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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Darmstadt - Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen Multispektrales Scannersystem
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042601241336436 / 248988-2024
Veröffentlicht :
26.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
21.05.2024
Angebotsabgabe bis :
28.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
30000000 - Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
DEU-Darmstadt: Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und
Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen Multispektrales Scannersystem

2024/S 83/2024 248988

Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und
Softwarepaketen Multispektrales Scannersystem
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Multispektrales Scannersystem
Beschreibung: Beschafft werden soll ein Multispektrales Scannersystem für die High-Speed-
Erfassung ganzer Gewebeschnitte in 7-Farben, das mit einem Ultrahigh-plex-Staining-System
(100+ plex) kompatibel ist.
Kennung des Verfahrens: 31f23872-2aa6-4def-9322-9053359cfa87
Interne Kennung: 80/2600016448
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1XN1SRD0 Die
Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach
einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert
folgende Arten der Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote
in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches
Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b
BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei
natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen

Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die
Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu
nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht
aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu
machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine
E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass bei
etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf
die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in
personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der
Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015
- VK 1-12/15). Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige
Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich
aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise
führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
__________________________________________________________________________________
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der
Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100% Preis
__________________________________________________________________________________
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler
Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.
bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE
/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die
Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer
Zustimmung auf Ein-sicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3
GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn
Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote)
gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die
GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der o.g. Vergabekam-mer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach
Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag

möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist
nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information
über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un-wirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Euro-
päischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Multispektrales Scannersystem
Beschreibung: Beschafft werden soll ein Multispektrales Scannersystem für die High-Speed-
Erfassung ganzer Gewebeschnitte in 7-Farben, das mit einem Ultrahigh-plex-Staining-System
(100+ plex) kompatibel ist. Die genaue Spezifikation entnehmen Sie bitte der
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 80/2600016448

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Dokument 03. Angebotsformblatt_2600016448 -
Dokument 02. Eignungsformblätter_2600016448 mit folgenden Formblättern: o Formblatt
Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB o Formblatt zu Verstößen gegen das

SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen das MiLoG o Nachweis einer Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung o Weitere Angaben zum Bieter, wie Nationale
Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers und Nationalität des Eigentümers o
Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 - Ggf. Erläuterungen zum Angebot - Ggf.
Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit
gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter
Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen
Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die
federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder
gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. - Ggf.
Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Nur parallel zur Erklärung Unterauftragnehmer auszufüllen und
vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer
weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der
Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft
(Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer
eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem
Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben. - Weitere Angaben zum
Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit
vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023
verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene
Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem
Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und
mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb
einzureichen. - Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen
Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als
Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. Hinweis: Wird eines der geforderten
Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des
Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die
einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen
bekanntgegeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YYEY1XN1SRD0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1XN1SRD0

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1XN1SRD0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen
innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die
Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich
unvollständige Angebote werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/05/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Dokument 03.
Angebotsformblatt_2600016448 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): bitte
ausfüllen - Dokument 02. Eignungsformblätter_2600016448 (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): bestehend aus: - Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123,
124 GWB - Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG
sowie gegen das MiLoG - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Weitere
Angaben zum Bieter, wie Nationale Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers
und Nationalität des Eigentümers - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 ggf. weiter, wenn
für Sie zutreffend: - Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft - Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer,
im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom
Unterauftragnehmer unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen
erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. Sind im Rahmen eines abzuschließenden
Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur
Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhal- ten: - Selbstschuldnerische
Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich
Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI -
ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel
unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.

Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax:
0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de
/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert,
die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die
Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer
Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3
GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn
Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote)
gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die
GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach
Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag
möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist
nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information
über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160
Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI
Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung GmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: sg280@gsi.de
Telefon: +49 6159710
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: sg280@gsi.de
Telefon: +49 6159710

Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: sg280@gsi.de
Telefon: +49 6159710
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5598de85-2726-4d33-8a72-665121aab0fe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 10:15:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1XN1SRD0
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1XN1SRD0/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-248988-2024-DEU.txt

 
 
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