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Ausschreibung: Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pi nneberg - DEU-Pinneberg(DEF09)
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 725013-2023 (ID: 2023112909143659821)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
DEU-Pinneberg(DEF09): Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pi
nneberg
2023/S 230/2023 725013
Deutschland - Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle
des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
230/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Wetterdienst
Rechtsform des Erwerbers:Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
Beschreibung:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg gemäß Leistungsbeschreibung
Kennung des Verfahrens:5710c0ac-94f6-4a93-adf0-b2484bfc5987
Interne Kennung:OV-53404e-23-SCE
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90911200Gebäudereinigung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pinneberg(DEF09)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die
Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach
folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Betrugsbekämpfung:Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden
Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Bildung krimineller
Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass
noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig
verurteilt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Bildung terroristischer Vereinigungen: Die
Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren
nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Einstellung der beruflichen
Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet,
dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: -
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Konkurs:Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.
1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a
Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
vorliegt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die
Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen
zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Rein nationale Ausschlussgründe:
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender
Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des
Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
-Verordnung (EU) 2022/576
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Schwere
Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr.
8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB
vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern:Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass
Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.
1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber
nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die
Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit:Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
Beschreibung:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung:OV-53404e-23-SCE
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90911200Gebäudereinigung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pinneberg(DEF09)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:siehe Beschreibung
Beschreibung:- Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über
Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches
Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64
der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Auskunft nach § 46
Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der
technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen (Angabe über die einzusetzende(n)
Objektverantwortliche(n) und dessen Stellvertretung) - Erklärung nach §
45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der
Bekanntmachung, dass Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung
zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine
Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese
im Auftragsfall abzuschließen, die folgende Mindestsummen abdeckt:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5.000.000 Euro, Obhut- und
Bearbeitungsschäden 1.000.000 Euro, Umweltschäden 5.000.000 Euro und
Schlüsselrisiko 125.000 Euro. - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV
über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über
den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten
Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten
Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Es sollen mindestens zwei vergleichbare Referenzen
der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die
Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert
angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des
Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für
öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. -
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der
Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte. - Erklärung nach § 46
Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, über welche technische Ausrüstung der
Bietende verfügt und welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
ergriffen werden. - Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber,
welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen
des Bietenden für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. -
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung nach § 46
Absatz 3 Nr. 7 VgV über die Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bietende
während der Auftragsausführung anwendet.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=545017,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:110DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht
nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-12-13+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Unternehmen haben gemäß §
97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten
werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3
Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit,
deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu
stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB
hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung
ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu
richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße
76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49
(0)228 / 94 99-163
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[2]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Wetterdienst
Registrierungsnummer:991-01769-82
Stadt:Offenbach am Main
Postleitzahl:63067
Land, Gliederung (NUTS):Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land:Deutschland
E-Mail:[3]beschaffung@dwd.de
Telefon:+496980620
Internetadresse:[4]https://www.dwd.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:t:022894990
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen
Bekanntmachung:058965df-2a51-4b36-9317-bd43de84e059-01
Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:8b851fb5-4ce7-479f-886f-84fcc72c0aa6-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-28+01:0014:59:58+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00725013-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:230/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
Visible links
1. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545017,
2. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
3. mailto:beschaffung@dwd.de
4. https://www.dwd.de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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