Titel :
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DEU-Göttingen - Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beladung für 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF- 20 sowie 2 HLF 10
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121801252381321 / 774453-2024
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Veröffentlicht :
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18.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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28.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34144210 - Feuerwehrfahrzeuge
35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
35110000 - Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
44480000 - Diverse Brandschutzausrüstungen
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DEU-Göttingen: Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beladung für 6
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF- 20 sowie 2 HLF 10
2024/S 246/2024 774453
Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beladung für 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF-
20 sowie 2 HLF 10
OJ S 246/2024 18/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beladung für 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF- 20 sowie 2 HLF 10
Beschreibung: Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich Feuerwehr einen Fuhrpark mit
ca. 100 Fahrzeugen. Dieser setzen sich aus PKW, leichte NFZ und NFZ z.T. als
Sonderfahrzeug zusammen. Untergebracht sind die Fahrzeuge an folgenden Standorten: 1.)
13 Ortsfeuerwehren , 2.) 3 Wachen der Berufsfeuerwehr (Wache 1, 2 und 3). Unterhalten und
gewartet werden die Fahrzeuge z.T. durch die hauseigene Kfz-Werkstatt, welche auf der
Feuer- und Rettungswache 1 in der Breslauer Straße untergebracht ist. Die Beladung ist für
bereits in der Fertigung befindliche HLF10 und HLF20 - als Ersatz- oder Neubeschaffung
gemäß Feuerwehrbedarfsplan - vorgesehen. Gegenstand der Beschaffung ist die Beladung,
aufgeteilt in zwei Lose, für die Beladung von insgesamt 6 HLF 20, in Anlehnung an die DIN
14530-27 sowie für 2 HLF 10, in Anlehnung an die DIN 14530-26 sowie dem örtlichen Bedarf
an Einsatzmitteln. Die Beschaffung erfolgt in beiden Losen für die Produktbereichen: - 1.)
Schutzkleidung und Schutzgerät, -2.) Löschgerät, 3.) Schläuche, Armaturen und Zubehör, 4.)
Rettungsgerät, 5.) Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, 6.) Beleuchtungs- Signal- und
Fernmeldegerät, 7.) Arbeitsgerät, 8.) Handwerkzeug & Messgeräte, 9.) Sonstiges. In den
jeweiligen LVs ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Die objektiven und sachlichen
Gründe für die erforderliche Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche sind in der
Leistungsbeschreibung sowie in der Auftragsbekanntmachung in der Beschreibungen der
Lose 1 und 2 genannt. # Die Beladung muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein
und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand sowie der aktuellen Normung und den
gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen - bei Übergabe an den Aufbauhersteller/der
Stadt Göttingen mängelfrei sein. # Die Lieferfristen bestimmen sich wie folgt: - Los 1 (HLF 20):
Die Lieferung erfolgt bis zum 01.07.2025 an den Aufbauhersteller, der Fa. Ziegler GmbH. # -
Los 2 (HLF 10): Die Lieferung erfolgt bis zum 31.01.2026 an den Aufbauhersteller, der Fa.
Rosenbauer in Karlsruhe.
Kennung des Verfahrens: bceea37e-4fc6-4977-bfe9-7872bab5099b
Interne Kennung: 177_2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen, 35110000
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37085
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung und Übergabe der Produkte ist durch den Bieter
selbst durchzuführen/zu organisieren. Sie erfolgt in einer Gesamtlieferung. Die Lieferungen
erfolgen an folgende Anschrift: zu Los 1: Albert Ziegler GmbH, Albert-Ziegler-Straße 1, D-
89537 Giengen ; zu Los 2: Rosenbauer Deutschland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, D-
14943 Luckenwalde; unabhängig der genannten Anschriften hat sich der jeweilige Lieferant
vorab mit dem jeweiligen Aufbauhersteller bezüglich der Anlieferung und etwaigen
Änderungen abzustimmen.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 400 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in
Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich,
dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben
haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische
Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes
benötigen Sie den Bieterclient avasign, den Sie im Downloadbereich von iTWOTender unter
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/bieterclient_laden_tender.html laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/ava_arbeitsschritte-avasign.html . 2)
Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen
haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160
Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen
insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem
Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen
können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle
nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren
Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl.
VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit
der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das
Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden
Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5)
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen
/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
zum 21.01.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin
/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später
eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen
und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6)
Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in
elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in
Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 7) Die
Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Die
Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen
Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei
Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend
kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). 9)
Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das
Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten
die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 126 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu
erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beladung für 6 HLF 20
Beschreibung: Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 6 Löschgruppenfahrzeug
HLF 20. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven
und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV
dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: Es handelt es sich um PSA der Kat. III.
Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits
in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit
bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung gerade unter zeitkritischem
Aspekt zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen.
Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und
eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der
Ausrüstung auch über den Altbestand gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und
Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann
untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. Die Ersatzbevorratung wird minimiert.
Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche
Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: Prüfgeräte sowie
die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung
einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen
Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. Das Personal der Werkstätten ist
auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: Die
Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die
gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. Bei den
Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden
Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht
mehr erfolgt/zielführend ist wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt
ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: Hierbei handelt es sich um
Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen.
Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge
tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. Das Personal ist sicher in der
Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und
eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der
Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: Erweiterung des
Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum
Einsatz kommt. Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des
Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen
Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und
Fernmeldegerät: Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte
möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch
(Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu
gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden
und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und
Aufnahmen identisch sind. Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der
18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch im Wesentlichen über alle
anderen Fahrzeuge gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten
sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin
anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert
werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist
bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch im
Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus
wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-
Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann
dadurch minimiert werden. Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der
Messgeräte geschult. Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: Hierbei handelt
es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst
befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche
Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und
/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. #
Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: Es handelt sich um mengenmäßige
Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und
bewährten Artikel. Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss
weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies
muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie
Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen
werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten
der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B.
die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum
Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand
sortenrein sein.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen, 35110000
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37085
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung muss bis zum 01.07.2025 an den Aufbauhersteller,
der Fa. Ziegler GmbH, erfolgen. Die Beladung muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: -
fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand sowie der aktuellen
Normung und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, - bei Übergabe an den
Aufbauhersteller/der Stadt Göttingen mängelfrei sein. # Die Lieferung und Übergabe der
Produkte ist durch den Bieter selbst durchzuführen/zu organisieren. Sie erfolgt in einer
Gesamtlieferung. # Der Lieferant hat sich vorab mit dem Aufbauhersteller bezüglich der
Anlieferung und etwaigen Änderungen abzustimmen. # Die Lieferungen erfolgen an folgende
Anschrift: Albert Ziegler GmbH, Albert-Ziegler-Straße 1, D-89537 Giengen .
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften
/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt
darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c)
Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a)
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls
zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit
dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4
Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro
ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6
Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen,
Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes;
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung: Produktdatenblätter bei Abweichung vom Leitprodukt
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbaren Angebotsendsumme.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/132242
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal
eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Beladung für 2 HLF 10
Beschreibung: Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 2 Löschgruppenfahrzeug
HLF 10. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven
und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV
dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: Es handelt es sich um PSA der Kat. III.
Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits
in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit
bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung gerade unter zeitkritischem
Aspekt zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen.
Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und
eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der
Ausrüstung auch über den Altbestand gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und
Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann
untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. Die Ersatzbevorratung wird minimiert.
Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche
Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: Prüfgeräte sowie
die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung
einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen
Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. Das Personal der Werkstätten ist
auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: Die
Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die
gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. Bei den
Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden
Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht
mehr erfolgt/zielführend ist wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt
ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: Hierbei handelt es sich um
Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen.
Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge
tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. Das Personal ist sicher in der
Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und
eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der
Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: Erweiterung des
Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum
Einsatz kommt. Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des
Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen
Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und
Fernmeldegerät: Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte
möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch
(Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu
gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden
und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und
Aufnahmen identisch sind. Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der
18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch im Wesentlichen über alle
anderen Fahrzeuge gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten
sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin
anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert
werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist
bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch im
Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus
wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-
Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann
dadurch minimiert werden. Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der
Messgeräte geschult. Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: Hierbei handelt
es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst
befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche
Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und
/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. #
Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: Es handelt sich um mengenmäßige
Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und
bewährten Artikel. Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss
weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies
muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie
Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen
werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten
der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B.
die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum
Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand
sortenrein sein.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen, 35110000
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37085
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung muss bis zum 31.01.2026 an den Aufbauhersteller,
der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, erfolgen. Die Beladung muss zum Zeitpunkt der
Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand sowie der
aktuellen Normung und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, - bei
Übergabe an den Aufbauhersteller/der Stadt Göttingen mängelfrei sein. # Die Lieferung und
Übergabe der Produkte ist durch den Bieter selbst durchzuführen/zu organisieren. Sie erfolgt
in einer Gesamtlieferung. # Der Lieferant hat sich vorab mit dem Aufbauhersteller bezüglich
der Anlieferung und etwaigen Änderungen abzustimmen. # Die Lieferungen erfolgen an
folgende Anschrift: Rosenbauer Deutschland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, D-14943
Luckenwalde
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften
/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt
darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c)
Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a)
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls
zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit
dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4
Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro
ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6
Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen,
Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes.
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung: Produktdatenblätter bei Abweichung vom Leitprodukt
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbaren Angebotsendsumme.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/132242
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs/ Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal
eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Profil des Erwerbers: https://www.goettingen.de/portal/startseite.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e6dbd397-08de-4579-b2cb-3a5070d11b3e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 11:14:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024
Referenzen:
https://www.goettingen.de/
https://www.goettingen.de/portal/startseite.html
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/132242
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-774453-2024-DEU.txt
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