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Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel COE 2 - DEU-Coesfeld
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 422481-2024 (ID: 2024071501281815732)
Veröffentlicht: 15.07.2024
*
DEU-Coesfeld: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel
COE 2
2024/S 136/2024 422481
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel COE 2
OJ S 136/2024 15/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Coesfeld
E-Mail: armin.hilger@kreis-coesfel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Linienbündel COE 2
Beschreibung: Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel COE 2, Kreis Coesfeld,
ab dem 01.11.2024 bis zum Ende der von der Kultusministerkonferenz noch nicht festgelegten
Sommerferien 2034, mit einem Gesamtumfang von derzeit ca. 437.000 Fahrplankilometern in
Festbedienung und zusätzlich ca. 80.000 km als TaxiBus-Leistung auf der Linie 589. Daten
zur Abrufung (Fahrtenanzahl und Strecke, jeweils in Prozent) finden sich, sofern bekannt, im
jeweiligen Liniensteckbrief.
Kennung des Verfahrens: fcb7d284-4884-4b94-866c-553499956878
Vorherige Bekanntmachung: 176145-2024
Interne Kennung: 2-005
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift Kreis Coesfeld
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Die Leistungserbringung hat auf den folgenden ÖPNV Linien zu
erfolgen: 552 Münster, Hauptbahnhof - Dülmen, Bahnhof 580 Coesfeld, Bahnhof - Dülmen,
Bahnhof 581 Rosendahl - Coesfeld 589 Billerbeck - Holtwick - Billerbeck 771 Holtwick - Laer -
Altenberge
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYRGL4NH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Linienbündel COE 2
Beschreibung: Die Leistungserbringung hat auf den folgenden ÖPNV Linien zu erfolgen: 552
Münster, Hauptbahnhof - Dülmen, Bahnhof 580 Coesfeld, Bahnhof - Dülmen, Bahnhof 581
Rosendahl - Coesfeld 589 Billerbeck - Holtwick - Billerbeck 771 Holtwick - Laer - Altenberge
Interne Kennung: 2-005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert
(unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Coesfeld
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung hat auf den folgenden ÖPNV Linien zu
erfolgen: 552 Münster, Hauptbahnhof - Dülmen, Bahnhof 580 Coesfeld, Bahnhof - Dülmen,
Bahnhof 581 Rosendahl - Coesfeld 589 Billerbeck - Holtwick - Billerbeck 771 Holtwick - Laer -
Altenberge
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 176145-2024
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6
Beschreibung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe. 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
5 Jahren vor Angebotsabgabe wederdurch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das
Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3
Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch
eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
den letzten 3Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage
stellende Verfehlung begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oderbewirken; 8) dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht; Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte 9) dass
der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2
500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1
bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel
im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann. 14) der Bieterin den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags
nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit s sind dem Angebot in diesem Fall auch
für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten
von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach
dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Leistungen auf konkret benannte Nachunternehmer,
sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen
ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag erfüllen wird.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRGL4NH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRGL4NH
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRGL4NH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem
besonderen Berufsstand vorbehalten § 3 ff. PBZugV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Coesfeld
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Coesfeld
Registrierungsnummer: DE124470663
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 7
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kreis Coesfeld
E-Mail: armin.hilger@kreis-coesfel.de
Telefon: +49 2541 189130
Fax: +49 2541 189199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 269d7717-5fcf-41d5-9e67-776c2ff14942 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/07/2024 11:24:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 136/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2024
Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRGL4NH
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRGL4NH/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-422481-2024-DEU.txt
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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