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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pi nneberg - DEU-Pinneberg(DEF09)
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 725013-2023 (ID: 2023112909143659821)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
  DEU-Pinneberg(DEF09): Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pi
nneberg
   2023/S 230/2023 725013
   Deutschland - Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung in der Außenstelle
   des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
   230/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Deutscher Wetterdienst
   Rechtsform des Erwerbers:Zentrale Regierungsbehörde
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
   Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
   Beschreibung:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
   Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg gemäß Leistungsbeschreibung
   Kennung des Verfahrens:5710c0ac-94f6-4a93-adf0-b2484bfc5987
   Interne Kennung:OV-53404e-23-SCE
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90911200Gebäudereinigung
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pinneberg(DEF09)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die
   Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach
   folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, §
   299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
   (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des
   Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -
   den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des
   Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
   ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
   Geschäftsverkehr)
   Betrugsbekämpfung:Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden
   erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden
   Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des
   Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
   der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des
   Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Bildung krimineller
   Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
   Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass
   noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
   den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
   krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
   terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
   (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig
   verurteilt worden ist.
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Bildung terroristischer Vereinigungen: Die
   Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
   123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren
   nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
   der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Einstellung der beruflichen
   Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
   Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet,
   dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
   Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines
   solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
   Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat.
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Geldwäsche oder
   Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
   dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: -
   § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
   Konkurs:Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
   kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
   Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
   Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären mit
   Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
   vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
   Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
   einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
   andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
   kann.
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
   Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
   gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche
   Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
   hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Menschenhandel,
   Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Bietenden
   erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.
   1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a
   Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
   (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
   Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
   vorliegt.
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die
   Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
   124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen
   zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren
   der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Rein nationale Ausschlussgründe:
   Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender
   Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des
   Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
   -Verordnung (EU) 2022/576
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Schwere
   Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
   Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass
   das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
   anzuwenden.
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Täuschung oder
   unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären
   mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr.
   8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf
   Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
   begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
   die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a)
   versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
   in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
   Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
   Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
   irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
   des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
   versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
   Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
   sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
   Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
   sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
   Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-,
   sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Verstöße gegen Verpflichtungen
   zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären
   mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB
   vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu
   jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
   Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
   rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
   festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
   geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
   nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
   seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   Entrichtung von Steuern:Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern oder Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
   kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass
   Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
   nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
   bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
   öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
   einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
   anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
   nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung
   der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
   Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden
   erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.
   1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber
   nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
   Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
   Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
   bewirken.
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die
   Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
   124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
   Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
   in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
   Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen beseitigt werden kann.
   Zahlungsunfähigkeit:Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit
   Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
   des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
   solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
   Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat.
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
   Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg
   Beschreibung:Unterhaltsreinigung in der Außenstelle des Deutschen
   Wetterdienstes (DWD) in Pinneberg gemäß Leistungsbeschreibung
   Interne Kennung:OV-53404e-23-SCE
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90911200Gebäudereinigung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pinneberg(DEF09)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:siehe Beschreibung
   Beschreibung:- Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über
   Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches
   Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64
   der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle
   Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Auskunft nach § 46
   Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der
   technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
   eingesetzt werden sollen (Angabe über die einzusetzende(n)
   Objektverantwortliche(n) und dessen Stellvertretung) - Erklärung nach §
   45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der
   Bekanntmachung, dass Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung
   zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese
   im Auftragsfall abzuschließen, die folgende Mindestsummen abdeckt:
   Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5.000.000 Euro, Obhut- und
   Bearbeitungsschäden 1.000.000 Euro, Umweltschäden 5.000.000 Euro und
   Schlüsselrisiko 125.000 Euro. - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV
   über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar
   sind. - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des
   Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über
   den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten
   Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar
   sind. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten
   Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Es sollen mindestens zwei vergleichbare Referenzen
   der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die
   Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert
   angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des
   Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für
   öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. -
   Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der
   Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte. - Erklärung nach § 46
   Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, über welche technische Ausrüstung der
   Bietende verfügt und welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
   ergriffen werden. - Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber,
   welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen
   des Bietenden für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. -
   Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
   Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung nach § 46
   Absatz 3 Nr. 7 VgV über die Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bietende
   während der Auftragsausführung anwendet.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
   l?id=545017,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-12+01:0009:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:110DAY
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der öffentliche Auftraggeber kann den
   Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
   und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
   fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
   Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
   oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
   vervollständigen. Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht
   nachgefordert.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-13+01:0008:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Unternehmen haben gemäß §
   97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten
   werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
   öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3
   Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit,
   deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit,
   innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
   Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu
   stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den
   Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB
   hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15
   Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
   Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
   Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung
   ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu
   richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße
   76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49
   (0)228 / 94 99-163
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[2]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Deutscher Wetterdienst
   Registrierungsnummer:991-01769-82
   Stadt:Offenbach am Main
   Postleitzahl:63067
   Land, Gliederung (NUTS):Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[3]beschaffung@dwd.de
   Telefon:+496980620
   Internetadresse:[4]https://www.dwd.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:t:022894990
   Postanschrift:Villemombler Straße 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+4922894990
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   10. Änderung
   Fassung der zu ändernden vorigen
   Bekanntmachung:058965df-2a51-4b36-9317-bd43de84e059-01
   Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:8b851fb5-4ce7-479f-886f-84fcc72c0aa6-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-28+01:0014:59:58+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00725013-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:230/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
   Visible links
   1. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545017,
   2. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   3. mailto:beschaffung@dwd.de
   4. https://www.dwd.de/
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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