Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Softwareprogrammierung und -beratung 24113/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen -Fachlos A
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121601232073434 / 766824-2024
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Veröffentlicht :
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16.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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04.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71355000 - Vermessungsarbeiten
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
72211000 - Programmierung von System- und Anwendersoftware
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DEU-Berlin: Deutschland Softwareprogrammierung und -beratung
24113/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an
Bundesfernstraßen -Fachlos A
2024/S 244/2024 766824
Deutschland Softwareprogrammierung und -beratung 24113/StB27 Nacherfassung von
Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen - Fachlos A
OJ S 244/2024 16/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-
Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 24113/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen -
Fachlos A
Beschreibung: Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale
Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im
Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von
Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und
Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA
nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich
begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von
Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener
Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten. xxxx Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle
relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur
zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die
Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den
Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022,
an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die
Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der
Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes
(im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung
der Daten für den ISA. xxxxxxxx Das hier gegenständliche Fachlos A umfasst die im folgenden
Kapitel beschriebene Aufgabe zur Entwicklung und Bereitstellung der IT-Anwendung
(Konverter) zur Erzeugung des vom ISA in den Datenlieferungsbedingungen (bisher: Stand
August 2022) geforderten Formates. Die IT-Anwendung wird den Betreibern dauerhaft zur
Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB vom 08.07.2013
(siehe https://cio.bund.de), finden Anwendung.xxxxxxxx Der Konverter übernimmt digitale und
georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte
Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA. Aufgabe des Dienstleisters ist
dabei auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im
Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat.
Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die
Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern.
xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kennung des Verfahrens: 8abd92a8-5478-4af5-a590-61e13df47ae3
Interne Kennung: 24113/StB27
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
, 71355000 Vermessungsarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem
Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. xxxx Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. xxxxIm Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: xxxxa) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes einzureichen, xxxxb) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als
Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, xxxxc) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters,
etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen; Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das
Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022
/576. xxxxx a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 Erklärung zum Unternehmen
(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
(siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in
Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten
Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-
/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach
Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine
entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer
sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.xxx Die Einzelheiten sind den
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: 24113/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen
(Autobahnen und Bundesstraßen) - Fachlos A Entwicklung eines Konverters
Beschreibung: Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale
Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im
Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von
Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und
Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA
nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich
begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von
Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener
Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten. xxxx Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle
relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur
zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die
Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den
Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022,
an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die
Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der
Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes
(im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung
der Daten für den ISA. xxxxxxxx Das hier gegenständliche Fachlos A umfasst die im folgenden
Kapitel beschriebene Aufgabe zur Entwicklung und Bereitstellung der IT-Anwendung
(Konverter) zur Erzeugung des vom ISA in den Datenlieferungsbedingungen (bisher: Stand
August 2022) geforderten Formates. Die IT-Anwendung wird den Betreibern dauerhaft zur
Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB vom 08.07.2013
(siehe https://cio.bund.de), finden Anwendung.xxxxxxxx Der Konverter übernimmt digitale und
georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte
Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA. Aufgabe des Dienstleisters ist
dabei auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im
Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat.
Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die
Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern.
xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung: 24113/StB27
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
, 71355000 Vermessungsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungszeitraum beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet nach Erbringung 36 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. xxxx Die Einzelheiten sind
den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des
Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder
Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete
Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die
Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über
etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am
Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des
Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten
Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines
Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts
F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. xxxxx Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft
haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters
(Unternehmen) https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%
3AL_202400745
Beschreibung: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch
von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt
F-EK1) und Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des
Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745
(Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden
ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.
1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist
der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine
entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit
folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden
mindestens 3.000.000 pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens
100.000 je Schadensfall xxxxx Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein
anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die
geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem
Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorzulegen. xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten
Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Bereich/ Themenschwerpunkt: Ermittlung sowie
Vergleich von verkehrlichen Effekten (Nutzenbetrachtungen) und deren Monetarisierung bei
gesamtwirtschaftlichen Bewertungen von Schieneninfrastrukturprojekten Der AG
berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (ab 2019).
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem
Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit)
und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. xxxxx Dabei gelten
zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: xxxxx Es sind
mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in folgenden Schwerpunkten -
Erfahrung mit der Datenkonvertierung in ETL (Extract-Transform-Load)-Prozessen für
Geodaten und/oder - Softwareentwicklung für Straßenbauverwaltungen belegen. xxxxx Alle
Schwerpunkte müssen insgesamt nachgewiesen werden. xxxxx Zu jeder Referenz
(Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1): - Kurztitel des
Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG),
mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) -
Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen) 1.
Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den
Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) -
Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: Schwerpunkt / Teilbereich 2.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand
gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer
Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1.
beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) xxxxxx Sofern zur Erfüllung der
Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe
gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem
Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. xxxxx Die Einzelheiten sind den
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 (Leistungsbeschreibung Nr.
3.2.1)
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Leistungskonzept - Schnittstellen
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.1 Organisation Personaleinsatz
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine
Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl.
USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht
auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/01/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=737783
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails. html?id=719294
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und
Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/
Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-
Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b29300e-cb6a-4cb7-8cc8-c0a7c4e7f89f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=737783
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-766824-2024-DEU.txt
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