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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Massen-Niederlausitz - Verpflegungsdienstleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042507410835997 / 903990-2024
Veröffentlicht :
25.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
04.06.2024
Angebotsabgabe bis :
04.06.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
Verpflegungsdienstleistungen
Bezeichnung Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Kontaktstelle Haupt- und Schulamt
Zu Händen Frau Becker
Postanschrift Turmstraße 5
Ort 03238 Massen-Niederlausitz
Telefon +49 3531-78242
Fax +49 3531-702227
E-Mail a.becker@amt-kleine-elster.de
URL www.amt-kleine-elster.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHY6GYH
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHY6GYH/
documents
Art und Umfang der Leistung
Leistungsbeschreibung
Vergabe von Verpflegungsdienstleistungen in der Kita und Schule Crinitz
Vergabenummer 2024-AM-007
Das Amt Kleine Elster (Niederlausitz) beabsichtigt die Vergabe von Verpflegungsdienstleistungen in der Kita und Schule am
Standort Crinitz, Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz.
Rahmenbedingungen
Zu versorgende Einrichtungen
Kita "Crinitzer Kinderwelt" Crinitz
Ansprechpartner: Frau Scholz, Tel.: 035324 - 566
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz
Ansprechpartner: Frau Förster, Tel.: 035324 - 541
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Beide Einrichtungen befinden sich in einem Gebäudekomplex. Bei der Anlieferung des Essens ist jedoch zu beachten, dass Kita
und Schule jeweils einen separaten Lieferort haben.
Beschreibung der möglichen Essensausgabesysteme vor Ort
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2024-AM-007: Verpflegungsdienstleistungen Kita und Schule Crinitz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Die Essensausgabe in der Kita kann ausschließlich mit Thermobehältern erfolgen, wobei keine Einzelportionen in Assietten
(Aluminium oder Plastik) und auch keine Styroporbehälter gewünscht sind. Es gibt in der Kita kein Warmhalte- oder
Auftausystem.
Es wird keine Servicekraft für die Essensausgabe und die damit zusammenhängende anschließende Hauswirtschaft benötigt.
Geschirr, Besteck, Ausgabekellen usw. ist bereits vorhanden.
In der Schule kann die Lieferung des Essens ebenfalls nur per Thermobehälter erfolgen, wobei es hier ein Warmhaltesystem gibt
(Behälter können in heißes Wasser gestellt werden - Ausgabetheke).
Das Essen muss ausgabefertig geliefert werden. Es wird hier von Montag bis Freitag eine Servicekraft für die Essensausgabe und
die anschließende Hauswirtschaft benötigt. Der Auftragnehmer darf sich
hierbei auch eines Nachunternehmers bedienen. Geschirr, Besteck, Trinkbecher usw. werden nicht benötigt. Ausgabekellen usw.
sind entweder mitzubringen oder es kann nach Rücksprache des Auftragnehmers die einmalige Beschaffung durch das Amt
erfolgen zum Verbleib in der Schulküche.
Es ist eine Edelstahl-Küchenzeile mit Spüle vorhanden.
Zeiten der Kita- und Schulspeisung
Kita: 10:40 Uhr
Schule: 11:20 Uhr
Der Lieferzeitpunkt des Essens ist zwingend an die o.g. Zeiten gebunden.
Reinigung des Speisesaals und der Küche - betrifft nur die Schule
Die Schulspeisung erfolgt einmal am Tag zur Mittagszeit in zwei Durchläufen. Die Tische sind am Ende der beiden Durchläufe
feucht abzuwischen. Sollten sich Essensreste auf dem Fußboden befinden, sind diese ebenfalls zu entfernen. Die allgemeine
Ordnung ist herzustellen.
Die Küchenzeile/Schränke sind entsprechend der allgemeinen Hygiene täglich sauber zu halten.
Geschirrtücher sind selbstständig zu wechseln (mind. 2x wöchentlich) und zu reinigen. Spüllappen sind täglich zu wechseln.
