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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  St. Bernward Krankenhaus GmbH -Neubau Zentralgebäude E - Estricharbeiten - DEU-Hildesheim
Bauarbeiten
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 412163-2024 (ID: 2024071001281704984)
Veröffentlicht: 10.07.2024
*
  DEU-Hildesheim: Deutschland  Bauarbeiten  St. Bernward Krankenhaus GmbH
-Neubau Zentralgebäude E - Estricharbeiten
   2024/S 133/2024 412163
   Deutschland  Bauarbeiten  St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E -
   Estricharbeiten
   OJ S 133/2024 10/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: St. Bernward Krankenhaus GmbH
	    E-Mail: vergabestelle@goehmann.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Estricharbeiten
            Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Estricharbeiten. Die Leistung
            umfasst ca.: - ca. 13.200 m2 Trittschaldämmung - ca. 10.800 m2 Calciumsulfatfließestrich -
	    ca. 2.400 m2 Zementestrich
	    Kennung des Verfahrens: cd28f84a-1627-4c4c-a7eb-de19322e05d8
	    Interne Kennung: E-314
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren
            zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren
            aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der
            niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR 600.000 EUR überschreitet. In diesen
            Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber
	    ausgeschlossen.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262320 Estricharbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt Hildesheim
	    Postleitzahl 31134
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHUYE Der Auftraggeber behält
            sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu
              modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und
	      Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR
              600.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage
	      gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Estricharbeiten
            Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Estricharbeiten. Die Leistung
            umfasst ca.: - ca. 13.200 m2 Trittschaldämmung - ca. 10.800 m2 Calciumsulfatfließestrich -
	    ca. 2.400 m2 Zementestrich
	    Interne Kennung: E-314
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262320 Estricharbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Hildesheim
	    Postleitzahl: 31134
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem
            Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben,
            wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-
            Angebotspreis einen Betrag von EUR 600.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind
            Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: Formblatt 124
	    Beschreibung: Zum Nachweis der Eigung hat der bieter das Formblatt 124 einzureichen und
	    die dort genannten Nachweise zu erbringen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Formblatt 124
	      Beschreibung: Zum Nachweis der Eigung hat der bieter das Formblatt 124 einzureichen und
	      die dort genannten Nachweise zu erbringen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHUYE
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHUYE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHUYE
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 17.1 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für die
            Vertragserfüllung. Diese dient der Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus
            dem Vertrag, insbesondere der vertragsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung, der Leistung
            von Schadensersatz, der Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Rückerstattung von
            Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist in Höhe von 5 % der
	    Nettoauftragssumme ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt. zu leisten. Soweit Nachtragsleistungen
            des Auftragsnehmers die Nettopauschalauftragssumme um mehr als 5 % erhöhen, kann der
            AG eine entsprechende Erhöhung der Bürgschaftssumme verlangen. Die Sicherheit ist durch
            eine Bürgschaft gemäß nachstehendem § 17.3 zu leisten. Leistet der Aufragnehmer die
            Vertragserfüllungssicherheit nicht binnen 8 Kalendertagen nach Vertragsabschluss, ist der AG
	    berechtigt, die Abschlagszahlungen einzu-behalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Der
	    einbehaltende Betrag ist auf Anforderung des Auftragnehmers auf ein Sperrkonto einzuzahlen.
	    Der AN ist berechtigt, diesen Einbehalt durch eine den vorstehenden Anforderungen
            entsprechende Bürgschaft abzulösen. Die Vertragserfüllungssicherheit wird zurückgegeben,
            wenn der Auftragnehmer a) die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, b) die Schlussabnahme
            des Bauvorhabens erklärt wurde, c) der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Unterlagen
            gemäß § 11.7.1 vollständig übergeben hat und d) eine vereinbarte Sicherheit für
            Mängelansprüche geleistet wurde. 17.2 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für
            Mängelansprüche. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers,
            insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich
            Scha-densersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers wegen erfolgter, aber
            wiederum mangelhafter Nacherfüllung des Auftragnehmers. Die Sicherheit beträgt 5 % der
            Nettopauschalauftragssumme einschließlich evtl. Nachträge ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt.
            Nach Feststellung der Nettoab-rechnungssumme ist diese maßgebend. Nach Ablauf von 5
            Jahren kann der AN eine Reduzierung der Gewährleistungssicherheit auf 2% verlangen,
            sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu die-sem
            Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf der AG einen
              entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. Der AG ist berechtigt, von der
              Schlusszahlung 5 % als Sicherheit für die vor-genannten Ansprüche einzubehalten
	      (Sicherheitseinbehalt). Der AN ist jederzeit berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch eine
              Bürgschaft für Mängelan-sprüche abzulösen, die den Anforderungen des § 17.3 genügt.
	      Ebenso kann der AN wahlweise die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Die Auswahl
	      des Sperrkontos erfolgt nach billigem Ermessen des AG. Der AG wird eine nicht verwertete
              Sicherheit nach Ablauf der Gewährleis-tungsfristen zurückgeben, sobald der AN ihn hierzu
              auffordert. Sofern zum Zeitpunkt des Verlangens noch Ansprüche aus Mängeln resultieren,
              die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gerügt wurden, darf der AG einen entsprechenden Teil
              der Sicherheit bis zur Erfüllung dieser Mängelansprüche zurückhalten. 17.3 Wird die
              Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, so muss der Bürge ein in der europäischen
	      Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die
              Bürgschaftserklärung muss schriftlich, unbefristet und unter Verzicht auf die Einrede der
	      Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der
              Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB,
              wobei der Ver-zicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die
              Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner
              muss der Bürge erklären, dass Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers der Ort des
              Bauvorhabens oder der Sitz des Auftraggebers ist und die Bürgschaftsforderung nicht vor der
              gesicherten Hauptforderung verjährt. 17.4 Die Kosten der Bürgschaften gehen sämtlich zu
              Lasten des AN. 17.5 Der AG ist berechtigt, die Ansprüche gegen den Bürgen an einen Dritten
	      abzutreten.
              Frist für den Eingang der Angebote: 07/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Keine
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 07/08/2024 14:01:00 (UTC+2)
              Ort: Entfällt - eVergabe
              Zusätzliche Informationen: Entfällt - eVergabe
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Finanzielle Vereinbarung: Siehe §§ 10 und 17 des Werkvertrages.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des
              Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw.
              VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der
              bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein
              Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller
              Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
              des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu
              richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
              von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
              vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
              werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
	      Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
              werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn
	      Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
              Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
	      Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
              weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch
              auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
              erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit
              dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von
              Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder
              Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der
              Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen
	      deutlich kenntlich zu machen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: St.
	    Bernward Krankenhaus GmbH
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: St. Bernward Krankenhaus GmbH
	    Registrierungsnummer: DE288115745
            Postanschrift: Treibestraße 9
	    Stadt: Hildesheim
	    Postleitzahl: 31134
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@goehmann.de
	      Telefon: +49 511 30277-46
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw-niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6633e8c4-eeb0-4cf8-90ef-500f91fb9c76 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 15:32:40 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 133/2024
            Datum der Veröffentlichung: 10/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHUYE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHUYE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-412163-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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