(1) Searching for "2023112909142359780" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlun g (AVV- Nr. 20 03 07) der GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung) - DEU-Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 724973-2023 (ID: 2023112909142359780)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
DEU-Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Vergabe der
Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlun
g (AVV- Nr. 20 03 07) der GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung)
2023/S 230/2023 724973
Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen - Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung
und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen
aus der Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML
Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung
nach Aufhebung)
230/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH
Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum
Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der
Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML
Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung
nach Aufhebung)
Beschreibung:Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme,
Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von
festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des
Müllheizkraftwerks der GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften
angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und
sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem
Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der
Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen
an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom
Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den
Auftraggeber im MHWK statt. Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in
sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1),
der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der
Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los
5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises
Alzey-Worms (Los 7).
Kennung des Verfahrens:1bc8b314-9746-4436-b35b-a7db5f97a98a
Interne Kennung:11_2_2023
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird
neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
können:7
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. §
19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist
durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Betrugsbekämpfung:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Hinsichtlich des Bieters
dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Hinsichtlich des Bieters dürfen
keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich §
124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Hinsichtlich des Bieters
dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Konkurs:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19
MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch
verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem
Angebotsformblatt zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen
Insolvenzverwalter:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. §
19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist
durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Hinsichtlich des
Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Vergleichsverfahren:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Hinsichtlich
des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21
AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem
Angebotsformblatt zu erbringen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Hinsichtlich des Bieters
dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Hinsichtlich des
Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Hinsichtlich des Bieters
dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu
erbringen.
Entrichtung von Steuern:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V.
m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis
ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Zahlungsunfähigkeit:Hinsichtlich des Bieters dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124
Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Hinsichtlich des Bieters dürfen
keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich §
124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22
LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
Beschreibung:Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
Interne Kennung:Los001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
Beschreibung:Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
Interne Kennung:Los002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Sperrmüll Stadt Speyer
Beschreibung:Sperrmüll Stadt Speyer
Interne Kennung:Los003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[3]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
Beschreibung:Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
Interne Kennung:Los004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[4]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
Beschreibung:Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
Interne Kennung:Los005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[5]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
Beschreibung:Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
Interne Kennung:Los006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[6]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
5.1 Los:LOT-0007
Titel:Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
Beschreibung:Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
Interne Kennung:Los007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG
RLP
Beschreibung:Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die
ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4
Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Versicherungsschutz
Beschreibung:Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer
über eine dem Auftragsrisiko angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene
Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene
Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den
deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die
Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge
verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Entsorgungsfachbetriebszertifizierung
oder gleichwertig
Beschreibung:Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder
gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein
gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die
Leistungserbringung relevant ist.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die
die Euro-VI-Norm erfüllen
Beschreibung:Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung
erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße
müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm
erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der
Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung
ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm
erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
mit den Angaben auf dem Formblatt Transport.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal
Beschreibung:Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes
Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter
Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er
sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des §
7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt Transport
enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung ordnungsgemäße und genehmigte
Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)
Beschreibung:Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m
breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton),
Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene
Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen;
Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und
Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie)
zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger
Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen
Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf
nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige
Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt
Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal
(49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344)
18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z.
MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad
Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597;
8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene
Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft
bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss. Die temporäre
Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und
Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu
2 Wochen. Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der
Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden
Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für
den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen
(insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der
Bieter muss für die Anlagen oder sofern eine der Anlagen noch nicht
in Betrieb ist für eine vergleichbare Anlage als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis:
Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt
genehmigte Annahme; Beschreibung der Zerkleinerungsstätte(n) mit
den Angaben auf dem Formblatt genehmigte Zerkleinerungsstätte;
Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf
dem Formblatt genehmigte Zwischenlagerstätte(n); Übermitlung
bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-,
Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n)
(Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für
sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären
Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Mindestanforderung Verwertung
Beschreibung:Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG
berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte
(Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst
verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung
verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den
Angaben auf dem Formblatt Verwertung.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[7]https://www.subreport.de/E29548843,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der Auftraggeber fordert fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach
seinem Ermessen nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-12+01:0011:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau - Vergabekammer -
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH
Registrierungsnummer:DE149138022
Postanschrift:Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87
Stadt:Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl:67059
Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
Stadt(DEB34)
Land:Deutschland
E-Mail:[9]info@gml-ludwigshafen.de
Telefon:+49 (0)621 591770
Internetadresse:[10]https://www.gml-ludwigshafen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer:DE355604198
Abteilung:Vergabekammer
Postanschrift:Stiftsstraße 9
Stadt:Mainz
Postleitzahl:55116
Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land:Deutschland
E-Mail:[11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon:+49 6131162234
Fax:+49 6131162113
Internetadresse:[12]https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-insti
tutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:edf821a4-ba56-4c5d-a1c5-256c418981ee-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-28+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00724973-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:230/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
Visible links
1. https://www.subreport.de/E29548843,
2. https://www.subreport.de/E29548843,
3. https://www.subreport.de/E29548843,
4. https://www.subreport.de/E29548843,
5. https://www.subreport.de/E29548843,
6. https://www.subreport.de/E29548843,
7. https://www.subreport.de/E29548843,
8. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
9. mailto:info@gml-ludwigshafen.de
10. https://www.gml-ludwigshafen.de/
11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
12. https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|