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Ausschreibung: Deutschland  Dolmetscherdienste  Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen - DEU-Bonn
Übersetzungsdienste
Dolmetscherdienste
Dokument Nr...: 415631-2024 (ID: 2024071101285908597)
Veröffentlicht: 11.07.2024
*
  DEU-Bonn: Deutschland  Dolmetscherdienste  Dolmetscher- und
Übersetzungsleistungen
   2024/S 134/2024 415631
   Deutschland  Dolmetscherdienste  Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
   OJ S 134/2024 11/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
	    E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
            Beschreibung: Das Polizeipräsidium Bonn beabsichtigt zum 01.01.2025 Rahmenverträgen zur
            Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen abzuschließen. Die zu erbringende
            Leistung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die
	    Zielsprache  Deutsch .
	    Kennung des Verfahrens: c14104ef-788b-4c87-97f2-03b58d668264
	    Interne Kennung: 2024-6-11/005
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt Bonn
	    Postleitzahl 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65Y1G57072Y Zur
	    Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche
            Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter
	    www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden
	    schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle
            Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 64
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 64
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Afghanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Afrikaans
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Ägyptisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Albanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: Arabisch
	      Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
              Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
              ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
              wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
	    Titel: Aserbaidschanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: Bengali
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
	    Titel: Berberisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 8
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
	    Titel: Bosnisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: Bulgarisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: Chinesisch (Kanton)
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	      Beschreibung: Jahr 2028
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
	    Titel: Chinesisch (mit Mandarin)
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53227
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0014
	    Titel: Dari
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 13
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0015
	    Titel: Diola
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 14
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0016
	    Titel: Englisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 15
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0017
	    Titel: Ewe
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0018
	    Titel: Fon
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 17
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0019
            Titel: Französisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0020
            Titel: Gebärdensprache
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 19
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0021
	    Titel: Georgisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 20
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0022
	    Titel: Griechisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0023
	    Titel: Hindi
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 22
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0024
	    Titel: Indonesisch
	      Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
              Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
              ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
              wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0025
	    Titel: Italienisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0026
	    Titel: Japanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0027
	    Titel: Koreanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 26
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0028
	    Titel: Kroatisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 27
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0029
	    Titel: Kurdisch mit badinani
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 28
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0030
	    Titel: Kurdisch mit kehuri
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 29
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	      Beschreibung: Jahr 2028
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0031
	    Titel: Kurdisch mit kurmanci
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 30
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53227
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0032
	    Titel: Kurdisch mit sorani
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 31
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0033
	    Titel: Kurdisch mit zaza
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 32
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0034
	    Titel: Litauisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 33
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0035
	    Titel: Mongolisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 34
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0036
	    Titel: Montenegrinisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 35
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0037
	    Titel: Ndebele
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 36
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0038
            Titel: Niederländisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 37
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0039
	    Titel: Paschtu
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 38
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0040
	    Titel: Persisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 39
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0041
	    Titel: Persisch mit Dialekt Aserbaidschanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 40
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0042
	    Titel: Persisch mit Dialekt Dari
	      Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
              Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 41
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
              ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
              wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0043
	    Titel: Persisch mit Dialekt Farsi
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 42
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0044
	    Titel: Pidgin-Englisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 43
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0045
	    Titel: Polnisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 44
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0046
	    Titel: Portugiesisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 45
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0047
	    Titel: Punjabi
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 46
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0048
	    Titel: Romanes / Romani
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 47
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	      Beschreibung: Jahr 2028
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0049
            Titel: Rumänisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 48
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53227
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0050
	    Titel: Russisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 49
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0051
	    Titel: Serbisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 50
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0052
	    Titel: Somalisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 51
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0053
	    Titel: Spanisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 52
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0054
	    Titel: Syrisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 53
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0055
	    Titel: Tamil / Tamilisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 54
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0056
            Titel: Thailändisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 55
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0057
	    Titel: Tigrinja
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 56
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0058
	    Titel: Tschechisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 57
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0059
            Titel: Türkisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 58
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0060
	    Titel: Ukrainisch
	      Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
              Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	      der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
              Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
              werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	      insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
              Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 59
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
              ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
              wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0061
	    Titel: Ungarisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 60
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0062
	    Titel: Urdu
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 61
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0063
	    Titel: Vietnamesisch
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 62
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0064
	    Titel: Wolof
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
              demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	      Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
              Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	      kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
              Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	      Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
              Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
              zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	      Interne Kennung: 63
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	       Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
              Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
              Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	      Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
              auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
              Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
              ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
              Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	      Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	      vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	      Nachforderung der Unterlagen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
              besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
              mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
              müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
              erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
              der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	      Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
              zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
              Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
              Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
              Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0065
	    Titel: Ihre Sprache, falls in der vorstehenden Aufstellung nicht vorhanden
	    Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden:
            Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes
	    der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von
            Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten
            werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen
	    insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen
            Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und
            demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der
	    Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.
            Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen
	    kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen,
            Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein
	    Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser
            Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis
            zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
	    Interne Kennung: 64
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Jahr 2028
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund
            ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden
              Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.)
              Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle  Personaldaten und
              Preise  4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung
	      personenbezogener Daten
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren
              Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro)
              ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise
              vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und
              Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium
              Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den
	      Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder
              Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung.
	      Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
              Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen
              Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der
	      fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die
              Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle
              Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines
	      Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen
              und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die
              Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber
              behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und
              Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der
              entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen
              dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein
	      Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein
	      Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung
	      entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der
              weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine
              entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber.
              Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher
              bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis
              hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der
              Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten
	      Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
              Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die
              geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende
	      Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person
              ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird
              dieser Auftrag nicht vergütet werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die
              Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest,
              mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei
	      komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe
              der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
	      Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in
              der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und
              Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder
              Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich
              Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich
	      anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer
              gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen
              Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-
              Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)
              nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch
              mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der
              deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen
	      werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites
              Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
              und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten
              suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
	      oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und
              ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur
              Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1
              - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die
              Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen
              von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen
              Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also
              sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für
              das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie
              beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das
              Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	      /CXS7Y65Y1G57072Y/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS7Y65Y1G57072Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage
	     Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen.
            Die ausgefüllte Tabelle  Personaldaten und Preise  im Excel-Format ist zur gültigen
            Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen
	    Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot
            auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die
            Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland
            ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das
            Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
            Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der
	    Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird
	    vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf
	    Nachforderung der Unterlagen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Einsatz bei der Polizei ist eine
            besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden,
            mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen,
            müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines
            erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis
            der Belegart  O , nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen
	    Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei
            zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen
            Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem
            Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als
            Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Polizeipräsidium Bonn
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
	    Registrierungsnummer: 05314-03001-63
            Postanschrift: Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de
	    Telefon: +49 22815-2171
	    Fax: +49 22815-1239
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
	    Registrierungsnummer: 05314-03001-63
            Postanschrift: Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de
	    Telefon: +49 22815-2171
	    Fax: +49 22815-1239
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
              Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
              Stadt: Köln
	      Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	      Telefon: 02211473045
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
	    Registrierungsnummer: 05314-03001-63
            Postanschrift: Königswinterer Straße 500
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53227
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: zvst.bonn@polizei.nrw.de
	    Telefon: +49 22815-2171
	    Fax: +49 22815-1239
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6d9e005a-e9e3-4289-a7cd-
	      8b1f9c445bf0-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Beschaffer
      10.1. Änderung
            Beschreibung der Änderungen: Die Eingabemöglichkeit zu Angebotspreisen für Unternehmen
            innerhalb des Bietertools wurde gesperrt, da dort aus unbekannten Gründen nur ein Preis
              angegeben werden konnte, obwohl der Stundenpreis für Dolmetschen sowie der Zeilenpreis
              für Übersetzen abgefragt werden sollten. Die Preisangaben sind nun ausschließlich in die Exel-
	      Tabelle  Personaldaten_und_Preise_neu  einzutragen.
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ec324c1-ce40-4696-bbbc-e01aab51c82f - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 08:35:26 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 134/2024
            Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65Y1G57072Y/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-415631-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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