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Ausschreibung: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke - Leasing von 23 Fahrzeugen - DEU-Rems-Murr-Kreis(DE116)
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Kraftfahrzeuge
Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 727111-2023 (ID: 2023113009111962107)
Veröffentlicht: 30.11.2023
*
  DEU-Rems-Murr-Kreis(DE116): Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke - Leasing von 23 Fahrzeugen
   2023/S 231/2023 727111
   Deutschland - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke -
   Leasing von 23 Fahrzeugen
   231/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Leasing von 23 Fahrzeugen
   Beschreibung:Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von
   insgesamt 23 Fahrzeugen im Rahmen eines Leasings in insgesamt 11 Losen
   mit unterschiedlichen Leasinglaufzeiten.
   Kennung des Verfahrens:62aa9f43-c425-4c4f-b387-947e8f467bf9
   Interne Kennung:LRAWN_47-2023
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Das Verfahren wird beschleunigt:No
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   Zusätzliche Einstufung(cpv):34100000Kraftfahrzeuge
   Zusätzliche Einstufung(cpv):34110000Personenkraftwagen
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:siehe Ausschreibungsbedingungen
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:2 Fahrzeuge Transporter Kombi
   Beschreibung:2 Fahrzeuge Transporter Kombi
   Interne Kennung:LOT-0001
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:60MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[2]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:3 Fahrzeuge Kompakt SUV
   Beschreibung:3 Fahrzeuge Kompakt SUV
   Interne Kennung:LOT-0002
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[4]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Beschreibung:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Interne Kennung:LOT-0003
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[5]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[6]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:3 Fahrzeuge Kompakt SUV
   Beschreibung:3 Fahrzeuge Kompakt SUV
   Interne Kennung:LOT-0004
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[7]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[8]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Beschreibung:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Interne Kennung:LOT-0005
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[10]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:5 Fahrzeuge Kleinwagen
   Beschreibung:5 Fahrzeuge Kleinwagen
   Interne Kennung:LOT-0006
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[11]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[12]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0007
   Titel:4 Fahrzeuge Mittelklasse
   Beschreibung:4 Fahrzeuge Mittelklasse
   Interne Kennung:LOT-0007
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[13]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[14]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0008
   Titel:1 Fahrzeug Bus
   Beschreibung:1 Fahrzeug Bus
   Interne Kennung:LOT-0008
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[15]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[16]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0009
   Titel:1 Fahrzeug Transporter Kombi
   Beschreibung:1 Fahrzeug Transporter Kombi
   Interne Kennung:LOT-0009
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[17]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[18]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0010
   Titel:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Beschreibung:1 Fahrzeug Kompakt SUV
   Interne Kennung:LOT-0010
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[19]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[20]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   5.1 Los:LOT-0011
   Titel:1 Fahrzeug Transporter
   Beschreibung:1 Fahrzeug Transporter
   Interne Kennung:LOT-0011
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):34000000Transportmittel und Erzeugnisse für
   Verkehrszwecke
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Laufzeit:36MONTH
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug
   aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind. B) Ergänzung zu III.2.2): Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
   werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen
   Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine
   Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
   einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
   Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den
   letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist
   und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
   festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
   ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5
   Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-
   noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
   wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die
   geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
   diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht
   zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
   Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
   Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
   ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach
   § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die
   Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7)
   der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken; 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte; 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor
   Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
   oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu
   einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen
   eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2
   500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren
   Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
   Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
   Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
   Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
   mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10,
   10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der
   Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten
   Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt). Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
   Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. (Fortsetzung der unter Ziffer
   III.1.2) oben begonnenen Auflistung): 13) der Bieter über
   wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
   Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter
   können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
   zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
   Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
   Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
   ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des
   Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter gilt als
   technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er
   über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Umweltverträglichkeit und Sicherstellung Mobilität
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):40
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):60
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[21]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[22]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-06+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-07+01:0008:30:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
   Rems-Murr-Kreis
   8. Organisationen
   8.1 ORG-7005
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[23]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-7001
   Offizielle Bezeichnung:Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Registrierungsnummer:T:071515011183
   Postanschrift:Alter Postplatz 10
   Stadt:Waiblingen
   Postleitzahl:71332
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Beschaffungsstelle
   E-Mail:[24]vergabe@rems-murr-kreis.de
   Telefon:+4971515011183
   Internetadresse:[25]https://www.rems-murr-kreis.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   8.1 ORG-7004
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Registrierungsnummer:T:07219268730
   Postanschrift:Durlacher Allee 100
   Stadt:Karlsruhe
   Postleitzahl:76137
   Land, Gliederung (NUTS):Rems-Murr-Kreis(DE116)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[26]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon:00497219268730
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   10. Änderung
   Fassung der zu ändernden vorigen
   Bekanntmachung:72c989a5-401f-45a7-af38-60028229b403-01
   Hauptgrund für die Änderung:Korrektur  Veröffentlichung
   Beschreibung:Das Ende der Angebotsfrist wurd verlängert auf den
   06.12.2023 24 Uhr.
   10.1 Änderung
   Abschnittskennung:LOT-0001
   Abschnittskennung:LOT-0002
   Abschnittskennung:LOT-0003
   Abschnittskennung:LOT-0004
   Abschnittskennung:LOT-0005
   Abschnittskennung:LOT-0006
   Abschnittskennung:LOT-0007
   Abschnittskennung:LOT-0008
   Abschnittskennung:LOT-0009
   Abschnittskennung:LOT-0010
   Abschnittskennung:LOT-0011
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:bf117dd5-7809-478c-9dad-c89130aec38d-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-29+01:0008:59:25+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00727111-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:231/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-30Z
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  15. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
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  17. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
  18. https://www.vergabe24.de/
  19. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
  20. https://www.vergabe24.de/
  21. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18abc302432-74c20001e2d499bc,
  22. https://www.vergabe24.de/
  23. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  24. mailto:vergabe@rems-murr-kreis.de
  25. https://www.rems-murr-kreis.de/
  26. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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