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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Dienstleistungen von Spielkasinos Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042301433128594 / 241804-2024
Veröffentlicht :
23.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
20.05.2024
Angebotsabgabe bis :
27.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
92351200 - Dienstleistungen von Spielkasinos
DEU-Hannover: Deutschland Dienstleistungen von Spielkasinos
Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen

2024/S 80/2024 241804

Deutschland Dienstleistungen von Spielkasinos Interimszulassung Spielbankbetrieb
Niedersachsen
OJ S 80/2024 23/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankaufsicht
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen
Beschreibung: Das Land Niedersachsen beabsichtigt, eine Interimszulassung für den Betrieb
von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen ab dem 01.09.2024 mit einer Laufzeit von
maximal einem Jahr an eine Antragstellerin oder einen Antragsteller zu erteilen.
Kennung des Verfahrens: 2cc0b199-d065-4a09-9774-944211e0136c
Interne Kennung: 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Interimszulassung zum Betrieb von Spielbanken wird
auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung in einem transparenten und
diskriminierungsfreien Verwaltungsverfahren durch Verwaltungsakt erteilt.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92351200 Dienstleistungen von Spielkasinos

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Zulassung berechtigt zum Betrieb von Spielbanken im Land
Niedersachsen.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRWD24A
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Interimszulassung Spielbankbetrieb Niedersachsen
Beschreibung: Die Interimszulassung berechtigt zum Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in
Niedersachsen. Hinsichtlich des Spielbetriebs wird Wert darauf gelegt, dass neben
Automatenspiel auch Großes Spiel (Roulette, Poker, Black Jack oder ähnliches) angeboten
wird. Die Zulassung des bisherigen Betreibers endet zum 31.08.2024. Der operative
Spielbetrieb der Spielbanken soll möglichst lückenlos zum 01.09.2024 aufgenommen werden.

Die Erteilung der Interimszulassung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, den Spielbetrieb in
Niedersachsen zu ermöglichen, solange die reguläre Spielbankzulassung, die der MSBN
Projekt GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 15.11.2023 erteilt wurde und die gegenwärtig vor
dem Verwaltungsgericht Hannover angefochten ist, nicht wirksam und vollziehbar ist. Sobald
die aufschiebende Wirkung dieser Klage entfällt - sei es durch gerichtliche Entscheidung des
Rechtsstreits, sei es durch Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Spielbankaufsicht
oder durch das Verwaltungsgericht - erlischt auch die Wirksamkeit der Interimszulassung.
Dies kann auch bereits vor dem 01.09.2024 erfolgen. Zudem ist die Interimszulassung
befristet auf ein Jahr, so dass sie spätestens am 31.08.2025 endet. Das Zulassungsverfahren
richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG)
vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14.12.2023 (Nds.
GVBl. S. 320) sowie den nachfolgend näher beschriebenen Voraussetzungen und
Bestimmungen. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren im Sinne des § 3 Abs.
1 NSpielbG, sondern um die Erteilung einer Interimszulassung nach § 3 Abs. 11 NSpielbG, die
aus unionsrechtlichen Gründen im Wege einer Ausschreibung erfolgt, auch wenn der Wortlaut
des § 3 Abs. 11 NSpielbG eine Ausschreibung nicht erfordert. Die Spielbankaufsicht behält
sich vor, das Zulassungsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu
beenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Zulassungsverfahrens oder
auf Teilnahme am Zulassungsverfahren. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die
Erteilung der Interimszulassung oder auf Schadensersatz, sollte eine etwa erteilte
Interimszulassung nicht wirksam werden, vor Ablauf der Jahresfrist unwirksam werden oder
widerrufen werden. Kosten für die Erstellung des Antrags werden nicht erstattet.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92351200 Dienstleistungen von Spielkasinos

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Zulassung berechtigt zum Betrieb von Spielbanken im Land
Niedersachsen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Zulassungsverfahren NICHT UM EIN
FÖRMLICHES VERGABEVERFAHREN. Die vergaberechtlichen Vorschriften (GWB,
KonzVgV oder VgV) finden KEINE ANWENDUNG. Fragen zu den Verfahrensunterlagen sind
in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform Deutsches Vergabeportal ( DTVP ) zu
übermitteln. Fragen zu den Verfahrensunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie
rechtzeitig, das heißt spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Antrags über die
o. g. Vergabeplattform eingehen. Die Spielbankaufsicht wird an der Stellung eines Antrags
interessierten Unternehmen rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus
der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung des Antrags ersichtlich ist. Diese Auskünfte
werden allen Unternehmen, welche sich zuvor über die e-Vergabe-Plattform registriert haben,
gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt
ausschließlich durch Veröffentlichung von Verfahrensinformationen über die e-Vergabe-

