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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bad - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201524325214 / 238490-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
17.04.2024
Angebotsabgabe bis :
29.04.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Bad: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen im
freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg

2024/S 79/2024 238490

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im
Kreis Segeberg
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg
Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind die Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im freigestellten Schülerxinnenverkehr zu den Förderschulen in
Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg- Aktuell werden 293 Schülerxinnen zu diesen
Schulen befördert. Die Leistung wird nach den Schulen differenziert in drei Lose aufgeteilt,
wobei Gesamtangebote zulässig sind. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Beginn Schuljahr
2024/2025 bis Ende Schuljahr 2028/2029) mit einer einmaligen Verlängerungsoption um
weitere zwei Jahre bis Ende Schuljahr 2030/2031).
Kennung des Verfahrens: c8c8cbbc-2ff6-447c-946c-0efb5ae7dd3c
Interne Kennung: SE30.00.20240007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KBY1XFE Das Vergabegesetz
Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf
hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die
Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an

Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu
zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von
sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt
bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - Bundesmindestlohn ), tarif- oder arbeitsvertraglich
geschuldete höhere Entgelte.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Janusz-Korczak-Schule, Kaltenkirchen
Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule, Von-
Bodelschwingh-Straße 1, 24568 Kaltenkirchen, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende
des Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 74 zu befördernde Schülerinnen und
Schüler.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat

festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung

der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
(Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Auftragsbedingungen:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Schule am Hasenstieg, Norderstedt
Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Schule am Hasenstieg,
Hasenstieg 13, 22844 Norderstedt, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende des
Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 100 zu befördernde Schülerinnen und
Schüler.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein

Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
(Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB

bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Trave-Schule, Bad Segeberg
Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Trave-Schule,
Burgfeldstraße 104, 23795 Bad Segeberg, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende des
Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 119 zu befördernde Schülerinnen und
Schüler.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der

Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5

des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
(Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9618
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9618
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)

Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9618
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d7bc80ba-6db9-4368-b270-
1c8b8ea33294-01

Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar

Beschreibung: Aufgrund weiterer Fragen und Änderung der Vergabeunterlagen werden die
Angebotsfrist und die Frist zur Angebotsöffnung geändert.

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird von Freitag, den 26.04.2024 - 12:00
Uhr, auf Montag, den 29.06.2024 - 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Angebotsöffnung wird
auf den 29.06.2024 geändert.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/04/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5160ff22-0b39-4d93-b204-1e3d2d3f696f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 11:33:30 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-238490-2024-DEU.txt

 
 
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