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Ausschreibung: Entsorgung von Keramik-/Fliesenabfällen - DE-Fürstenfeldbruck
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 826815-2023 (ID: 2023113008115560794)
Veröffentlicht: 30.11.2023
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Entsorgung von Keramik-/Fliesenabfällen
1. Auftraggeber (Vergabestelle)
Landkreis Fürstenfeldbruck
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB)
Münchner Straße 33
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 / 519-515
Telefax: 08141 / 519-522
vergabestelle@awb-ffb.de
2. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
3. Form und Inhalt der Angebote
Ihr Angebot gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck besteht
aus:
dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsvordruck
den Eigenerklärungen zu Eignung und sonstigen Erklärungen bzw. Nachweisen gemäß Punkt 11 dieser Bewerbungsbedingungen
gegebenenfalls den ergänzenden Erklärungen (z.B. Begründung für die Bildung einer
Bietergemeinschaft)
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
Bei der Abgabe eines Angebotes ist das von der ausschreibenden Stelle übersandte Angebotsblatt zu benutzen. Es sind für die
angebotene Leistung alle in dem Angebotsblatt aufgeführten
offenen Positionen auszufüllen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen.
Änderungen oder Ergänzungen am Angebotsvordruck sind nicht zulässig.
Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen der eigenen Eintragungen / Angaben müssen zweifelsfrei sein.
Sofern dem Bieter Erläuterungen zur besseren Beurteilung seines Angebotes notwendig erscheinen, sind diese dem Angebot
beizufügen.
Etwaige Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen nach Angebotsabgabe sind in einem
verschlossenen Umschlag und innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Die Rücknahme des Angebotes kann innerhalb der Angebotsfrist schriftlich oder per Telefax erfolgen.
Es ist darauf zu achten, dass ein Handlungsbevollmächtigter benannt ist und das Angebot an
den gekennzeichneten Stellen unterschrieben und mit einem Firmenstempel versehen ist.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständig und nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebotsunterlagen können
zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Das Angebot ist
in deutscher Sprache abzufassen.
Das Angebot ist bis zum Abgabetermin in einem verschlossenen Umschlag an den
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
Münchner Straße 33
Sachgebiet Sonderkasse (Zimmer C 109)
82256 Fürstenfeldbruck
zu senden oder dort innerhalb der Sprechzeiten abzugeben.
Der Umschlag ist außen mit der Anschrift des Bieters und dem diesen Unterlagen beiliegenden
Aufkleber zu versehen.
Hinweis: Der Rücksendeaufkleber ist immer auf das Kuvert zu kleben (unabhängig davon ob Sie das Angebot übersenden bzw.
überreichen).
4. Art und Umfang der Leistung
Abholung und Entsorgung von Keramik-/ Fliesenabfällen AVV 17 01 03 / Belastung DK 1 von
der Bauschuttdeponie Jesenwang, incl. Transport
5. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine teilweise Leistungserbringung ist nicht möglich.
6. Ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
7. Ausführungsfrist
Innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung.
8. Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Die Vergabebekanntmachung und die Vergabeunterlagen werden unter
http://www.awb-ffb.de/ausschreibungen
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt.
9. Ablauf der Angebotsfrist / Bindefrist
Das Angebot ist bis spätestens Donnerstag, 04.01.2024, 10:00 Uhr zu übersenden oder abzugeben.
Die Frist, während der Sie an Ihr Angebot gebunden sind, dauert bis einschließlich 31.01.2024.
10. Höhe der Sicherheitsleistung
./.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers / Bieters
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 31 Abs. 1 u. 2
ff UVgO i.V.m. 123,124 Abs. 1 GWG
ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Eigenerklärung zum zuständigen Ansprechpartner, zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, zum Nichtvorliegen von
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder
Maßnahmen, zur vollständigen Leistungsübernahme, zur vollständigen Beantwortung aller gestellten Fragen, zur Prüfung aller
sachlichen und örtlichen Verhältnisse vor Abgabe
eines Angebots, nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestlohngesetz,
zur Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung bezüglich des Mindestlohns
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der
ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2020 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen
oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020
2022) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen,
vom Bieter ergänzend zu fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den o.g. Eigenerklärungen
nachzufordern.
Technische Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu den Referenzen (Angabe von mindestens drei in Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren
Lieferungen inkl. Angabe des Auftragswertes, des
Auftragszeitpunkts sowie des Auftraggebers öffentlich oder privat mit Nennung des
Ansprechpartners).
12. Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
13. Sonstiges
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden, sofern diese als solche gekennzeichnet waren und in
einem verschlossenen Umschlag zugestellt wurden.
Die Angebote werden am 05.01.2024 im Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck geöffnet. Bieter sind dabei
nicht zugelassen.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache
beteiligen, werden ausgeschlossen.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Angebote von Arbeits- und Bietergemeinschaften sind von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
zu unterzeichnen.
Der Bieter steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse und
Qualitäten genau geprüft und sich durch Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen über die
Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften
Klarheit verschafft hat.
Beabsichtigt der Bieter Leistungen an einen Subunternehmer weiter zu vergeben, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe zu
nennen.
Sofern die Verdingungsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten enthalten, die die
Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen.
Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der
Vergabestelle ausschließlich über www.awb-ffb.de/ausschreibungen online zur Verfügung gestellt. Als Bieter haben Sie sich
regelmäßig darüber zu informieren, ob auf dieser Seite Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen
ergänzen oder ändern, eingestellt
wurden.
Wenn Sie sich als Bieter für dieses Vergabeverfahren registrieren lassen, werden sie über neu
eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert.
Zur Registrierung für dieses Vergabeverfahren senden Sie unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eine
E-Mail an vergabestelle@awb-ffb.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Formulierung Bestandteil des Vertrages wird: Wenn
der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, hat er 15 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe
nachgewiesen wird. Dies gilt
auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt wurde.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.
Datenschutz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Abfallwirtschaftsbetrieb
des Landkreises Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 33, 82256 Fürstenfeldbruck, E-Mail: info@awb-ffb.de, Tel. 08141/519-0. Die
daten werden erhoben, um das Vergabeverfahren
durchzuführen und das Vertragsverhältnis abzuwickeln. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben b,c,f und e DSGVO sowie Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung der
Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten
können Sie im Internet unter https://www.awb-ffb.de/ausschreibungen abrufen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Die Leistungsbeschreibung enthält allgemeine Regelungen und Pflichten bzgl. der Leistungserbringung sowie die speziellen
Aufgabeninhalte und Pflichten des Auftragnehmers.
Auf der Bauschuttdeponie Jesenwang lagert derzeit ein Haufwerk mit etwa 500 m Keramik-
/Fliesen. Das Material soll abgefahren und ordnungsgemäß entsorgt werden. Es handelt sich um
Sammelware aus den Wertstoffhöfen des Landkreises Fürstenfeldbruck und um Direktanlieferungen auf der Bauschuttdeponie
Jesenwang.
Das Keramik-/Fliesenhaufwerk ist von der Blasy + Mader GmbH beprobt und vom Labor Agrolab
analysiert worden. Es entspricht der Einbauklasse DK 1 nach Deponieverordnung.
Der Prüfbericht 9133081123-1 des Labor Blasy + Mader GmbH sowie die zugehörigen Prüfberichte der Agrolab Labor GmbH liegen
diesen Vergabeunterlagen bei.
Das Material (AVV 17 01 03) ist nach Auftragserteilung von der Bauschuttdeponie Jesenwang,
An der Staatsstraße 2054, 82287 Jesenwang abzuholen und einer ordnungsgemäßen, schadlosen Entsorgung zuzuführen.
Das Material wird vom Auftraggeber verladen und ist zu folgenden Öffnungszeiten der Bauschuttdeponie Jesenwang (An der
Staatsstraße 2054, 82287 Jesenwang) abzutransportieren:
Montag Freitag 7:00 17:00 Uhr
Die ungehinderte Zufahrt und ausreichend Platz zum Verladen werden vom Auftraggeber gewährleistet.
Die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung der Sammelware Keramik-/Fliesen ist in geeigneter, nachvollziehbarer Art und
Weise nachzuweisen. Die Annahmestelle ist bei Abgabe eines Angebotes auf dem Angebotsblatt zu benennen und die entsprechenden
Genehmigungen
beizufügen. Dies gilt auch für den eigenen Betriebshof als Annahmestelle.
Es wird nach Tonnen abgerechnet. In den Angebotspreis sind alle Kosten Transport, schadlose
Entsorgung, die Erstellung abfallrechtlicher Basisdokumente oder Begleitpapiere etc. einzukalkulieren.
In der Regel ist mit Stand-/Ladezeiten von 2030 Minuten zu rechnen.