Plattform. Um den Erhalt der Auskünfte sicherzustellen, werden interessierte Unternehmen
aufgefordert, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu registrieren. Die Spielbankaufsicht
nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Zulassungsverfahrens.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform zu
registrieren und die Teilnahme am hiesigen Verfahren zu aktivieren, um über Informationen
zum Verfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen
sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung
neuer Informationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Persönliche Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers
Beschreibung: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen
zur persönlichen Lage der Antragstellerin oder des Antragstellers (ASt) zu beinhalten: (1)
Name des ASt sowie Benennung der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z.B.
Geschäftsführer/in) sowie der Geschäftsfelder des Unternehmens, Angabe der Rechtsform,
Sitz und Postanschrift und soweit zutreffend die Höhe des Stammkapitals, Grundkapitals oder
der Kommanditeinlage. (2) Sofern der ASt über keinen Sitz im Inland verfügt, Benennung
einer persönlich zuverlässigen empfangsbevollmächtigten Person im Inland mit Angabe der
Postanschrift. (3) Benennung einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für das
Zulassungsverfahren samt Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse. (4) Benennung
ggf. hinzugezogener Berater für die Erstellung des Antrags. (5) Zusätzliche erforderliche
Angaben zum ASt: - Benennung der mit dem ASt verbundenen Unternehmen im Sinne des §
2 Abs. 2 S. 2 NSpielbG einschließlich der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst
diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse nebst
diesbezüglicher vertraglichen Regelungen müssen nur für verbundene Unternehmen bis zur
Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für verbundene Unternehmen
oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der jeweils
mehrheitlich beteiligten Gesellschaften). - Benennung der Gesellschafterinnen und
Gesellschafter des ASt, auch im Fall von stillen Gesellschaftern, einschließlich der Anteils-
und Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen. - Benennung
der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Unternehmen, die auf die Antragstellerin oder
den Antragsteller unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können,
auch im Falle von stillen Gesellschaften, einschließlich der Anteils- und
Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (die Anteils- und
Stimmrechtsverhältnisse nebst diesbezüglicher vertraglicher Regelungen müssen nur für
Unternehmen bis zur Ebene einer Großmuttergesellschaft dargestellt werden; für
Unternehmen oberhalb der Ebene einer Großmuttergesellschaft genügt die Nennung der
jeweils mehrheitlich beteiligten Gesellschafterinnen oder Gesellschafter). - Vorlage des zum
Zeitpunkt der Einreichung des Antrags geltenden Gesellschaftsvertrags und sonstiger
vertraglicher Regelungen über Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse im Original oder als
beglaubigte Kopie. - Offenlegung sonstiger Genehmigungen, Konzessionen oder Aktivitäten
des ASt, ihrer/seiner Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder mit ihr/ihm verbundener
Unternehmen im Bereich des Glücksspiels. - Darstellung aller vom ASt betriebenen
Geschäftsfelder bzw. erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Erklärung des
Unternehmenszieles, (max. 2 Seiten). - Darstellung der Organisations- und Personalstruktur