Der Fußboden ist am Ende jeder Woche (Freitag) feucht zu wischen (im Speiseraum und in der Küche), wenn erforderlich auch
zwischendurch.
Die Beschaffung der Putzmittel obliegt dem Auftragnehmer.
Nach der Speisung wird das Geschirr abgewaschen und in die Schränke geräumt. Falls der Bedarf einer Spülmaschine besteht,
kann diese nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer durch das Amt im zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen beschafft
werden.
Die Entsorgung der übrig gebliebenen Essensreste erfolgt täglich durch den Auftragnehmer.
Bedarfsbestimmung
Lieferzeit/Anzahl Portionen/Servicekraft/Nachtisch/Inhaltsstoffe
Es erfolgt die tägliche Essenslieferung von Montag bis Freitag für den Zeitraum vom
02.09.2024 - 14.08.2027 in der Kita und in der Schule.
In der Schule wird zusätzlich eine Servicekraft für die Essensausgabe benötigt, welche der Auftragnehmer stellt.
Es werden insgesamt ca. 77 Essen / Tag für die Kita und die Schule benötigt. Dabei kann man annehmen, dass es sich hälftig um
Kita- bzw. Schulessen handelt.
Die zur täglichen Auswahl stehenden Menüs sollen mindestens die Anzahl: 1 haben.
Es soll an mindestens drei Tagen / Woche ein Nachtisch in Form von Obst, Quarkspeise, Joghurt, Pudding oder Kuchen zum Menü
angeboten werden.
Die Speisen sind im Speiseplan hinsichtlich der Inhaltsstoffe zu kennzeichnen. (Allergien/Nahrungsmittelunverträglichkeiten).
Ein
Getränkeangebot ist nicht gewünscht.
Betriebskosten
Die Kosten für Strom/Wasser/Heizung werden durch den Auftraggeber (Amt Kleine Elster) getragen.
Für die Müllentsorgung ist der Auftragnehmer zuständig.
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2024-AM-007: Verpflegungsdienstleistungen Kita und Schule Crinitz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bezahlsystem
Das Kassieren des Essengeldes mittels Bargeld durch die Kita / Schule ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Vielmehr wird dem Auftragnehmer gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr eine Software zur Verfügung gestellt, bei der die
Bestellung, Stornierung und Abrechnung des Essens über eine entsprechende App erfolgt. Diese App wurde bereits durch die
Eltern der Kita und Schule genutzt und hat sich als sehr praktikabel erwiesen.
Sollte der Anbieter nicht von dem vorhandenen System Gebrauch machen, ist ein ähnliches System gewünscht. Akzeptabel ist
auch der Einzug des Essengeldes mittels Lastschriftverfahren.
Stornierungszeiten
Der Auftragnehmer ermöglicht eine angemessene Stornierungszeit des bestellten Essens.
Speiseplan
Dem Angebot ist ein 4-wöchiger Speiseplan beizulegen, welcher auch in die Praxis umgesetzt werden könnte.
Das Amt Kleine Elster (Niederlausitz) beabsichtigt die Vergabe von Verpflegungsdienstleistungen in der Kita und Schule am
Standort Crinitz, Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz. Es handelt sich um die Mittagsversorgung der Kinder mit anschließender
Reinigung des Geschirrs, der Arbeitsflächen ua. .
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Postanschrift Turmstraße 5
Ort 03238 Massen-Niederlausitz
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Zu versorgende Einrichtungen:
Kita "Crinitzer Kinderwelt" Crinitz
Ansprechpartner: Frau Scholz, Tel.: 035324 - 566
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz
Ansprechpartner: Frau Förster, Tel.: 035324 - 541
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Beide Einrichtungen befinden sich in einem Gebäudekomplex. Bei der Anlieferung des
Essens ist jedoch zu beachten, dass Kita und Schule jeweils einen separaten Lieferort
haben.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Vergabe erfolgt für die tägliche Essenslieferung von Montag bis Freitag für den
Zeitraum vom
02.09.2024 - 14.08.2027 in der Kita und in der Schule Crinitz, Pestalozzistraße 10,
03246 Crinitz.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 02.09.2024
Ende 14.08.2027
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://
amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom
Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum
Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist bei Bedarf mit dem Angebot eine Eignungsleiheerklärung
abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist mit dem Angebot neben der
Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe 123 ff
GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber
für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe vorliegen.
