Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in Niedersachsen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121801550084172 / 777334-2024
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Veröffentlicht :
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18.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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31.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
71356000 - Dienstleistungen im technischen Bereich
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Hannover: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Automatisierte Auswertung von Satellitendaten
für das Kontrollverfahren im AMS in Niedersachsen
2024/S 246/2024 777334
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in
Niedersachsen
OJ S 246/2024 18/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in
Niedersachsen
Beschreibung: Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ML), Calenberger Str. 2 in 30169 Hannover soll die nachstehende
Rahmenvereinbarung vergeben werden. Das Land Niedersachsen ist für die korrekte
Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge
in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich. Seit dem Jahr 2023 werden die
beantragten Förderflächen über das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 65 und 66
der Verordnung (EU) 2021/2116 und auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen kontrolliert: -
Prüfung der beantragten Nutzung/Kulturart, - Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit
auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden nach Art. 4 Abs. 2 a der VERORDNUNG
(EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung
- GAPDZV, - Durchführung einer Mindesttätigkeit auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 2 b
der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-
Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der
Flächen nach Art. 4 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 12 GAP-
Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV. Die Kontrollen basieren auf der Auswertung von
Satellitendaten, weiteren höher auflösenden Bilddaten, der Durchführung von sCAPI und der
Durchführung von schnellen Feldbegehungen vor Ort, die im Folgenden näher beschrieben
werden. Im Rahmen des Flächenüberwachungssystems werden des Weiteren, durch die
Begünstigten auf Anforderung des Auftraggebers bereitgestellte georeferenzierte Fotos bei
der Kontrolle berücksichtigt. Aufgrund der großen Anzahl an zu bewertenden Fotos und um
den Verwaltungsaufwand gering zu halten, muss die Auswertung der Fotos automatisiert
erfolgen. Zusätzlich sollen die zuvor beschriebenen Kontrollen fortgeführt und entsprechend
der Anforderung Art. 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 um weitere Prüfungen
schrittweise ausgeweitet werden. Das bei der Antragstellung verwendete System zur
Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), die geobasierte Antragstellung sowie die
erfolgte Überprüfung der Fördervoraussetzungen unterliegen einer gemäß den Artikeln 3 bis 5
der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172 jährlich durchzuführenden Qualitätsbewertung. Für diese
Tests werden von der EU-Bilddaten zur Verfügung gestellt, die aufbereitet werden müssen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 08bfa76d-8cae-4fc2-ae85-f9cb9f65a4c0
Interne Kennung: 0019-DLG/2024-03.236
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich, 71330000
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der
EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen,
Bremen und Hamburg verantwortlich.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 100 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRR79
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in
Niedersachsen
Beschreibung: Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ML), Calenberger Str. 2 in 30169 Hannover soll die nachstehende
Rahmenvereinbarung vergeben werden. Das Land Niedersachsen ist für die korrekte
Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge
in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich. Seit dem Jahr 2023 werden die
beantragten Förderflächen über das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 65 und 66
der Verordnung (EU) 2021/2116 und auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen kontrolliert: -
Prüfung der beantragten Nutzung/Kulturart, - Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit
auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden nach Art. 4 Abs. 2 a der VERORDNUNG
(EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung
- GAPDZV, - Durchführung einer Mindesttätigkeit auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 2 b
der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-
Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der
Flächen nach Art. 4 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 12 GAP-
Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV. Die Kontrollen basieren auf der Auswertung von
Satellitendaten, weiteren höher auflösenden Bilddaten, der Durchführung von sCAPI und der
Durchführung von schnellen Feldbegehungen vor Ort, die im Folgenden näher beschrieben
werden. Im Rahmen des Flächenüberwachungssystems werden des Weiteren, durch die
Begünstigten auf Anforderung des Auftraggebers bereitgestellte georeferenzierte Fotos bei
der Kontrolle berücksichtigt. Aufgrund der großen Anzahl an zu bewertenden Fotos und um
den Verwaltungsaufwand gering zu halten, muss die Auswertung der Fotos automatisiert
erfolgen. Zusätzlich sollen die zuvor beschriebenen Kontrollen fortgeführt und entsprechend
der Anforderung Art. 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 um weitere Prüfungen
schrittweise ausgeweitet werden. Das bei der Antragstellung verwendete System zur
Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), die geobasierte Antragstellung sowie die
erfolgte Überprüfung der Fördervoraussetzungen unterliegen einer gemäß den Artikeln 3 bis 5
der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172 jährlich durchzuführenden Qualitätsbewertung. Für diese
Tests werden von der EU-Bilddaten zur Verfügung gestellt, die aufbereitet werden müssen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0019-DLG/2024-03.236
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich, 71330000
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der
EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen,
Bremen und Hamburg verantwortlich.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. April 2025. Sollte der Zuschlag
später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der
Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten
Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter muss auf eingereichten Fotos über KI-Auswertungen die Kultur erkennen können.
Die Erkennung der Mindesttätigkeit auf Brachen und die Erkennung der landwirtschaftlichen
Mindesttätigkeit auf Dauergrünland muss ebenfalls automatisiert über KI ausgewertet werden
können. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Des
Weiteren muss der Bieter bestätigen, dass er vor Verfahrensbeginn ein Staging System
implementieren wird, um in jedem Fall vor dem Produktivgang von Änderungen eine
Verfahrensprüfung auf einer vorgelagerten nicht produktiven Stage zu ermöglichen. Eine
entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Außerdem muss der
Bieter zu Vertragsbeginn ein internes Qualitätsmanagementsystem vorhalten. Das interne
Qualitätsmanagementsystem dient der laufenden Anpassung der Algorithmen und der
Überprüfung der Ergebnisqualität. Der Bieter verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen
zur Qualitätssiche-rung nach DIN ISO EN 9001 oder eines gleichwertigen
Anforderungskatalogs sicherzustellen und anzuwenden. Eine entsprechende Eigenerklärung
ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: - Preis 30% (siehe auch Ziffer 1.7) (max. 300 Bewertungspunkte Punkte)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: - Konzept 70% (siehe auch Ziffer 1.15) (max. 700 Bewertungspunkte Punkte)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR79/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153309
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a825ef79-b6f0-4cf5-b4ad-9553e57afc45 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 14:16:45 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 246/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-777334-2024-DEU.txt
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