des ASt unter Benennung der Funktions- und Aufgabenbereiche, bspw. als Organigramm. (6)
Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate).
ASt, die ihren Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des
Ansässigkeitsstaates vorzulegen; soweit eine Zweigniederlassung im Inland besteht, ist der
HRA zusätzlich vorzulegen. (7) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1
GewO (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). ASt, die ihren
Sitz nicht im Inland haben, haben ein entsprechendes Dokument des Ansässigkeitsstaates
vorzulegen. (8) Benennung der für den Betrieb des Spielbankunternehmens im Land
Niedersachsen vorgesehenen verantwortlichen Personen mit chronologischen Lebensläufen.
Verantwortliche Personen in diesem Sinne sind - der ASt selbst (sofern diese oder dieser eine
natürliche Person ist), - die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter des ASt (sofern diese
oder dieser eine juristische Person oder Personengesellschaft ist) und - die mit der Leitung
des Spielbankunternehmens beauftragten Personen. Die Lebensläufe müssen in
chronologischer Reihenfolge mindestens folgende Angaben beinhalten und unterschrieben
sein: - Familienname, Vorname, Geburtsname und sonstige Namen, Geburtsdatum,
Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit; - Anschrift des Hauptwohnsitzes; - berufliche
Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse bzw. Qualifikationen; -
Berufserfahrung mit mindestens folgenden Angaben: - Benennung des Namens und Sitz des
Unternehmens bzw. der Unternehmen, bei dem bzw. bei denen die verantwortliche Person
angestellt war oder ist, - Art und Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten mit
Ausnahme ehrenamtlicher Betätigungen, - Vertretungsbefugnisse, - interne
Entscheidungskompetenzen, - ihr unterstellte Geschäftsbereiche. (10) Für jede benannte
verantwortliche Person im Sinne des Absatz (8) sind folgende Erklärungen und Nachweise
vorzulegen: - Eigenerklärung der verantwortlichen Person über laufende oder abgeschlossene
Ermittlungs- und/oder Gerichtsverfahren und nicht getilgte Verurteilungen unter Angabe des
Gerichts, der ermittelnden Behörde, dem Aktenzeichen und einer Benennung des
Gegenstands der Ermittlungen/der Verurteilung. - Führungszeugnis nach § 30 oder § 30b
BZRG (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). Soweit eine
verantwortliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten zehn
Jahren nicht (ausschließlich) im Inland hatte ist (auch) ein entsprechendes Dokument des
jeweiligen Ansässigkeitsstaates vorzulegen. - Bonitätsauskunft einer unabhängigen
Wirtschaftsauskunftei oder Referenzschreiben einer Bank zur Bonität (zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 15 Monate). - Eigenerklärung der verantwortlichen
Person, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben. - Einverständniserklärung der
verantwortlichen Person, dass sie mit der Vorlage der o.g. Nachweise und Erklärungen
einverstanden ist.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Anträge haben die nachfolgenden Angaben, Nachweise und Informationen
zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers zu
beinhalten: (1) Vorlage der veröffentlichten Teile der Jahresabschlüsse der abgeschlossenen
Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. (2) Kurze Darstellung der geplanten Investitionen. (3)
Vorlage einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus
der sich nachvollziehbar ergibt, dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller die für die
geplanten Investitionen erforderlichen Mittel für die vorgesehene Geschäftstätigkeit (z.B.
Investitionen) zur freien Verfügung stehen, insbesondere frei von Rechten Dritter. (4) Vorlage
einer Bankbescheinigung, einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer

Bescheinigung eines EU/EWR-Abschlussprüfers im Original oder als beglaubigte Kopie, aus
der sich nachvollziehbar die Fähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers ergibt, eine
finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Mio. EUR (Spielbankreserve) aus vorhandenem
Kapital bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen oder eine gleichwertige Sicherheit unter
Beteiligung eines Kreditinstituts (vergleichbar einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen
und für die Dauer der Interimszulassung geltenden Bankbürgschaft) beizubringen. (5) Die
rechtmäßige Herkunft der für den Betrieb der Spielbank erforderlichen finanziellen Mittel ist
nachvollziehbar darzulegen. (6) Erklärung, dass über das Vermögen der Antragstellerin oder
des Antragstellers, bei juristischen Personen auch bei Vertretungsberechtigten und der
Gesellschaft, kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet
wurde, eine Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist. Hinweis: Es ist das Formblatt Nr. 4 Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in zu
verwenden. (7) Darlegung sämtlicher in § 10g Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 NSpielbG genannten
Tatbestände, soweit sie vorliegen und dem Antragsteller bekannt sind. Hinweis: Es ist das
Formblatt Nr. 4 Ergänzende Erklärungen Antragsteller/in zu verwenden. Der Nachweis zu (3)
und (4) kann auch dadurch erbracht werden, dass ein Dritter (z.B. eine Konzerngesellschaft)
zu Gunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers eine Verpflichtungs- oder
Patronatserklärung abgibt. Aus der Verpflichtungs- oder Patronatserklärung muss
hervorgehen, dass der Dritte sich im Fall der Erteilung der Interimszulassung unwiderruflich
gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller verpflichtet, diese(n) mit den
erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Erforderlich sind die Mittel, welche die
Antragstellerin oder der Antragsteller im Wirtschafts- und Finanzplan angegeben hat (3) und
welche die Antragstellerin oder der Antragsteller benötigt, um eine Sicherheitsleistung
/Sicherheit gemäß (4) hinterlegen bzw. beibringen zu können. Neben der Verpflichtungs- oder
Patronatserklärung sind mit dem Antrag die in (3) und (4) geforderten Bescheinigungen
bezogen auf den Dritten und dessen Mittel/Kapital einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenztätigkeit
Beschreibung: Für mindestens eine der mit der Leitung des Spielbankunternehmens
beauftragten Personen ist eine persönliche Referenztätigkeit für ein Spielbankunternehmen
erforderlich, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Die Nichtvorlage einer
Referenztätigkeit, die die genannten Anforderungen erfüllt, führt zum zwingenden Ausschluss
des Antrags. Die beauftragte Person muss eine Tätigkeit für eine Dauer von insgesamt
mindestens sieben Jahren für ein Spielbankunternehmen ausgeübt haben, die in
Zusammenhang mit dem Betrieb einer staatlich konzessionierten bzw. zugelassenen
Spielbank innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der
Schweiz steht, deren Angebot Tischspiel (Roulette, Blackjack und Poker) und Automatenspiel
umfasst. Hiervon müssen mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit in einer Leitungsposition (z.B.
Leitung einer Spielbank, Geschäftsführung, Prokurist) betreffen. Nicht ausreichend für die
Ausübung einer Leitungsposition ist die stellvertretende Leitung einer Spielbank. Die
geforderte Referenztätigkeit kann auch in der Summe verschiedener Tätigkeiten dieser
Person nachgewiesen werden. Die letzte Tätigkeit in einem Spielbankunternehmen darf nicht
mehr als sechs Jahre zurückliegen (04/2018). Zu der Referenztätigkeit sind mindestens
folgende Angaben zu machen: (1) Name und Adresse des Spielbankunternehmens, für das
die Person tätig war, sowie Name einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners
einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse bei dem Spielbankunternehmen; (2) Angabe
der Funktion/Position im Spielbankunternehmen, kurze Beschreibung der im Rahmen dieser
Funktion/Position ausgeübten Tätigkeit mit Bezug zum Spielbankbetrieb und Dauer der

ausgeübten Funktion/Position/Tätigkeit (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ); (3) Name der durch das
Spielbankunternehmen betriebenen Spielbank(en) sowie Name und Adresse der
Aufsichtsbehörde/des Zulassungsgebers sowie - soweit bekannt - Name einer
Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer und E-
Mailadresse bei der Aufsichtsbehörde/beim Zulassungsgeber; (4) kurze Darstellung der
rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Spielbankbetrieb und deren Umsetzung;
(5) Ausführungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ); (6) Lage und Anzahl der betriebenen
Standorte; (7) kurze Darstellung des im Spielbankbetrieb angebotenen Tisch- und
Automatenspiels. Die Spielbankaufsicht behält sich vor, die angegebenen Referenztätigkeiten
zu überprüfen. Hierzu stimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit den vorstehenden
Angaben Nachfragen der Spielbankaufsicht beim Spielbankunternehmen und/oder bei der
Aufsichtsbehörde bzw. dem Zulassungsgeber zu.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YRWD24A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRWD24A

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YRWD24A
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Anträge, die nicht sämtliche geforderten Angaben, Nachweise und
Unterlagen enthalten, werden ohne Sachprüfung abgelehnt, wenn das Fehlende nicht
nachgereicht wird innerhalb einer von der Spielbankaufsicht gesetzten Frist von höchstens
einer Woche. Fehlende Angaben, Nachweise und Unterlagen, welche die Wertung betreffen,
werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2024 10:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgericht Hannover
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankaufsicht

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankaufsicht
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Schiffgraben 10
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.kreutz@mf.niedersachsen.de
Telefon: 05111208195
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Hannover
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Leonhardstr. 15
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: vgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 0511897500
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 251ff4f2-0765-495c-8802-6be683f78f9a - 01

Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2024 11:05:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 80/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2024

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRWD24A
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRWD24A/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-241804-2024-DEU.txt

 
 
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