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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Erfurt - Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024121601525576216 / 769598-2024
Veröffentlicht :
16.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2029
Angebotsabgabe bis :
21.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50711000 - Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
DEU-Erfurt: Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen
Einrichtungen in Gebäuden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

2024/S 244/2024 769598

Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden Prüfung
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
OJ S 244/2024 16/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Kennung des Verfahrens: 7c42f7e3-c262-4810-893e-2cca4d3ba222
Interne Kennung: 163/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RGK 1) Die Kommunikation
zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den
Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
(https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den
Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die
Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle

Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst
einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der
Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie
gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der
Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind
bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der
Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 4.) Jeder Bieter kann ein Angebot für ein
oder alle Lose abgeben. Es ist jedoch eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung
vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen (Lose 1 bis 5) sowie für maximal ein Los im Bereich der
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte (Lose 6 bis 7) erhalten kann. Die weiteren
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist
endet am 21.02.2025.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ostsachsen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Chemnitz - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Leipzig - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Ostthüringen- Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Westthüringen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Sachsen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Thüringen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller
ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die
regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410
(Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der
Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw.
dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-
Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate
verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen
Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der
letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz
nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000
EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf
mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein
Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung
der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der
ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der
jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu
legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das
zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der
addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und
Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des
Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet
lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer
Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und
Größe nachweisen können.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung
des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135
Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Herr Torsten
Schröer
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
Telefon: +49 80010590-80070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6909668c-74de-4cc5-8704-2d145f03bbb2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 13:43:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-769598-2024-DEU.txt

 
 
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