Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Viersen - Deutschland Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke Herstellung und Lieferung von 4 Sattelkippmulden (Fabrikneu)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072201335133227 / 439061-2024
Veröffentlicht :
22.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2025
Angebotsabgabe bis :
28.08.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34220000 - Anhänger, Sattelanhänger und fahrbare Großbehälter
34223100 - Sattelanhänger
DEU-Viersen: Deutschland Transportmittel und Erzeugnisse für
Verkehrszwecke Herstellung und Lieferung von 4 Sattelkippmulden (Fabrikneu)

2024/S 141/2024 439061

Deutschland Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke Herstellung und Lieferung
von 4 Sattelkippmulden (Fabrikneu)
OJ S 141/2024 22/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Herstellung und Lieferung von 4 Sattelkippmulden (Fabrikneu)
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von vier Sattelkippmulden, fabrikneu
Kennung des Verfahrens: f7ee2787-765b-4b66-956a-ccc0a02be050
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.361/ELViS ID: E65266161
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34220000 Anhänger, Sattelanhänger und fahrbare Großbehälter
, 34223100 Sattelanhänger

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Konkurs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar
aus §123 GWB und §124 GWB.
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und
zwar aus §123 GWB und §124 GWB.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem
GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem
GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Konkurs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar
aus §123 GWB und §124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt
sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der
zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124
GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog
der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und
§124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog
der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und
§124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt
sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem
GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Herstellung und Lieferung von vier Sattelkippmulden, fabrikneu
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von vier Sattelkippmulden, fabrikneu
Interne Kennung: 100.361

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34220000 Anhänger, Sattelanhänger und fahrbare Großbehälter
, 34223100 Sattelanhänger

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied
eingetragen. Der Bieter ist in den einschlägigen Handelsregistern seines
Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Er versichert, dass er für die hier angebotenen
Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf
Anforderung vorzulegen. (siehe Vergabeunterlagen Datei: Eigenerklärungen: B)
Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 6: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
und Nr.4: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zu Umsatz etc.
Beschreibung: - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach : 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §

129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - Eigenerklärung des
Bieters, dass das Unternehmen nicht 1. bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2.
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. - Dem Bieter ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle
noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse des Unternehmens von
Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes
NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter versichert, dass keine Verfehlungen
vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten
oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Dem Bieter ist bekannt, dass
die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie
zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen
Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der
Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. (siehe
Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärungen: A Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Nr.
1., 2., 3, jeweils mit Unterpunkten). Der Bieter verpflichtet sich, die vorstehenden Erklärungen
auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Hinweis:
Sofern Sie sich der Bieter in einer der vorgenannten Situationen befindet, kann er auch
Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des
Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu
diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder
Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit
mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und
personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen
zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot
beizufügen. Eigenerklärung des Bieters zu Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. (siehe Vergabeunterlagen,
Datei: Eigenerklärungen: B Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 5)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweise diese Leistung/Lieferung erbringen zu können.
Beschreibung: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. 2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach
Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben
vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer, ..) Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche
Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen
(der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband
gespeichert. 3. Angaben zu Arbeitskräften: Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung
der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls sein Angebot in die
engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. (siehe
Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärungen: B) Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 1,2,3:) - Ist
der Bieter für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragen, so ist anzugeben: Name des Verzeichnisses, PQ_Nummer. Ist der Bieter für die
zu vergebende Leistung nicht präqualifiziert, so ist dieses anzugeben. (siehe
Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärungen: C) Präqualifikation) - Wird der Bieter die zu
vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft abwickeln, so ist eine
Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere
Mitglieder) beizufügen. (z.B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.
vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau). Wird der Bieter die zu vergebende
Leistung nicht im Rahmen einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft abwickeln, so ist dieses
anzugeben. (siehe Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärungen: D) Eigenerklärung zur
Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) - Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden. Der Bieter beabsichtigt zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von
zu benennenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Die Haftung des

Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann
von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende
Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen. (siehe Vergabeunterlagen, Datei:
Eigenerklärungen: E) Eigenerklärung zur Eignungsleihe) - Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
für die Sicherung einer einwandfreien Ausführung und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben
eine für die Leistung verantwortliche Person namentlich zu benennen (z.B. bei VOB: gem. §
56 BauO NRW), die im Auftragsfall dies voraussichtlich sein wird. Dem Bieter ist bekannt,
dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf Verlangen
der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
sein Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Beibringung von entsprechenden Unterlagen für
vorgesehene Nachunternehmen. (siehe Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärungen: F)
Eigenerklärung zur verantwortlichen Person) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz:
Falls für einzelne Teilleistungen ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist, sind Art und
Umfang dieser Leistungen bereits zum Zeitpunkt der Submission zu benennen. Die Erklärung
ist zwingend zum Zeitpunkt der Submission mit einzureichen. Ein Nachreichen ist nicht
möglich. Wird diese Erklärung zur Submission nicht eingereicht, geht der Niersverband davon
aus, dass die gesamte Leistung durch das eigene Unternehmen ausgeführt wird. Beabsichtigt
der Bieter Positionen / Teilleistungen / Gewerke im Falle des Zuschlages an
Nachunternehmen weiter zu vergeben, so sind diese zu benennen. Die Haftung des
Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann
von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen und ihre Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) nachzuweisen und dass Ihnen die erforderlichen
Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. (siehe Vergabeunterlagen, Datei:
Nachunternehmererklärung)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket 5 EU)
Beschreibung: 1. Der Bieter erklärt, dass er nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen zählt: - russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, -
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln. 2. Der Bieter erklärt, dass sofern der Zuschlag auf sein
Angebot erteilt werden sollte - am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als -
Unterauftragnehmer, - Eignungsleiher oder - Lieferanten beteiligt sein werden (soweit mehr als
10 % des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen); bei Bietergemeinschaften:
Benennung des Namens/der Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Mit der
elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über das Bietertool ELViS / Subreport
zusammen mit den weiteren Angebotsunterlagen gilt dieses als vom Bieter unterschrieben.
Bei der Abgabe des Angebotes durch eine Bietergemeinschaft gilt diese Erklärung durch die
nachstehende Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied als
unterschrieben. (siehe Vergabeunterlagen, Datei: Eigenerklärung Russlandsanktionen)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen ausgeführt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65266161

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65266161
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen: - Eigenerklärung über Eignung, Referenzen,
Präqualifikation etc. (separate Datei) - Produktdatenblätter mit Laboranalysen - Nachweis über
die Zertifizierung eines geeigneten Qualitätsmanagements und - Eigenerklärung
Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß §
160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2
bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
§ 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an
die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an
unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S.
2 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niersverband
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 147 0
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3d29b119-5795-404c-9d8b-
3e4efeab5513-01

Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Veröffentlichung

Beschreibung: Änderung des Ausführungszeitraumes vom 17.07.2024 - 28.02.2025 auf
11.10.2024 - 28.02.2025

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: Änderung des Ausführungszeitraumes vom 17.07.2024 -
28.02.2025 auf 11.10.2024 - 28.02.2025

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4043bbbe-4227-4df0-a804-252b9f0ed407 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/07/2024 13:24:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 141/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024

Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de
https://www.niersverband.de
https://www.subreport.de/E65266161
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-439061-2024-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau