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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlun g (AVV- Nr. 20 03 07) der GML  Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung) - DEU-Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 724973-2023 (ID: 2023112909142359780)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
  DEU-Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Vergabe der
Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlun
g (AVV- Nr. 20 03 07) der GML  Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung)
   2023/S 230/2023 724973
   Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
   anderen Abfällen - Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung
   und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen
   aus der Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML 
   Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung
   nach Aufhebung)
   230/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:GML  Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
   Ludwigshafen GmbH
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
   kontrolliertes öffentliches Unternehmen
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum
   Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der
   Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML 
   Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung
   nach Aufhebung)
   Beschreibung:Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme,
   Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von
   festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des
   Müllheizkraftwerks der GML  Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
   Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften
   angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und
   sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem
   Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der
   Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen
   an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom
   Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den
   Auftraggeber im MHWK statt. Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in
   sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1),
   der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der
   Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los
   5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises
   Alzey-Worms (Los 7).
   Kennung des Verfahrens:1bc8b314-9746-4436-b35b-a7db5f97a98a
   Interne Kennung:11_2_2023
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird
   neu aufgelegt
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:7
   Auftragsbedingungen:
   Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
   können:7
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach
   §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. §
   19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist
   durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Betrugsbekämpfung:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Hinsichtlich des Bieters
   dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Hinsichtlich des Bieters dürfen
   keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich §
   124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Hinsichtlich des Bieters
   dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Konkurs:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§
   123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19
   MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch
   verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem
   Angebotsformblatt zu erbringen.
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen
   Insolvenzverwalter:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach
   §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. §
   19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist
   durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Hinsichtlich des
   Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Vergleichsverfahren:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Hinsichtlich
   des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21
   AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem
   Angebotsformblatt zu erbringen.
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Hinsichtlich des Bieters
   dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
   Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
   Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
   Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Hinsichtlich des Bieters
   dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
   einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
   SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
   erbringen.
   Entrichtung von Steuern:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe
   nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V.
   m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis
   ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Zahlungsunfähigkeit:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
   Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Hinsichtlich des Bieters dürfen
   keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich §
   124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
   LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
   Beschreibung:Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
   Interne Kennung:Los001
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
   Beschreibung:Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
   Interne Kennung:Los002
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:Sperrmüll Stadt Speyer
   Beschreibung:Sperrmüll Stadt Speyer
   Interne Kennung:Los003
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
   Beschreibung:Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
   Interne Kennung:Los004
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[4]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
   Beschreibung:Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
   Interne Kennung:Los005
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[5]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
   Beschreibung:Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
   Interne Kennung:Los006
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[6]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   5.1 Los:LOT-0007
   Titel:Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
   Beschreibung:Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
   Interne Kennung:Los007
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
   RLP
   Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
   ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
   bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
   Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
   Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
   über eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
   Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
   Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
   deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
   Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
   verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
   oder gleichwertig
   Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
   gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
   gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
   Leistungserbringung relevant ist.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
   die Euro-VI-Norm erfüllen
   Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
   erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
   müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
   Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
   ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
   erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
   mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal
   Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
   Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
   Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
   sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
   7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
   enthaltenen Verpflichtungserklärung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
   Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
   Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
   breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
   Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
   Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
   Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
   Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
   zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
   Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
   Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
   Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
   nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
   Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
   Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
   (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
   18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
   MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
   Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
   8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
   Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
   bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
   Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
   Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
   2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
   Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
   Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
   den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
   (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
   für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
   Bieter muss für die Anlagen oder  sofern eine der Anlagen noch nicht
   in Betrieb ist  für eine vergleichbare Anlage als
   Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
   Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
   genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
   den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
   Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
   dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
   bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
   Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
   sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
   Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
   Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
   berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
   (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
   verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
   verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
   Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[7]https://www.subreport.de/E29548843,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
   seinem Ermessen nach.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
   und Weinbau - Vergabekammer -
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[8]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:GML  Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
   Ludwigshafen GmbH
   Registrierungsnummer:DE149138022
   Postanschrift:Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87
   Stadt:Ludwigshafen am Rhein
   Postleitzahl:67059
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[9]info@gml-ludwigshafen.de
   Telefon:+49 (0)621 591770
   Internetadresse:[10]https://www.gml-ludwigshafen.de/
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
   Registrierungsnummer:DE355604198
   Abteilung:Vergabekammer
   Postanschrift:Stiftsstraße 9
   Stadt:Mainz
   Postleitzahl:55116
   Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon:+49 6131162234
   Fax:+49 6131162113
   Internetadresse:[12]https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-insti
   tutionen-1/vergabekammer
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:edf821a4-ba56-4c5d-a1c5-256c418981ee-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-28+01:0000:00:00+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00724973-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:230/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
   Visible links
   1. https://www.subreport.de/E29548843,
   2. https://www.subreport.de/E29548843,
   3. https://www.subreport.de/E29548843,
   4. https://www.subreport.de/E29548843,
   5. https://www.subreport.de/E29548843,
   6. https://www.subreport.de/E29548843,
   7. https://www.subreport.de/E29548843,
   8. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   9. mailto:info@gml-ludwigshafen.de
  10. https://www.gml-ludwigshafen.de/
  11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
  12. https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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