Titel :
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DEU-Recklinghausen - Deutschland Kraftfahrzeuge Beschaffung Fahrzeuge Transporter
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121901275985772 / 778747-2024
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Veröffentlicht :
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19.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.10.2025
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Angebotsabgabe bis :
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24.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34100000 - Kraftfahrzeuge
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DEU-Recklinghausen: Deutschland Kraftfahrzeuge Beschaffung Fahrzeuge
Transporter
2024/S 247/2024 778747
Deutschland Kraftfahrzeuge Beschaffung Fahrzeuge Transporter
OJ S 247/2024 19/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung Fahrzeuge Transporter
Beschreibung: Das LANUV NRW verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen.
Aufgrund des Personalzuwachses in Folge der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 besteht
ein höherer Bedarf an Fahrzeugen für den Außendienst. Daher beabsichtigt das LANUV die
Beschaffung von insgesamt 7 Fahrzeugen, Kategorietyp Kastenwagen . Lose 1-7: Es sind für
das Jahr 2025 ausschließlich baugleiche fabrikneue Fahrzeuge anzu-bieten, keine
Lagerfahrzeuge. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung FB51 (Lose 1-7 nebst
Leistungsverzeichnis pro anzubietenden Los.
Kennung des Verfahrens: 74b0123c-67ff-420b-a212-c0d8b8fffd1a
Interne Kennung: 51;1001633740;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1TQKDLB3 Der Auftraggeber
wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen
Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die
Zuschläge erhalten sollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 6
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Neufahrzeug Transporter
Beschreibung: Es werden insgesamt 7 Lose für die Beschaffung von Fahrzeugen,
Kategorietyp Kastenwagen ,gebildet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose: Lose 1-
7: Neufahrzeuge (für 2025).
Interne Kennung: 7
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular
521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen
Subunternehmen c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) e) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den
Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle f) soweit zutreffend
je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) g) soweit zutreffend je Los: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU) h) Auszug über die Eintragung im
Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog - Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-
Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener
Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YY7Y1TQKDLB3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen
öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht
zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung der Neufahrzeuge hat bis zum
31.10.2025 zu erfolgen. Sollte sich die Lieferung in 2025 aufgrund unvorhersehbarer Gründe,
die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, verzögern, behält der Auftraggeber sich das
Recht vor, die mit der Zuschlagserteilung eingereichte Bankbürgschaft zur Sicherstellung der
Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass eine Vorauszahlung für 2026 möglich ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: §134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens
oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 44d73ba3-fc5a-4e38-ab33-78204d2f2eca
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-3280
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: e8c451b1-20a8-4d8b-95be-a0173c3fea89
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-3280
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 3b518a4e-08c7-4cb8-a39e-db3a47a06e0a
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 27654d6b-931b-4b6b-8b84-60be5ea98045
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-3280
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 29042a5c-a37c-441a-9a27-e548c80682ca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 14:30:37 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 247/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2024
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1TQKDLB3/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-778747-2024-DEU.txt
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