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig und auf gesonderte Anforderung)
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternemen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsführung entsprechend
des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf
Anforderung einzureichen. Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur
Angabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden
sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot
losübergreifend abzugeben:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
Für III.1.1 bis III.1.3:
Sofern nichts gegenteiliges ausgewiesen ist, genügt als Nachweis eine Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Bezahlsystem
Das Kassieren des Essengeldes mittels Bargeld durch die Kita / Schule ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Vielmehr wird dem Auftragnehmer gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr eine Software zur Verfügung gestellt, bei der die
Bestellung, Stornierung und Abrechnung des Essens über eine entsprechende App erfolgt. Diese App wurde bereits durch die
Eltern der Kita und Schule genutzt und hat sich als sehr praktikabel erwiesen.
Sollte der Anbieter nicht von dem vorhandenen System Gebrauch machen, ist ein ähnliches System gewünscht. Akzeptabel ist
auch der Einzug des Essengeldes mittels Lastschriftverfahren.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 04.06.2024 um 14:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 10.07.2024
Zusätzliche Angaben
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2024-AM-007: Verpflegungsdienstleistungen Kita und Schule Crinitz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Leistungsbeschreibung
Vergabe von Verpflegungsdienstleistungen in der Kita und Schule Crinitz
Vergabenummer 2024-AM-007
Das Amt Kleine Elster (Niederlausitz) beabsichtigt die Vergabe von Verpflegungsdienstleistungen in der Kita und Schule am
Standort Crinitz, Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz.
Rahmenbedingungen
Zu versorgende Einrichtungen
Kita "Crinitzer Kinderwelt" Crinitz
Ansprechpartner: Frau Scholz, Tel.: 035324 - 566
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz
Ansprechpartner: Frau Förster, Tel.: 035324 - 541
Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
Beide Einrichtungen befinden sich in einem Gebäudekomplex. Bei der Anlieferung des Essens ist jedoch zu beachten, dass Kita
und Schule jeweils einen separaten Lieferort haben.
Beschreibung der möglichen Essensausgabesysteme vor Ort
Die Essensausgabe in der Kita kann ausschließlich mit Thermobehältern erfolgen, wobei keine Einzelportionen in Assietten
(Aluminium oder Plastik) und auch keine Styroporbehälter gewünscht sind. Es gibt in der Kita kein Warmhalte- oder
Auftausystem.
Es wird keine Servicekraft für die Essensausgabe und die damit zusammenhängende anschließende Hauswirtschaft benötigt.
Geschirr, Besteck, Ausgabekellen usw. ist bereits vorhanden.
In der Schule kann die Lieferung des Essens ebenfalls nur per Thermobehälter erfolgen, wobei es hier ein Warmhaltesystem gibt
(Behälter können in heißes Wasser gestellt werden - Ausgabetheke).
Das Essen muss ausgabefertig geliefert werden. Es wird hier von Montag bis Freitag eine Servicekraft für die Essensausgabe und
die anschließende Hauswirtschaft benötigt. Der Auftragnehmer darf sich
hierbei auch eines Nachunternehmers bedienen. Geschirr, Besteck, Trinkbecher usw. werden nicht benötigt. Ausgabekellen usw.
sind entweder mitzubringen oder es kann nach Rücksprache des Auftragnehmers die einmalige Beschaffung durch das Amt
erfolgen zum Verbleib in der Schulküche.
Es ist eine Edelstahl-Küchenzeile mit Spüle vorhanden.
