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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ansbach - Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201210822210 / 235389-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2026
Angebotsabgabe bis :
22.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
60100000 - Straßentransport/-beförderung
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
60140000 - Bedarfspersonenbeförderung
DEU-Ansbach: Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen
(außer Abfalltransport) Beförderungsleistungen im freigestelltem
Schülerverkehr im Landkreis Ansbach

2024/S 79/2024 235389

Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
Beschreibung: Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Kennung des Verfahrens: 3b7a1045-a7a5-424b-a63e-9a99b1432f71
Interne Kennung: LRA-2024-0008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000
Straßentransport/-beförderung, 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: verschiedene Orte im Landkreis Ansbach
Stadt: Landkreis Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 734 091,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen sind bis spätestens sechs Tage vor Submission zu
stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform
hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 17
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe
gem. §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Falkultative
Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe
gem. §§ 123 bis 126 GWB. Neben diesen genannten Ausschlussgründen gelten zusätzlich
sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 1 und
2) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000
Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und

5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über

den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule
/Wolfhardschule (Linie 6 bis 7) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)
Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60100000
Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen

die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen

werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /
Wolfhardschule (Linie 10 bis 12) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)
Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen

dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /
Wolfhardschule, Zubringer Großlellenfeld und Zubringer Ornbau (Linie15 bis 18)
sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen

Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen

wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum

Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 20 bis
22) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen

Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule
/Wolfhardschule (Linie 25 bis 27) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)
Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur

Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig

Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule
/Wolfhardschule (Linie 30 bis 32) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)
Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum

Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der

Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule, Zubringer
ZOB Herrieden (Linie 35 und 36) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)
Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem

Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und

5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über

den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Rothenburg (Linie 40 bis 42)
sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen

die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen

werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl, Oberlin-Schule
und Zubringer ZOB DKB (Linie 50 bis 59) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung
(Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen

dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl (Linie 60 bis 76)
sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0011

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das

Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in

Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,

welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Ausgeschriebene Leistung

Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur RS Schillingsfürst (Frühfahrt)
sowie Zubringer zu Rothenburg Bhf. und Zubringer Gebsattel (Linie 80 bis 82) sicherzustellen.
Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten
Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0012

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4

nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler als Zubringer nach Weiltingen,
Ehingen und GS-RS Wassertrüdingen (Linie 92 bis 95) sicherzustellen. Hier werden für deren
Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0013

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in

jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 100
bis 102.3)) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0014

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §

123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die

Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen und
Realschule Heilsbronn (Linie 103 und 104) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung
(Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0015

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem

Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und

5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über

den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 105
bis 106.3) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des
freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0016

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen

die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen

werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die
notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu GYM THG Ansbach und
Wirtschaftsschule Ansbach (Linie 110 und 111) sicherzustellen. Hier werden für deren
Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0017

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

Zusätzliche Einstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal,
um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein
weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die
Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes
geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich
zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen

dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer
Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem
Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft
oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden,
nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot
der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den
vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn
nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in
Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch
Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort
genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen
und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei
Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch
geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122
GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und
5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere
den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-
nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://xvergabe.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-
4e985a8e623524f9&

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135
GWB hin. Dort heißt es: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2)
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Ansbach - Zentrale
Vergabestelle

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 09-9015710-45
Postanschrift: Crailsheimstraße 1

Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-ansbach.de
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Internetadresse: http://www.landratsamt-ansbach.de
Profil des Erwerbers: http://www.landkreis-ansbach.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49981 531277
Fax: +49981 531837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 531277
Fax: +49 981531837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)

Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: de8d22bf-0bfc-4c9e-b2f1-21fca2dcb293 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 15:20:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://www.xvergabe.de
https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec22bd6c5-4e985a8e623524f9&am
p;
http://www.landkreis-ansbach.de
http://www.landratsamt-ansbach.de
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-235389-2024-DEU.txt

 
 
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