mitarbeiter? ja 1 Punkt
   Höchstpunktwert: 8 Gewichtung: 25%
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des
   Kernprojektteams
   Beschreibung:Alle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat
   bewertet. Die Angaben sind im For-mular 10 der einzureichenden
   Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden
   näher erläutert. Zusammensetzung / Größe des Kernprojektteams Es wird
   davon ausgegangen, dass sich das Kernprojektteam aus mindestens zwei
   Personen zusammensetzt; Projektleiter und Fachbauleiter. Das
   Kernprojektteam zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder dem
   Auftraggeber als Ansprechpersonen über die gesamte Leistungserbringung
   zur Verfügung stehen. Es werden konkret zwei Mitglieder des
   Kernprojektteams benannt: 2 Punkte Es wird konkret ein Mitglied für das
   Kernprojektteam benannt: 1 Punkt Es wird kein Mitglied für das
   Kernprojektteam benannt: 0 Punkte Berufsqualifikation Die als
   Zuschlagskriterium vorgesehenen Berufsqualifikationen des
   Kernprojektteams wer-den wie folgt bewertet:  Berufsqualifikation
   des/der Projektleiter/in bzw. Fachbauleiter/in (max. 2 Punkte) o je
   Architekt / Ingenieur/in einer einschlägigen Fachrichtung: 1 Punkt o je
   Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,5 Punkte o sonstige
   Berufsqualifikation: 0 Punkte Einschlägige Fachrichtung bezeichnet
   dabei Architektur bzw. Bauingenieur. Bewertung der Berufsjahre Es wird
   jeweils die Anzahl voller Berufsjahre mit der jeweils maßgeblichen
   Berufsqualifikation berücksichtigt. Maßgebliche Berufsqualifikation ist
   dabei für den/die Projektleiter/in die Berufsqualifikation als
   Architekt/in bzw. Ingenieur/in oder Techniker/ einer einschlägigen
   Fachrichtung;  für den/die Fachbauleiter/in die Berufsqualifikation
   als Architekt/in bzw. Ingenieur/in, Techniker/in einer einschlägigen
   Fachrichtung. Bei den jeweiligen Unterkriterien werden folgende
   Punktwerte vergeben (maximal 3 Punkte): Anzahl Berufsjahre Weniger als
   3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0 Punkte Punktwert Fachbauleiter
   0 Punkte 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,25 Punkte Punktwert
   Fachbauleiter 0,25 Punkte 4 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,5
   Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,5 Punkte 5 volle Jahre Punktwert
   Projektleiter 0,75 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,75 Punkte 6 volle
   Jahre Punktwert Projektleiter 0,9 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,9
   Punkte 7 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,05 Punkte Punktwert
   Fachbauleiter 1,05 Punkte 8 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,2
   Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,2 Punkte 9 volle Jahre Punktwert
   Projektleiter 1,35 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,35 Punkte 10 oder
   mehr volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,5 Punkte Punktwert
   Fachbauleiter 1,5 Punkte Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 25%
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://www.subreport.de/E51628449,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die Einreichung:[4]https://www.subreport.de/E51628449
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:1MONTH
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Die geforderten Erklärungen und Formulare
   sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält
   sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform
   nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach
   Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die
   Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den
   Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist
   vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche
   Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
   oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
   korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
   Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung
   von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
   der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
   ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
   unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
   Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
   Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
   Zusätzliche Informationen:Es sind keine Bieter zugelassen.
   Auftragsbedingungen:
   Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Bezirksregierung Münster
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Kreisstadt Steinfurt
   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
   bereitstellt:Kreisstadt Steinfurt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Kreisstadt Steinfurt
   Organisation, die Angebote bearbeitet:Kreisstadt Steinfurt
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Kreisstadt Steinfurt
   Registrierungsnummer:055660084084-31001-73
   Abteilung:Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
   Postanschrift:Emsdettener Straße 40
   Stadt:Steinfurt
   Postleitzahl:48565
   Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]nils.kreimer@Stadt-Steinfurt.de
   Telefon:000
   Internetadresse:[7]https://www.steinfurt.de
   Profil des Erwerbers:[8]https://www.subreport.de/E51628449
   Sonstige Kontaktpersonen:
   Offizielle Bezeichnung:KoPart eG
   Postanschrift:Kaiserswerther Str. 199
   Stadt:Düsseldorf
   Postleitzahl:40474
   Land, Gliederung (NUTS):Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[9]kostka-speckamp@kommunalagentur.nrw
   Telefon:0211 59895755
   Fax:0211 4307722
   Internetadresse:[10]https://kopart.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
   bereitstellt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   Organisation, die Angebote bearbeitet
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Bezirksregierung Münster
   Registrierungsnummer:05515-03004-07
   Abteilung:Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift:Albrecht-Thaer-Straße 9
   Stadt:Münster
   Postleitzahl:48147
   Land, Gliederung (NUTS):Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon:000
   Internetadresse:[12]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finan
   zen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:bcebd076-530f-41d9-a883-8082e4cdcdc7-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-28+01:0000:00:00+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00724948-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:230/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
   Visible links
   1. https://www.subreport.de/
   2. https://www.subreport.de/E51628449
   3. https://www.subreport.de/E51628449,
   4. https://www.subreport.de/E51628449
   5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   6. mailto:nils.kreimer@Stadt-Steinfurt.de
   7. https://www.steinfurt.de/
   8. https://www.subreport.de/E51628449
   9. mailto:kostka-speckamp@kommunalagentur.nrw
  10. https://kopart.de/
  11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
  12. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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