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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - EU-weite Ausschreibung von Architektenleistun gen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy - DEU-Steinfurt(DEA37)
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 724948-2023 (ID: 2023112909141959766)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
DEU-Steinfurt(DEA37): Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - EU-weite Ausschreibung von Architektenleistun
gen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
2023/S 230/2023 724948
Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden -
EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die
zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
230/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Kreisstadt Steinfurt
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die
zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Beschreibung:Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der
städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das
derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf
nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen
Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen
geeigneten Auftragnehmer.
Kennung des Verfahrens:73891669-15cb-4d9d-a32c-79e3357b225d
Interne Kennung:54 22 280_G
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):71221000Dienstleistungen von Architekturbüros
bei Gebäuden
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Kaiser-Otto-Straße 5,
Stadt:Steinfurt
Postleitzahl:48565
Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
Land:Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:1EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Die Vergabeunterlagen sind bei der
Vergabeplattform [1]https://www.subreport.de/ unter
[2]https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter
eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der
Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und
alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben
werden. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die
der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon
vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die
Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle,
Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr,
schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der
Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu
senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung
werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch
hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche
Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB
unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz
1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz
2 bleibt unberührt Referenzen Der Auftraggeber behält sich vor, die
Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf
entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter
entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende
Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den
geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das
beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für
Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der
Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf der vom
Auftraggeber gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der
Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich.
Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
können:1
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach
§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (im
Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
Betrugsbekämpfung:§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach
§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Angabe der
erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende
Unterlagen )
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) [...] oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen
Informationen in der Eigenerklärung Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.
[...] § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen
Informationen in der Eigenerklärung Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche), Angabe der erforderlichen Informationen in der
Eigenerklärung Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
Konkurs:§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Angabe der
erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende
Unterlagen )
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:§
124 Abs. 1 Nr. 5, 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, Angabe der erforderlichen
Informationen in der Eigenerklärung Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, Angabe der erforderlichen Informationen in der
Eigenerklärung Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (im Formularsatz Einzureichende Unterlagen )
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Objektplanung
Beschreibung:Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI
2021, Leistungsphasen 1 9 im Zusammenhang mit der zweigeschossigen
Erweiterung der Grundschule Heinrich-Neuy-Schule.
Interne Kennung:54 22 280_G
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):71221000Dienstleistungen von Architekturbüros
bei Gebäuden
Menge:0
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Kaiser-Otto-Straße 5
Stadt:Steinfurt
Postleitzahl:48565
Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-03+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:1EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:freelance#,
#Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Referenzen
Beschreibung:Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von
Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für
mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des
Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in
den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum
der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und
dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits.
Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in
Benutzung genommen. Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer
Komplexität, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, welches
dem Publikumsverkehr zugänglich ist und der zeitweisen Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen dient. Hiervon muss mindestens eine
Referenz die Errichtung, Erweiterung oder Umbau einer Schule umfassen.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung
von mindestens 1.500.000 für Sach- und über 3.000.000 für
Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im
Auftragsfalle abgeschlossen wird
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beschreibung:Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Erklärung Mindestlohngesetz
Beschreibung:Eigenerklärung MiLoG
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Erklärung Sanktionen Russische Föderation
Beschreibung:Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Kosten
Bezeichnung:Höhe des angebotenen Honorars
Beschreibung:Unter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Angebot
angegebene Gesamthonorar (Honorarsumme der jeweiligen
Teilleistungstabelle sowie das im Angebotsformular eingetragene
Pauschalhonorar für 10 Stunden) gewertet. Dabei wird der Endbetrag für
die vier Qualifikationsstufen zusammengerechnet. Grundlage der
Bewertung ist dabei das Netto-Gesamthonorar (ohne MwSt.) abzüglich
Rabatt und Skonto bei 14 Tagen Zahlungsfrist. Die Punktzahl wird
kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Das niedrigste
Netto-Gesamthonorar erhält 10 Punkte. Im Verhältnis zu diesem Preis
wer-den die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste
Preis durch den Preis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der
Quotient (das Ergebnis) mit 10 multipliziert. Höchstpunktwert: 10
Gewichtung: 50%
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Qualifikation und Organisation des Ingenieurbüros
Beschreibung:Die Angaben sind im Formular 9 der einzureichenden
Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden
näher erläutert. Gibt es ein Projektteam? ja 1 Punkt Ist das
Projektteam nach Auftragsvergabe sofort verfügbar? ja 1 Punkt Ist eine
Vertretung bei vorübergehenden Ausfall für den/die Projektleiter/in
bzw. den/die Fachbauleiter/in gesichert? ja 1 Punkt Wird bei Ausfällen
des Personals für gleichwertigen Ersatz gesorgt? ja 1 Punkt Kann Ihr
Projektteam bei Abweichungen vom Bauzeitenplan kurzfristige
Gegenmaßnahmen einleiten? ja 1 Punkt Hat sich Ihr Büro in den letzten 5
Jahren bei einem Planungs-wettbewerb für Schulen durchgesetzt? ja 1
Punkt Bilden sich Ihre technischen Mitarbeiter auf anerkannten
Semi-naren der Architektenkammer regelmäßig fort? ja 1 Punkt Hat Ihr
Ingenieurbüro min. 6 technische Mitarbeiter? ja 1 Punkt
Höchstpunktwert: 8 Gewichtung: 25%
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des
Kernprojektteams
Beschreibung:Alle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat
bewertet. Die Angaben sind im For-mular 10 der einzureichenden
Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden
näher erläutert. Zusammensetzung / Größe des Kernprojektteams Es wird
davon ausgegangen, dass sich das Kernprojektteam aus mindestens zwei
Personen zusammensetzt; Projektleiter und Fachbauleiter. Das
Kernprojektteam zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder dem
Auftraggeber als Ansprechpersonen über die gesamte Leistungserbringung
zur Verfügung stehen. Es werden konkret zwei Mitglieder des
Kernprojektteams benannt: 2 Punkte Es wird konkret ein Mitglied für das
Kernprojektteam benannt: 1 Punkt Es wird kein Mitglied für das
Kernprojektteam benannt: 0 Punkte Berufsqualifikation Die als
Zuschlagskriterium vorgesehenen Berufsqualifikationen des
Kernprojektteams wer-den wie folgt bewertet: Berufsqualifikation
des/der Projektleiter/in bzw. Fachbauleiter/in (max. 2 Punkte) o je
Architekt / Ingenieur/in einer einschlägigen Fachrichtung: 1 Punkt o je
Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,5 Punkte o sonstige
Berufsqualifikation: 0 Punkte Einschlägige Fachrichtung bezeichnet
dabei Architektur bzw. Bauingenieur. Bewertung der Berufsjahre Es wird
jeweils die Anzahl voller Berufsjahre mit der jeweils maßgeblichen
Berufsqualifikation berücksichtigt. Maßgebliche Berufsqualifikation ist
dabei für den/die Projektleiter/in die Berufsqualifikation als
Architekt/in bzw. Ingenieur/in oder Techniker/ einer einschlägigen
Fachrichtung; für den/die Fachbauleiter/in die Berufsqualifikation
als Architekt/in bzw. Ingenieur/in, Techniker/in einer einschlägigen
Fachrichtung. Bei den jeweiligen Unterkriterien werden folgende
Punktwerte vergeben (maximal 3 Punkte): Anzahl Berufsjahre Weniger als
3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0 Punkte Punktwert Fachbauleiter
0 Punkte 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,25 Punkte Punktwert
Fachbauleiter 0,25 Punkte 4 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,5
Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,5 Punkte 5 volle Jahre Punktwert
Projektleiter 0,75 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,75 Punkte 6 volle
Jahre Punktwert Projektleiter 0,9 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,9
Punkte 7 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,05 Punkte Punktwert
Fachbauleiter 1,05 Punkte 8 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,2
Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,2 Punkte 9 volle Jahre Punktwert
Projektleiter 1,35 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,35 Punkte 10 oder
mehr volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,5 Punkte Punktwert
Fachbauleiter 1,5 Punkte Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 25%
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[3]https://www.subreport.de/E51628449,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die Einreichung:[4]https://www.subreport.de/E51628449
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:1MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Die geforderten Erklärungen und Formulare
sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält
sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform
nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den
Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist
vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche
Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen:Es sind keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt:Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die Angebote bearbeitet:Kreisstadt Steinfurt
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Kreisstadt Steinfurt
Registrierungsnummer:055660084084-31001-73
Abteilung:Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift:Emsdettener Straße 40
Stadt:Steinfurt
Postleitzahl:48565
Land, Gliederung (NUTS):Steinfurt(DEA37)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]nils.kreimer@Stadt-Steinfurt.de
Telefon:000
Internetadresse:[7]https://www.steinfurt.de
Profil des Erwerbers:[8]https://www.subreport.de/E51628449
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung:KoPart eG
Postanschrift:Kaiserswerther Str. 199
Stadt:Düsseldorf
Postleitzahl:40474
Land, Gliederung (NUTS):Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land:Deutschland
E-Mail:[9]kostka-speckamp@kommunalagentur.nrw
Telefon:0211 59895755
Fax:0211 4307722
Internetadresse:[10]https://kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer:05515-03004-07
Abteilung:Vergabekammer Westfalen
Postanschrift:Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt:Münster
Postleitzahl:48147
Land, Gliederung (NUTS):Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land:Deutschland
E-Mail:[11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon:000
Internetadresse:[12]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finan
zen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:bcebd076-530f-41d9-a883-8082e4cdcdc7-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-28+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00724948-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:230/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
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1. https://www.subreport.de/
2. https://www.subreport.de/E51628449
3. https://www.subreport.de/E51628449,
4. https://www.subreport.de/E51628449
5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
6. mailto:nils.kreimer@Stadt-Steinfurt.de
7. https://www.steinfurt.de/
8. https://www.subreport.de/E51628449
9. mailto:kostka-speckamp@kommunalagentur.nrw
10. https://kopart.de/
11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
12. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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