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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Traunreut - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Beförderungsleistungen für die Chiemgau- Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024121701431279040 / 772273-2024
Veröffentlicht :
17.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
10.01.2025
Angebotsabgabe bis :
27.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
60100000 - Straßentransport/-beförderung
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Traunreut: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Beförderungsleistungen für die Chiemgau- Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH

2024/S 245/2024 772273

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Beförderungsleistungen für die Chiemgau-
Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
OJ S 245/2024 17/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
E-Mail: info@moeller-rae.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Beschreibung: Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung
(zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 460 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 3
Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2025 für die Dauer von mindestens 48
Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis
(geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit oder ohne
Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom
Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Traunstein und wieder zurück
an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr. Los 1 umfasst die Beförderung aller
Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu
den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder
Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1. Los 2 Beförderung aller
Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den
jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder
Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2. Beförderung aller
Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den
jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder
Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3. Neben der Beförderung zu den
verschiedenen Standorten müssen in der Regel auch einzelne Menschen mit Behinderung zu
Außenarbeitsplätzen befördert werden, welche sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung sämtlich
im Landkreis Traunstein befinden. Die Adresse der Außenarbeitsplätze zum Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens ergeben sich aus der Beförderungsteilnehmerliste je Los. Außerdem
können außertourliche Fahrten anfallen, zum Beispiel krankheitsbedingte Sonderfahrten für
einzelne Teilnehmer und/oder Fahrten aufgrund von behinderungsbedingter Teil-zeit. Fahrten
im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten können eben-falls
abgerufen werden In der Regel fallen solche Fahrten in einem Umfang von 10 bis 15 Fahrten
pro Jahr an. Einmal jährlich finden im Rahmen von Teilhabe- oder Bildungsangeboten
Bildungsfahren für die Beförderungsteilnehmer mit Zielorten im Landkreis Traunstein und/oder
Landkreis Berchtesgadener Land, und/oder Landkreis Rosenheim und/oder der Stadt
Salzburg statt. Diese Fahrten sind ebenfalls zu erbringen. Veränderungen hinsichtlich der

Anzahl der Beförderungsteilnehmer und/oder der sonstigen, die Beförderungsleistung
bestimmenden Umstände, sind über den Zeitraum der Leistungserbringung möglich. Neben
der Beförderung der jeweiligen Beförderungsteilnehmer soll der Auftragnehmer im Falle des
optionalen Abrufs durch den Auftraggeber auch Begleitpersonen stellen. Begleitpersonen sind
Personen, die während der Beförderungsdauer der Beförderungsteilnehmer im eingesetzten
Fahrzeug anwesend sind und den Beförderungsteilnehmern entsprechend dem Grad der
Behinderung Hilfe leisten, bei Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern schlichten
und bei Notfällen reagieren. Die Einzelheiten des Leistungsinhalts ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen Beförderungsvertrag je Los sowie den Vergabebedingungen und
Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-
Werkstätten gGmbH .
Kennung des Verfahrens: 26b2b584-2845-4cd5-ad14-65e91681532d
Interne Kennung: 1098/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000
Straßentransport/-beförderung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten
gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: -
Nordwerkstatt Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - Fachwerkstatt für Menschen mit
seelischer Erkrankung , Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - Oderberger
Werkstätten Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut - Südwerkstatt Mühlgasse 18, 83278
Traunstein, Großornach (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind
zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1W31CVMX Die für die
Erstellung der Tourenplanung je Los im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage
Beförderungsteilnehmerliste je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV
interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform
DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben,
die Unterlage über die Kommunikation anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur
Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte
Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los ist in der
Vergabeunterlage Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren
Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH unter Ziffer IX
dargestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen
(deutsches Recht).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe
entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Korruption: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe
entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche
Bestimmungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Betrugsbekämpfung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe entsprechende gesetzliche
Bestimmungen (deutsches Recht).
Zahlungsunfähigkeit: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche
Bestimmungen (deutsches Recht).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe entsprechende
gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe entsprechende
gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe
entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe entsprechende gesetzliche
Bestimmungen (deutsches Recht).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe
entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche
Bestimmungen (deutsches Recht) .
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen
(deutsches Recht).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen
(deutsches Recht).
Entrichtung von Steuern: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Los 1 Südwestlicher Landkreis - Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit
Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen
Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 1 Südwestlicher Landkreis Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit
Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen
Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen
gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000
Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen
sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten
gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: -
Nordwerkstatt Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - Fachwerkstatt für Menschen mit
seelischer Erkrankung , Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - Oderberger
Werkstätten Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut - Südwerkstatt Mühlgasse 18, 83278
Traunstein, Großornach (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind
zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate
wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je
weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber
erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung
aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die Beförderungsteilnehmerliste je Los, die
aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen
herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in
elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für
den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform
gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit
fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV)
über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe
von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an
die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-
Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von
elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/)
erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen
der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten.
Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen
Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht
möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das
Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer
E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen
Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der
Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann.
Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter
hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines
Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der
Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch
per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen,
Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der
Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets
eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind
vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die
Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der
gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur
Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den
Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle
gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1
angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter
allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung
mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung

einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR
für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung
einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR
für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den
Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des
Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer
natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a
zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das
Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die
die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird
bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom
Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt
insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur
Eignung oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im
AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123

GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten
Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das
Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die
auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen
getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund
nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage
dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder
einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1
EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige
Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung
wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf
Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen
begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies
gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine
irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen
getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/
Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise
vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur
Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die
Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung
Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu
Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und
Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
für den Fall des Zuschlags

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je
Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.

Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw.
Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach
Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde
anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des
Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 27/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen
zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür
vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch
erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots)
- der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des
Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig
und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen /
Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht
werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/01/2025 09:10:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die
Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage
Beförderungsvertrag je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut,
das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben
muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach
deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten.
Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung
verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag
verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem
Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom
30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier
vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die
hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb
unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür
keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können
insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der
Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr.
1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen
Auftrag.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller
Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Südöstlicher Landkreis Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz
im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten
bzw. Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 2 Südöstlicher Landkreis Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit
Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen
Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen
gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000
Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen
sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten
gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: -
Nordwerkstatt Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - Fachwerkstatt für Menschen mit
seelischer Erkrankung , Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - Oderberger
Werkstätten Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut - Südwerkstatt Mühlgasse 18, 83278
Traunstein, Großornach (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind
zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate
wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je
weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber
erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung
aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die Beförderungsteilnehmerliste je Los, die
aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen
herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in
elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für
den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform
gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit
fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV)
über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe
von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an
die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-
Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von
elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/)
erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen
der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten.
Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen
Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht
möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das

Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer
E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen
Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der
Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann.
Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter
hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines
Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der
Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch
per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen,
Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der
Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets
eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind
vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die
Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der
gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur
Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den
Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle
gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1
angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter
allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung
mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung
einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR
für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung
einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR
für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den
Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des
Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer
natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a
zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das
Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die
die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird
bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom
Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt
insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur
Eignung oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im
AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123
GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten
Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das
Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die
auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen
getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund
nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage
dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder
einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1
EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige

Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung
wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf
Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen
begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies
gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine
irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen
getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/
Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise
vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur
Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die
Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung
Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu
Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und
Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
für den Fall des Zuschlags

