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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oranienburg - Deutschland Bauarbeiten Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3- Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025030301304050460 / 137711-2025
Veröffentlicht :
03.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
26.07.2027
Angebotsabgabe bis :
05.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
DEU-Oranienburg: Deutschland Bauarbeiten Schlüsselfertige Planung und
Neubau einer Gesamtschule mit 3- Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage
und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung

2025/S 43/2025 137711

Deutschland Bauarbeiten Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-
Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten:
Totalunternehmerleistung
OJ S 43/2025 03/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle,
überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten:
Totalunternehmerleistung
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige Planung und der
schlüsselfertige Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter
Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in 16727 Velten/Brandenburg sowie
anschließender Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in der Gewährleistungszeit.
Vergabestelle und Auftraggeber ist der Landkreis Oberhavel. Das Vergabeverfahren wird nach
den Regelungen des 4. Teils des GWB, nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2,
der VgV sowie nach der VOB/A-EU durchgeführt. Auf Grundlage der funktionalen
Leistungsbeschreibung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer sämtliche für den Neubau
erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Der Landkreis Oberhavel
beabsichtigt die Errichtung folgender Bauwerke auf dem Grundstück in der Rosa-Luxemburg-
Straße (derzeit ohne Hausnummer) in 16727 Velten: a) Bauteil 1 - Gesamtschule (5 + 2
zügig), b) Bauteil 2 - 3-Feld-Sporthalle mit angrenzenden Nebenräumen sowie
Mehrzweckraum, c) Bauteil 3 - überdachte Stellplatzanlage mit darüberliegender Sportanlage
sowie d) Freianlagen (Schulhof und Freifläche Sporthalle) inkl. Ausstattung. Die Leistungen
beinhalten die vollumfängliche, eigenverantwortliche Planung, den schlüsselfertigen,
funktionsgerechten und betriebsfertigen Neubau der beschriebenen Bauwerke inkl. der
Ausstattung und Möblierung gemäß Leistungsbeschreibung sowie die Planung und
Herstellung der Freianlagen. Grundlage ist die den Vergabeunterlagen beiliegende
Vorplanung inkl. aller mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dabei
sind alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie behördliche
Bestimmungen, Verwaltungsakte und -vorschriften (z.B. Bauordnung, Muster-
Schulbaurichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften u.v.m.) einzuhalten. Die Leistungen sind
sicher, effizient, termingerecht und in hoher Qualität durchzuführen. Mindestens einzuhalten
sind die in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindeststandards. Neben
Nachhaltigkeit und Funktionalität, die bereits im Zuge der vorliegenden Vorplanung
Berücksichtigung gefunden haben, werden hohe Maßstäbe an die architektonische Qualität
und die städtebauliche Einbindung gesetzt. Im Rahmen der Vorplanung wurden hierüber

bereits Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden geführt. Die Kriterien des BNB-
Standards Silber sind für dieses Bauvorhaben einzuhalten. Eine Zertifizierung muss erreicht
werden. Weitere Angaben siehe unter Ziffer 5.1 der EU-Bekanntmachung.
Kennung des Verfahrens: f49004a5-7351-4e8d-9da5-be7e509d9cbf
Interne Kennung: GSVR.01/SHVR.01.OV003.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten, 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und
Abräumung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HD54
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,
124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des

Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle,
überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten:
Totalunternehmerleistung
Beschreibung: a) Allgemeine Angaben: Das Bauvorhaben wird in 16727 Velten, Rosa-
Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) realisiert. Die für die Maßnahme vorgesehene
Grundstücksfläche besteht aus mehreren, teilweise nicht zusammenliegenden Flurstücken.
Die Gesamtgröße der Flurstücke (Vertragsgrundstück) beträgt rd. 24.130 m². Die Maßnahme
wird auf zwei voneinander getrennten Grundstücken realisiert. Die Grundstücke befinden sich
an der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt die beiden
Grundstücke auf der südlichen Seite. Im Norden befindet sich eine Kindertagesstätte, ein
Gewerbegrundstück sowie eine Schule (Gymnasium). Die Rosa-Luxemburg-Straße ist eine
Haupterschließungsstraße, auf der täglich ca. 8.900 Kfz verkehren. Die beiden
Teilgrundstücke sind durch einen Weg, der der Erschließung der Kindertagesstätte und des
Grundstücks des Gymnasiums dient, getrennt. Bei den Baumaßnahmen ist auf die
Besonderheit der Trennung der beiden Grundstücke zu achten. Die Zuwegung der
angrenzenden Kindertagesstätte ist ständig zu gewährleisten. Die damit verbundenen
Einschränkungen sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Durch den Auftraggeber
wurden bereits Abstimmungen mit der Stadt Velten als Betreiber der Kindertagesstätte
geführt, ob ggf. die Erschließung anderweitig geführt werden kann und der Weg während der
Dauer der Baumaßnahme gesperrt werden kann. Hierzu gibt es allerdings noch keine
verbindliche Zusage, so dass davon auszugehen ist, dass der Weg verbleiben muss. b)
Teilgrundstück 1 (Grundstück für geplantes Schulgebäude): Dieser Bereich besteht derzeit
aus insgesamt 9 Flurstücken, den Flurstücken 5/57, 37, 38, 157, 197, 230, 237, 249 und 251
(alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine Gesamtfläche von rd. 27.717
m². Die Flurstücke werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens vereinigt. Von diesem
Flurstück wird ein Teil mit einer Gesamtfläche von rd. 13.450 m² für den Neubau der
Gesamtschule inkl. Freianlagen vorgesehen. Die zu bebauenden Grundstücksteile bestehen
zum Teil aus Brachflächen (Flurstück 37, 38, 157 und 237) mit einer Gesamtfläche von ca.
5.400 m², einer Stellplatzanlage (Flurstück 5/57) mit einer Fläche von rd. 1.493 m² und einer
(derzeit noch) gewidmeten Straße (Flurstück 197) mit einer Fläche von rd. 800 m². Der Rest
des Grundstücks ist eine derzeit als Schul- und Sportfläche genutzte Fläche. Gegenstand der
Leistungen des Auftragnehmers sind nur die Leistungen auf dem Grundstück der
Gesamtschule. Die Herstellung der Freianlagen für das Gymnasium ist nicht Gegenstand der
Planungs- und Bauleistungen des Auftragnehmers. c) Teilgrundstück 2 (Grundstück für
geplante Sportanlage): Das Grundstück besteht derzeit aus 5 Flurstücken, den Flurstücken 26
/3, 26/5, 26/6, 26/9 und 155 (alle Flur 7 der Gemarkung Velten). Die Flurstücke haben eine
Gesamtfläche von rund 10.679 m². Die Flurstücke werden vor Beginn des
Genehmigungsverfahrens durch den Auftraggeber vereinigt. Das gesamte Grundstück ist
Gegenstand der Maßnahme und ist durch den Auftragnehmer zu beplanen und mit der
Sporthalle, der Stellplatzanlage und Freisportanlage zu bebauen. Das Grundstück ist derzeit
eine Brache, ehemals bebaut mit gewerblichen Hallen. Überwiegend ist das Grundstück

