Titel :
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DEU-Mannheim - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Ried
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122001585592766 / 785231-2024
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Veröffentlicht :
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20.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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08.12.2035
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Angebotsabgabe bis :
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20.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Mannheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe
Linienbündel Ried
2024/S 248/2024 785231
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Ried
OJ S 248/2024 20/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Worms
E-Mail: vergabestelle@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Ried
Beschreibung: Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im
Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5
Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB und die Stadt Worms als zuständige Behörde im
Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V m. 4. Teil des GWB
beabsichtigen zum 14. Dezember 2025 für das VRN Linienbündel Ried einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen
Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur
Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur
Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ
erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen
festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew.
Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-
TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit
Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den
Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV
sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-
tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern,
haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und
Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht
als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60
Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze,
sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der
Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten
Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am
Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten
Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem
Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der
Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im
Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die
während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der
regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen
Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet
und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im
Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen
und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden
Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage
von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue
Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der
entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im
übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Kennung des Verfahrens: 51882052-499c-45f7-b4b8-24cee55a4d15
Vorherige Bekanntmachung: 00033479-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung
beabsichtigt die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im
Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-
Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH -, sowie die Stadt
Worms für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität
beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und
ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne
der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu
vergeben.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
Linienbündels Ried
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in der Stadt Worms im Rahmen des
Linienbündels Ried.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1
Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Ried
2.1.6. Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender
Ausschlussgrund) ] ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: [ §
123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) ] ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende
Ausschlussgründe) ] ---
Betrugsbekämpfung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Korruption: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB
(zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: [ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender
Ausschlussgrund) ] ---
Entrichtung von Steuern: [ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund) ] ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund) ] ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund) ] ---
Zahlungsunfähigkeit: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB
(fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: [ § 124
Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: [ § 124 Absatz 1
Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: [ § 124 Absatz
1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: [ § 124
Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
[ § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) ] ---
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG
Beschreibung: Linie 640: Bensheim Einhausen Bensheim Linie 641: Bensheim Lorsch
Bensheim Linie 642: Biblis Wattenheim Nordheim Hofheim Linie 643: Heppenheim
Lorsch Einhausen Bürstadt Linie 644/644A: Worms Lampertheim Hüttenfeld
Viernheim / Heppenheim Linie 645: Bensheim Einhausen Groß-Rohrheim Biblis Linie
646: Worms Bürstadt Einhausen Lorsch Bensheim (Früh-/Spätverkehr) Linie 647:
Bensheim Groß-Rohrheim Biblis Bobstadt Hofheim (nur zu Schulzeiten) Linie 648:
Groß-Rohrheim Biblis Hofheim Bürstadt Lampertheim (nur zu Schulzeiten) Linie 649:
Lorsch Hüttenfeld Linie 651: Bürstadt Riedrode Gärtnersiedlung (nur zu Schulzeiten)
Linie 655: Hofheim Bürstadt Lampertheim
Interne Kennung: E13729216
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Ried
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Ried
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00033479-2024
Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de
/mam/verbund/dokumente/satzungen/2024-
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2024.pdf. Der
Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl
im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung
des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen.
Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie
auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht. hessen.de/bshe
/document/jlr-VTGHE2021pP1. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des
Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle.
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die
Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der
Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher
die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische
Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und
Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1
der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der
Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer
eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren.
Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über
das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu
den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an
folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 14
Beschreibung: 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1
Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt
und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung
zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses
der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c)
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den be-nannten
Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftrags-fall für das Projekt
abgeschlossen wird, Formblatt 6 Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für
Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare
Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen
Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen
fristgerecht zu tätigen und die ge-forderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden
Betrieb aufrecht zu erhalten. 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in
vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat
der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mit-tel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über
eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu
Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des
Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3
VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im
Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer
des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht
aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der
Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 15
Beschreibung: 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in
angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so
hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage
der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen
Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten,
welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung
eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers
aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der
Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende
Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a)
Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach
BOKraft oder vergleichbar. b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. bei ausländischen Bietern eine
Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c) Referenzen
über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem
Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens
1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im
Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im
Linienverkehr.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 13
Beschreibung: Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise
bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer
Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b b) Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung
der Angebotsabgabe). c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen als Beleg, dass die nachfolgend genannten
Ausschlussgründe nicht vorliegen Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss
seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines
Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Erklärung des
Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. Erklärung des Bieters, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d)
Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3 e) Im Falle
einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die
Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der
Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die
Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über
die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B.
bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein
(s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergaben.vrn.de/E13729216
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/12
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13729216
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV
(Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/02/2025 10:15:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die
Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 062110770-0
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE812056745
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: 06151126603
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-
auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Worms
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149960428
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRN Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@vrn.de
Telefon: 062110770-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bb63c70-acd0-4cc5-b824-6fa97a15132a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 16:42:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024
Referenzen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
https://vergaben.vrn.de/E13729216
https://www.subreport.de/E13729216
https://www.vrn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-785231-2024-DEU.txt
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