Titel :
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DEU-Neuwied - Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Feuerwehr der Stadt Neuwied
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121601230073405 / 766740-2024
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Veröffentlicht :
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16.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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21.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
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DEU-Neuwied: Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke,
Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Lieferung von zwei
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Feuerwehr der Stadt
Neuwied
2024/S 244/2024 766740
Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Feuerwehr der Stadt
Neuwied
OJ S 244/2024 16/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Feuerwehr
der Stadt Neuwied
Beschreibung: Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10
Kennung des Verfahrens: 3da8f315-385e-41fd-8125-55c63eb95c21
Interne Kennung: 2024-34
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz
zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur
Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die
Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und
einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche
Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro
nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine
Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g.
Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen
LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3
Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im
Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG
wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem
Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das
beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird
vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer
Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der
Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung
durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung
auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage
derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das
Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren
Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben
gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich
durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei
einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung BMWK
auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.
de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen
einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen,
dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die
ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform
hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die
Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: [1]. Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform https://subreport.de elektronisch in Textform eingereicht
werden. [2]. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerendsendegesetz oder gem.
§ 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist. Entsprechende Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei, sollten diese nicht
ausreichend oder unzutreffend sein, gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der
Abgabe des Angebots ab. [3]. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter,
an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. [4]. Erklärung über
Ausschlussgründe und Selbstreinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt
der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Im Falle einer
Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss die Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch
genommen wird, wahrheitsgemäß erstellt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht
werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem
Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem
Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind
dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit
der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften
oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen. [5]. Der Bieter hat den
Vordruck Erklärung BMWK (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im
Vergabeverfahren zu beachten und die Erklärung hierzu abzugeben und mit den
Vergabeunterlagen einzureichen. [6.] Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Stadt Neuwied
Beschreibung: Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 1. Das
Fahrgestell muss jewiels zum Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10
nach DIN 14530, Teil 26 und EN 1846-2, sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen
Aufbaus ugeeignet sein.Weiterführende Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz sind zu
berücksichtigen. 2. Der Feuerwehrtechnische Aufbau muss jeweils der DIN 14530, der EN
1846-3, der E-DIN 14202-2 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der Technischen Richtlinie
Rheinland-Pfalz für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen.
Interne Kennung: 2024-72
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: [1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von
Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie
die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und
Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck 235 Verzeichnis der Leistungen
Kapazitäten anderer Unternehmen zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von
den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass
ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst
nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat
den Vordruck 236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen auszufüllen. Dieser ist mit
dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren
Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die
erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§
36 Abs. 1 S. 2 VgV). [2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der
Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und
unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der
Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang
der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung
im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche
Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene
Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [3]. Keine
Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beschreibung: [1]. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu
erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird. Dazu ist das Formbaltt 124_LD
Eigenerklaerung Bieter mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung:
Beschreibung: Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der
Nachweis erfolgt durch Eintragung im Formbaltt 124_LD Eigenerklaerung Bieter. Besteht im
Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter
Weise ausgeübt wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet
angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die
Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 40%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität: 60% (Qualität, Zweckmäßigkeit 46%, Service, Raktionszeit 7 %,
Lieferzeit 7%)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E33828362
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E33828362
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:30:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens
zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften
sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck 234 Erklaerung Bieter-
Arbeitsgemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern
jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der
Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in
den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend
auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck 236 Verpflichtungserklaerung anderer
Unternehmen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist
zulässig, aber nicht erforderlich.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Neuwied
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de
Telefon: 0 26 318020
Internetadresse: https://www.neuwied.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2af42455-6c4e-4429-ab82-7897b46546bf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2024 08:47:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024
Referenzen:
https://www.neuwied.de
https://www.subreport.de/E33828362
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-766740-2024-DEU.txt
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