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je
Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw.
Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach
Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde
anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des
Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 27/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen
zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür
vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch
erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots)
- der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des
Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig
und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen /
Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht
werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/01/2025 09:10:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die
Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage
Beförderungsvertrag je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut,
das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben
muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach
deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten.
Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung
verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag
verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem
Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom
30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier
vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die
hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb
unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür
keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können
insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der
Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr.
1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen
Auftrag.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller
Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Nördlicher Landkreis Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im
nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw.
Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 3 Nördlicher Landkreis Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit
Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen
Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen
gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000
Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen
sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten
gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: -
Nordwerkstatt Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - Fachwerkstatt für Menschen mit
seelischer Erkrankung , Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - Oderberger
Werkstätten Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut - Südwerkstatt Mühlgasse 18, 83278
Traunstein, Großornach (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind
zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate

wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je
weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage
Beförderungsvertrag je Los.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber
erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung
aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die Beförderungsteilnehmerliste je Los, die
aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen
herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in
elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für
den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform
gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit
fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV)
über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe
von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an
die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-
Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von
elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/)
erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen
der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten.
Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen
Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht
möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das
Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer
E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen
Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der
Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann.
Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter
hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines
Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der
Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch
per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen,
Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der
Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets
eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind
vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die
Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der
gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur
Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den
Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle

gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1
angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter
allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung
mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung
einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR
für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung
einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des
Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags
entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR
für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den
Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des
Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer
natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a
zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das
Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die
die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird
bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom
Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt
insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur
Eignung oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im
AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123
GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten
Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das
Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die
auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen
getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund
nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage
dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder
einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1
EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige
Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung
wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf
Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen
begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies
gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine
irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen
getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/
Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise
vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur
Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die
Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung
Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu

Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und
Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
für den Fall des Zuschlags

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je
Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von
Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens
durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer
mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw.
Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen
an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die
Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre
zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw.
Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach
Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde
anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des
Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 27/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen
zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür
vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch
erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots)
- der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des
Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig
und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen /
Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht
werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/01/2025 09:10:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die
Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage
Beförderungsvertrag je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut,
das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben
muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach
deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten.
Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung
verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag

verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem
Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom
30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier
vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die
hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb
unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür
keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können
insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der
Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr.
1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen
Auftrag.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller
Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Registrierungsnummer: DE131 564 271

Postanschrift: Bodelschwinghstraße 2
Stadt: Traunreut
Postleitzahl: 83301
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
E-Mail: info@moeller-rae.de
Telefon: +49 80311801-0
Fax: +49 80311801-80
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: DE0292066034
Postanschrift: Mühlbachbogen 1a
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
E-Mail: info@moeller-rae.de
Telefon: +49 803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: DE292066034
Postanschrift: Mühlbachbogen 1a
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
E-Mail: info@moeller-rae.de
Telefon: +49 803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411

Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 04bc662f-b78b-4f69-8739-
f6163394523a-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist und sonstiger Termine/ Fristen

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wurde um zwei Wochen verlängert. Letzter
Termin für die Abgabe der Angebote ist nunmehr Montag, der 27.01.2025, 09:00 Uhr. Die
Öffnung der Angebote findet statt am Montag, den 27.01.2025. Die Frist zur Einreichung von
Aufklärungsfragen endet am Freitag, den 10.01.2025, rechtzeitig eingegangene
Aufklärungsfragen werden bis Montag, den 13.01.2025, beantwortet. Die Bindefrist für die
Angebote endet nunmehr am Montag, den 17.03.2024. Aufgrund der Verlängerung / Änderung
der Angebotsfrist bzw. der sonstigen Termine / Fristen musste die Unterlage
Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für
die Chiemgau-Lebenshilfe-Werktstätten gGmbH hinsichtlich der Ziffer III Termin- und
Fristenangaben geändert werden. Die aktuelle Version mit den neu festgelegten Terminen /
Fristen wurde den Vergabeunterlagen als Vergabeunterlage 2024-12-16
Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für
die Chiemgau-Lebenshilfe-Werktstätten gGmbH beigefügt. Im Übrigen wurde der Inhalt
dieser Unterlage nicht verändert.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 16/12/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c752cc0-66a4-4f54-8981-3dba9abad58f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 14:22:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-772273-2024-DEU.txt

 
 
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