Zeiten der Kita- und Schulspeisung
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2024-AM-007: Verpflegungsdienstleistungen Kita und Schule Crinitz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Kita: 10:40 Uhr
Schule: 11:20 Uhr
Der Lieferzeitpunkt des Essens ist zwingend an die o.g. Zeiten gebunden.
Reinigung des Speisesaals und der Küche - betrifft nur die Schule
Die Schulspeisung erfolgt einmal am Tag zur Mittagszeit in zwei Durchläufen. Die Tische sind am Ende der beiden Durchläufe
feucht abzuwischen. Sollten sich Essensreste auf dem Fußboden befinden, sind diese ebenfalls zu entfernen. Die allgemeine
Ordnung ist herzustellen.
Die Küchenzeile/Schränke sind entsprechend der allgemeinen Hygiene täglich sauber zu halten.
Geschirrtücher sind selbstständig zu wechseln (mind. 2x wöchentlich) und zu reinigen. Spüllappen sind täglich zu wechseln.
Der Fußboden ist am Ende jeder Woche (Freitag) feucht zu wischen (im Speiseraum und in der Küche), wenn erforderlich auch
zwischendurch.
Die Beschaffung der Putzmittel obliegt dem Auftragnehmer.
Nach der Speisung wird das Geschirr abgewaschen und in die Schränke geräumt. Falls der Bedarf einer Spülmaschine besteht,
kann diese nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer durch das Amt im zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen beschafft
werden.
Die Entsorgung der übrig gebliebenen Essensreste erfolgt täglich durch den Auftragnehmer.
Bedarfsbestimmung
Lieferzeit/Anzahl Portionen/Servicekraft/Nachtisch/Inhaltsstoffe
Es erfolgt die tägliche Essenslieferung von Montag bis Freitag für den Zeitraum vom
02.09.2024 - 14.08.2027 in der Kita und in der Schule.
In der Schule wird zusätzlich eine Servicekraft für die Essensausgabe benötigt, welche der Auftragnehmer stellt.
Es werden insgesamt ca. 77 Essen / Tag für die Kita und die Schule benötigt. Dabei kann man annehmen, dass es sich hälftig um
Kita- bzw. Schulessen handelt.
Die zur täglichen Auswahl stehenden Menüs sollen mindestens die Anzahl: 1 haben.
Es soll an mindestens drei Tagen / Woche ein Nachtisch in Form von Obst, Quarkspeise, Joghurt, Pudding oder Kuchen zum Menü
angeboten werden.
Die Speisen sind im Speiseplan hinsichtlich der Inhaltsstoffe zu kennzeichnen. (Allergien/Nahrungsmittelunverträglichkeiten).
Ein
Getränkeangebot ist nicht gewünscht.
Betriebskosten
Die Kosten für Strom/Wasser/Heizung werden durch den Auftraggeber (Amt Kleine Elster) getragen.
Für die Müllentsorgung ist der Auftragnehmer zuständig.
Bezahlsystem
Seite 6/7
2024-AM-007: Verpflegungsdienstleistungen Kita und Schule Crinitz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Das Kassieren des Essengeldes mittels Bargeld durch die Kita / Schule ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Vielmehr wird dem Auftragnehmer gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr eine Software zur Verfügung gestellt, bei der die
Bestellung, Stornierung und Abrechnung des Essens über eine entsprechende App erfolgt. Diese App wurde bereits durch die
Eltern der Kita und Schule genutzt und hat sich als sehr praktikabel erwiesen.
Sollte der Anbieter nicht von dem vorhandenen System Gebrauch machen, ist ein ähnliches System gewünscht. Akzeptabel ist
auch der Einzug des Essengeldes mittels Lastschriftverfahren.
Stornierungszeiten
Der Auftragnehmer ermöglicht eine angemessene Stornierungszeit des bestellten Essens.
Speiseplan
Dem Angebot ist ein 4-wöchiger Speiseplan beizulegen, welcher auch in die Praxis umgesetzt werden könnte.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHY6GYH

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2024/04/206249.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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