Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Erfurt - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Projekt- und Beratungsleistungen zur Strategieumsetzung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024091301244948250 / 551085-2024
Veröffentlicht :
13.09.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
21.10.2024
Angebotsabgabe bis :
21.10.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
72221000 - Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung
79417000 - Sicherheitsberatung
DEU-Erfurt: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Projekt- und Beratungsleistungen zur
Strategieumsetzung

2024/S 179/2024 551085

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Projekt-
und Beratungsleistungen zur Strategieumsetzung
OJ S 179/2024 13/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Projekt- und Beratungsleistungen zur Strategieumsetzung
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Projekt- und Beratungsleistungen für die Laufzeit
von 4 Jahren
Kennung des Verfahrens: 5b463341-ba03-4449-b11c-95a18079ece7
Interne Kennung: TLRZ-V-24-051-Los1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72221000
Beratung im Bereich Unternehmensanalyse, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung,
79417000 Sicherheitsberatung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des
Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b)
Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten
Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür
vorgesehen sind. Es ist das Formblatt Einsatz Dritter /Nachunternehmer zu verwenden. Für

diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung zu
verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht
(Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene
Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen mit dem
Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt
Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für
Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR,
netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu
erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum
Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der
zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem
Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin
ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen
kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens sicherzustellen. Die angeführten Mindestanforderungen
müssen vom Bieter (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen)
gesamthaft erfüllt werden. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben
deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die
Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular Erklärungen und
Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die darin angeführten
Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer
/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. f) Das Unternehmen
verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von §
13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass
der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von
diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte
den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser
Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe

aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der
Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen
und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen
schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs.
2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der
Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in
Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -
die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: (1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem
Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände
nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage
nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände
des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124
GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
(2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind,
vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung
der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu
ermöglichen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Projekt- und Beratungsleistungen zur Strategieumsetzung
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Projekt- und Beratungsleistungen für eine Laufzeit
von 4 Jahren

Interne Kennung: TLRZ-V-24-051-Los1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72221000
Beratung im Bereich Unternehmensanalyse, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung,
79417000 Sicherheitsberatung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Höchstwert: Aus der Rahmenvereinbarung können keine
weiteren Abrufe getätigt werden, sobald Leistungen im Wert von 7.680.000,- Euro (inkl.
Umsatzsteuer) abgerufen wurden (Höchstwert). 2. Schätzmenge: Die geschätzte
(unverbindliche) Abrufmenge entspricht den Angaben zu den Wertungsmengen im Preisblatt.
Eine Mindestabnahmemenge an Leistungen wird nicht vereinbart. 3. Bedingungen für die
Einreichung des Angebotes: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des
Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b)
Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten
Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür
vorgesehen sind. Es ist das Formblatt Einsatz Dritter /Nachunternehmer zu verwenden. Für
diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung zu
verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht
(Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene
Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen mit dem
Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt
Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für
Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR,
netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu
erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum
Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der
zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem
Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin
ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen
kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens sicherzustellen. Die angeführten Mindestanforderungen
müssen vom Bieter (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen)
gesamthaft erfüllt werden. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben
deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die
Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular Erklärungen und
Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die darin angeführten
Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer
/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. f) Das Unternehmen
verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von §
13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass
der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von
diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte
den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser
Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe
aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der
Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen
und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen
schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs.
2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der
Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in
Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -

die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister
bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das
Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten
Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte
Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis
jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt; 2) Dem Angebot ist als Anlage ein
kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die
wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; b) Das Unternehmen hat seinen
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU
(netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; c) Das Unternehmen
hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und
zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Das Unternehmen
benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Referenzen). Mindestanforderungen: Das Unternehmen benennt für die nachfolgenden vier
Leistungsgegenstände jeweils mindestens zwei Referenzen. Für die Leistungsgegenstände 1
bis 3 muss mindestens eine Referenz für einen IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung
eines deutschen Bundeslandes oder der öffentlichen Verwaltung des Bundes erbracht worden
sein. Leistungsgegenstände: (1) Konzeptionierung und Begleitung des Aufbaus von
OpenStack-basierten Cloudumgebungen. Die in der Referenz bezeichnete Cloudumgebung
muss bereits aufgebaut sein und sich mindestens in der Testphase befinden. (2) Begleitung
eines erfolgreichen Programmes zur Reorganisation und technologischen Neuausrichtung

eines IT-Dienstleisters hin zum Cloud Service Anbieter. (3) Erfolgreiche Einführung eines
Enterprise Architektur Managements inkl. Etablierung eines Architekturboards bei einem IT-
Dienstleister. (4) Begleitung eines IT-Dienstleisters bei einer erfolgreichen ISO27001
Zertifizierung auf Basis BSI Grundschutz innerhalb der letzten 5 Jahre. Dem Angebot sind als
Anlagen für jede der aufgeführten Referenzen eine ausführliche Beschreibung (mit Angabe,
welche Leistungen vom Referenznehmer selbst und welche durch andere Unternehmen
erbracht wurden) beizulegen, wobei Verweise auf Links oder beigelegte Prospekte o.ä.
unzulässig sind. Die Angaben dienen unter anderem der Bewertung, ob die Referenz
vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist. Die Referenzen sind mit der Angabe
von Ansprechpartnern des jeweiligen Auftraggebers, deren Dienstsitz und Kontaktdaten zu
versehen. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber
zugestimmt. c) Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen)
gesamthaft erfüllt werden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=714144

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=714144
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen ist gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/10/2024 10:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden

ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Thüringen vertreten durch das
Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon: 000

Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der
Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 487f76ce-ccb9-4f99-b07f-aa4160a75bcb - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 179/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/09/2024

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=714144
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=714144
http://www.thueringen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202409/ausschreibung-551085-2024-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau