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Ausschreibung: Arzneimittel - Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum WS Hydroxycarbamid (ATC-Code WHO L01XX05, eingesch. auf Darreichungsform Hartkapsel) - DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 725266-2023 (ID: 2023112909155660078)
Veröffentlicht: 29.11.2023
*
DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21): Arzneimittel - Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs.
8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum WS Hydroxycarbamid (ATC-Code WHO L01XX05, eingesch. auf Darreichungsform Hartkapsel)
2023/S 230/2023 725266
Deutschland - Arzneimittel - Abschluss nicht exkl.
Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
Open-House-Modells zum WS Hydroxycarbamid (ATC-Code WHO L01XX05,
eingesch. auf Darreichungsform Hartkapsel)
230/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen
Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a
Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum WS Hydroxycarbamid
(ATC-Code WHO L01XX05, eingesch. auf Darreichungsform Hartkapsel)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss
nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Hydroxycarbamid (ATC-Code nach WHO:
L01XX05 - eingeschränkt auf die Darreichungsform Hartkapsel). Der
Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d.
h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge,
dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine
(Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der
Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der
Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen
Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend
nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die
Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals
(DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum
Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die
Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen
zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den
im Projektraum hinterlegten Dokumenten Anschreiben und Erläuterungen
der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation, einschließlich der
Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das
Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten
Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der
Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und
beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals
bis zum 05.01.2024 eingereicht werden. Alle weiteren
Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten
Anlage Einreichungsfristen . Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf
einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so
tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei
verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur
nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält
sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere
Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom
pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die Auftraggeberin
innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden
die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten
Einreichungsfrist berücksichtigt werden. Die Rabattvereinbarung endet,
unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2026.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig
zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen
Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den
Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Kennung des Verfahrens:49966525-fe94-45bf-9742-776a9e6196a8
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
ThüringenSternplatz 7
Stadt:Dresden
Postleitzahl:01067
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:Bundesrepublik Deutschland; Freistaat
Sachsen und Freistaat Thüringen
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHR1C Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU)
bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für
die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben
( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes
Verfahren und Zuschlagskriterien sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a
Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum WS Hydroxycarbamid
(ATC-Code WHO L01XX05, eingesch. auf Darreichungsform Hartkapsel)
Beschreibung:Siehe Kurzbeschreibung.
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
ThüringenSternplatz 7
Stadt:Dresden
Postleitzahl:01067
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:Bundesrepublik Deutschland; Freistaat
Sachsen und Freistaat Thüringen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-06+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im
Sinne der §§ 123, 124 GWB
Beschreibung:Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder
fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die
Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit
den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen
der EU (betrifft: Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
Beschreibung:Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem
besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei
Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein
Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an
Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
aufweisen. Unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung
Russlandsanktionen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er
noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im
Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
Kriterien ausgedrückt werden kann:Bei einem Open-House-Verfahren
kommen keine Zuschlagskriterien im Sinne des Vergaberechts zur
Anwendung.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2026-01-31+01:0023:59:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Die AOK PLUS behält sich vor die
pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen,
Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen
Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten
Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist
berücksichtigt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2026-02-01+01:0000:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2026-02-01+01:0000:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1
SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S.
d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können
sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer
i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und
Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden...
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen
Registrierungsnummer:DE256878834
Postanschrift:Augustinerstraße 38
Stadt:Erfurt
Postleitzahl:99084
Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale
Vergabestelle
E-Mail:[5]vergabestelle@plus.aok.de
Telefon:+49 80010590-80071
Fax:+49 8001059002-116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer:keine Angabe
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 228-9499-0
Fax:+49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:1adef74f-f3e8-4b05-bae1-66077754c636-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-27+01:0016:57:10+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00725266-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:230/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-29Z
References
Visible links
1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C/documents,
2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYHR1C
4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
5. mailto:vergabestelle@plus.aok.de
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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