Darüberhinausgehende, vom AG zu vertretende Stand-/Ladezeiten können ab 0,75 Std. je LKW
geltend gemacht werden. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 0,25 Std. Abrechnungsgrundlage ist die Ein- und Auswiegezeit auf
dem jeweiligen Wiegebeleg der Bauschuttdeponie
Jesenwang.
Bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer LKW sind anfallende Standzeiten vom AN zu vertreten
und können nicht geltend gemacht werden.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Überdies sind die Abfuhrtage, die Anzahl der täglich ankommenden Fahrzeuge und die ungefähren Abholzeiten mit den
Mitarbeitern der Bauschuttdeponie abzustimmen.
Wird bei der Auswiegung der Fahrzeuge eine Unterbeladung festgestellt, gleicht diese der AG
aus. Das Fahrzeug wird an der Ladestelle nachgeladen. Beim letzten Abtransport kann keine Unterbeladung geltend gemacht werden.
Das Material enthält Störstoffe wie z.B. Plastik, Metall etc. <1%. Kosten die ggf. erforderliche Aussortierung der
Störstoffe und die Störstoffentsorgung sind ebenso in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Der Auftraggeber empfiehlt die Sichtung des Materials, vor Abgabe eines Angebotes.
Bei der Verbringung ins EU-Ausland hat der Auftragnehmer alle gesetzlichen Vorgaben zu beachten und entsprechende
Bescheinigungen und Bestätigungen zu erbringen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer auf Grundlage der AusgangsWiegebelege der Bauschuttdeponie Jesenwang.
Zusätzlich sind dem Auftraggeber die Eingangsbelege der Verwertungsanlage mit der jeweiligen Abrechnung einzureichen.
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die
eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Auftragssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Allgemeine Regelungen
Leistungszeitraum
Innerhalb von 6 Wochen nach Auftragsvergabe.
Unterbeauftragung
Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Auftraggebers. Dem Angebot sind
Nachweise, z. B. von Unterauftragnehmern, beizulegen, wenn
zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters in fachlicher Hinsicht auf Unterauftragnehmer
verwiesen wird.
Fahrzeuge
Die Transporte sind mit geeigneten Fahrzeugen bzw. Fahrzeugaufbauten durchzuführen, die in einem
einwandfreien, betriebsbereiten sowie verkehrs- und transportsicheren Zustand sein müssen und jeweils mit dem neuesten Stand
der Sicherheitstechnik (z. B. Kameras) ausgerüstet sind. Alle zum Einsatz
kommenden Fahrzeuge sollen mit einem Abbiegeassistenten, der dem jeweiligen Stand der Technik
entspricht, ausgerüstet sein. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen
geschaffen sind, damit die Transporte umweltfreundlich, insbesondere geruchs-, lärm- und staubarm,
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
ausgeführt werden können. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln
sowie Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten und einzuhalten.
Niederlassung
Dem Auftraggeber ist vom Auftragnehmer ein Handlungsbevollmächtigter zu benennen. Der vom Auftragnehmer benannte
Handlungsbevollmächtigte muss in der mit der ausgeschriebenen Leistung beauftragten
Niederlassung tätig sein. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der Handlungsbevollmächtigte im
Bedarfsfall kurzfristig persönlich erscheinen kann.
Genehmigungen
Der Auftragnehmer hat stets im Besitz aller für seinen Betrieb und für die geforderte Auftragserfüllung
erforderlichen Genehmigungen zu sein.
Mitarbeiter des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer wird seine mit diesem Auftrag befassten Mitarbeiter erstmals mit Auftragsbeginn und
fortwährend so schulen bzw. anweisen, dass die Umsetzung der zu erbringenden Leistungen abschließend
gewährleistet ist.
Verpflichtungsklausel (Equal Pay)
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den
Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a
oder 11 AEntG oder einer
nach 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG
und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder
gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil
dieses Vertrages.
Die im vorliegenden Prüfbericht aufgeführten Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände.
Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig.
Der Prüfbericht umfasst inklusive Deckblatt 4 Seiten
Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Fürstenfeldbruck,
Münchener Str. 33, 82256 Fürstenfeldbruck
Auftragnehmer: BLASY + MADER GmbH, Moosstraße 3,
82279 Eching a. Ammersee
Projekt Nr.: 9133
Abdruck des Protokolls an: Auftraggeber (1-fach) und per E-Mail
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Abfallwirtschaftsbetrieb-des-Landkreises-Fuerstenfeldbruck/2023/11/529900
6.html
Data Acquisition via: p8000001
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