unbefestigt. In Teilen sind noch alte Pflasterbeläge vorhanden. Beide Grundstücke sind in
ihrer Beschaffenheit weitgehend eben mit Höhenunterschieden von ca. 1,00 m. Gegenstand
der Leistungen sind neben den Planungsleistungen, dem Errichten der Gebäude und dem
Herstellen der Freianlagen auch die Beräumung / der Abbruch der vorhandenen
Oberflächenbefestigungen sowie die Beseitigung von Einfriedungen bzw. Ballfanganlagen.
Weitere oberirdische bauliche Anlagen sind nicht vorhanden. Näheres zum Leistungsumfang
ist der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: GSVR.01/SHVR.01.OV003.25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45214000
Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45111000
Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße
Stadt: Velten
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich
auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg. Die
Teilnehmer haben sich rechtzeitig, kontinuierlich und eigenverantwortlich über die
Funktionsweise der Vergabeplattform sowie den Stand des Vergabeverfahrens auf der
Vergabeplattform zu informieren. 2. Eventuelle Rückfragen sind ausschließlich über die
Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Rückfragen werden nur beantwortet,
wenn sie mindestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle eingehen. 3. Die Angebotsunterlagen sind form- und fristgerecht ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Es genügt die Einreichung in Textform
nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
4. Verfahrenssprache und Sprache der Auftragsabwicklung ist Deutsch. 5. Bei Dokumenten,
die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. 6.
Nachweise zur Eignung von Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen: Beabsichtigt der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen

zu lassen, so hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Dafür ist vom jeweiligen
Unternehmen das Formular Eigenerklärung zur Eignung für andere Unternehmen zum
Nachweis der Eignung bezogen auf die zu erbringende/n Teilleistung/en. Zudem sind zur
Bestätigung der einzelnen Erklärungen die benannten Nachweise vorzulegen: - Nachweis aus
dem die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal, hervorgeht, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung
in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, -
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - drei (3) Referenznachweise mit
mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Leistungszeitraum; Projektname;
Leistungsinhalt, - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung, -
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, - falls einschlägig, rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan, - falls einschlägig, Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen
gemäß § 125 GWB / § 6f EU VOB/A . Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung die Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem
gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Dabei ist zu beachten,
dass auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise (z.B. Referenzen) zu ergänzen sind. 7.
Das VHB 236 sowie das Formular 5.4 EU sind auf gesondertes Verlangen beim Einsatz
Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen sowie in dem Fall, dass zum Nachweis der
Eignung ein Dritter/anderes Unternehmen herangezogen wird (Eignungsleihe) einzureichen. 8.
Die Anlagen, die im Vergabeverfahren zu beachten sind, die Anlagen, die beim Bieter
verbleiben und Vertragsbestandteil werden, die Anlagen, die ausgefüllt/erstellt mit dem
Angebot einzureichen sind und die Vertragsbestandteil werden, die Anlagen, die ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen sind und die nicht Vertragsbestandteil werden und Anlagen, die auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen sind, ergeben sich aus der Anlage 0.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Auf gesondertes Verlangen ist die
Bescheinigung der Sozialkasse, der das Unternehmen kraft allgemeiner Tarifbindung
angehört, gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG über Bruttolohn, Arbeitsstunden, Zahl der
gewerblichen Beschäftigten einzureichen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Bezeichnung: Angaben zu Registereintragungen
Beschreibung: Mittels des Formulars Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
sind Angaben zu Registereintragungen vorzunehmen. Auf gesondertes Verlangen (oder
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)) sind zur Bestätigung der
Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Präqualifizierte Unternehmen
können zum Nachweis ihrer Eignung zur Berufsausübung mit dem Angebot die Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder
in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei
präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten
anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied
oder den jeweiligen Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Mittels des Formulars Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: Angaben zum Umsatz: a) Nachweis eines
Mindestjahresumsatzes in jedem der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre von
mindestens 40 Mio. EUR (netto). b) Dieser Mindestjahresumsatz muss mit Leistungen erzielt
worden sein, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. c) Der Mindestumsatz
muss von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Diese
Mindestanforderungen sind auch dann mit dem Angebot nachzuweisen, wenn das
Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Der Mindestumsatz muss von dem jeweiligen
Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Die Umsatzangaben sind von einer
Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. die Umsätze der
Bietergemeinschaftsmitglieder werden addiert. Bedient sich der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens
(Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der
Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften
Beschreibung: Mittels des Formulars Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
wird eine Erklärung gefordert, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)) ist zur Bestätigung der Angaben von
Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Arbeitskräfte mit dem Angebot die
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei
präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten
anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied

oder den jeweiligen Unternehmer. Die Angaben sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt
zu erbringen, d.h. die Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder werden im Gesamten
betrachtet. Bedient sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer
Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und
Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen
auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Mittels des Formulars Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
wird eine Erklärung gefordert, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht.
Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE)) ist zur Bestätigung der Angaben von Seiten des Bieters/Bietergemeinschaftsmitgliedes
/Eignungsleihers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft mit dem Angebot die Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder in einem gleichwertigen
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei präqualifizierten
Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten anderen Unternehmen
gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied oder den jeweiligen
Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen über vergleichbare Leistungen
Beschreibung: Mittels des Formulars Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: a) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte zu Planung und
Bau eines Schulbaus, jeweils als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung. Die
Bruttogrundfläche (BGF) muss jeweils mindestens 5.000 m² betragen. Die Planungsleistungen
müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische
Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN 276:
Kostengruppe 300 und Kostengruppe 400. b) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte zu
Planung und Bau einer 3-Feldsporthalle, jeweils als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung.
Die Planungsleistungen müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Tragwerksplanung und
Technische Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN
276: Kostengruppe 300 und Kostengruppe 400. c) Mindestens ein (1) Referenzprojekt mit
einer Kombination aus a) und b) einschließlich Planung und Bau von Außenanlagen mit Schul-
und Pausenhöfen mit Bewegungsangebot. Dieses Referenzprojekt kann bereits zum
Nachweis der Anforderungen unter a) bis b) benannt worden sein. Die Planungsleistungen
müssen jeweils umfassen: Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und
Technische Gebäudeausrüstung. Die Bauleistungen müssen jeweils umfassen gemäß DIN
276: Kostengruppe 300, Kostengruppe 400 und Kostengruppe 500. d) Mindestens ein (1)
Referenzprojekt als schlüsselfertige Totalunternehmerleistung, bei dem eine
Nachhaltigkeitszertifizierung nach der DGNB, BNB oder vergleichbar erlangt wurde. Dieses
Referenzprojekt kann bereits zum Nachweis der Anforderungen unter a) bis c) benannt
worden sein. e) Mindestens zwei (2) Referenzprojekte unter a) bis c) müssen für einen

öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. f) Sämtliche
Referenzprojekte unter a) bis d) müssen von dem jeweiligen Totalunternehmer bzw. Rohbauer
nachgewiesen werden. g) Sämtliche Referenzprojekte unter a) bis d) müssen jeweils nach
dem 01.05.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes
vertragsrechtlich abgenommen und vom Nutzer in Betrieb genommen worden sein. h) Zu
sämtlichen Referenzprojekten unter a) bis d) ist mit dem Angebot eine Referenzbescheinigung
des Referenzgebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen. Für
die Referenzdarstellung ist das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular
Unternehmensreferenzen zu verwenden. Dieses kann vervielfältigt und mehrfach verwendet
werden. - Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Mit den darin vorzunehmenden
Eintragungen werden die vorgegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte
dargelegt. Diese Mindestanforderungen sind auch dann mit dem Angebot nachzuweisen,
wenn das Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Die Mindestanforderungen an die
Referenzen gemäß dem Formular Unternehmensreferenzen müssen von dem jeweiligen
Totalunternehmer bzw. Rohbauer nachgewiesen werden. Die Referenzangaben sind von
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. die Angaben der
Bietergemeinschaftsmitglieder werden im Gesamten betrachtet. Bedient sich der Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen
Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den
Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen
vorzulegen. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123
und 124 GWB
Beschreibung: Gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind Erklärungen zu den
Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB mit dem Angbeot abzugeben. Mit dem Angebot, ist
falls einschlägig, ein Nachweis zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB / § 6f EU
VOB/A vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen (oder mittels der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE)) sind zur Bestätigung von Seiten des Bieters
/Bietergemeinschaftsmitgliedes/Eignungsleihers folgende Unterlagen vorzulegen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, - falls einschlägig, rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan, Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis der o.g.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Bescheinigung in Steuersachen mit dem Angebot die
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. oder in einem gleichwertigen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, angeben. Bei
präqualifizierten Bietergemeinschaftsmitgliedern oder beim Einsatz von präqualifizierten
anderen Unternehmen gilt diese Anforderung für das jeweilige Bietergemeinschaftsmitglied
oder den jeweiligen Unternehmer. Bei Erklärungen und Nachweisen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Russland-Embargo
Beschreibung: Unternehmen haben mit dem Angebot die Eigenerklärung Russland-
Sanktionen abzugeben. Darin ist zu erklären, dass die Unternehmen nicht zu den genannten

Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des
Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bieter im Namen
oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und/oder b zutrifft. Weiterhin zu erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiterhin ist zu
erklären, dass bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4.
Wertungsstufe)
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot wird durch den Auftraggeber im Rahmen der 4.
Wertungsstufe auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Punkte
ermittelt: 1. Planungsleistungen entspricht einer Gewichtung i.H.v. 10 % und einer
Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten, 2. Bauausführung entspricht einer Gewichtung i.
H.v. 30 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 300 Punkten, 3. Termine und Personal
entspricht einer Gewichtung i.H.v. 20 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 200
Punkten, 4. Preis entspricht einer Gewichtung i.H.v. 40 % und einer Gesamtpunktzahl von
maximal 400 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl ist das
wirtschaftlichste Angebot. Insgesamt können maximal 1000 Gesamtpunkte erreicht werden.
Es werden zwei Stellen nach dem Komma (gerundet) berücksichtigt. Die Einzelheiten ergeben
sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix. Die Bewertung und Punktevergabe aus der
Anlage 13.1 - Erläuterung Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix sowie zu den
Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 sowie den darin jeweils enthaltenen Unterkriterien erfolgt durch
ein Bewertungsgremium des Auftraggebers. Das Bewertungsgremium besteht aus mindestens
3 Personen des Auftraggebers. Es wird die Bewertung und Punktevergabe mit einer
gemeinsamen und konsolidierten Stimme vornehmen. Es werden ausschließlich ganze Punkte
bei den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 vergeben. Das Bewertungsgremium behält sich vor, im
Bedarfsfall auf fachtechnische bzw. gutachterliche Beratung zurückzugreifen. Das Verfahren
bei Punktegleichstand: Sofern Angebote im Hinblick auf die Gesamtbewertung
wirtschaftlichstes Angebot einen Punktegleichstand aufweisen sollten, ist das Angebot mit
dem geringsten Angebotspreis ausschlaggebend für die Bewertung des wirtschaftlichsten
Angebotes im Rahmen der 4. Wertungsstufe.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen

Beschreibung: Das Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen setzt sich aus folgenden
Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Objektplanung
Gebäude entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10
Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: TGA-Planung (AG 1)
Abwasser-, Wasseranlagen entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl
von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: TGA-
Planung (AG2) Wärmeversorgungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer
Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte
Bewertungsschlüssel. UK 4: TGA-Planung (AG 3) Lüftungsanlagen entspricht einer
Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten
dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 5: TGA-Planung (AG 4 und 5) elektrische und
kommunikationstechnische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer
Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte
Bewertungsschlüssel. UK 6: TGA-Planung (AG 7) Nutzungsspezifische Anlagen entspricht
einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der
unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 7: TGA-Planung (AG 8) Gebäudeautomation
entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es
gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - zu den
einzelnen Unterkriterien die in der Anlage 13.2 Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 -
Planungsleistungen benannten vom Bieter vorzulegenden Planunterlagen, Planungskonzepte,
Funktionsschemata etc. vorzulegen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Unterkriterien,
hinsichtlich der Erwartungshorizonte des Auftraggebers, hinsichtlich der vom Bieter mit dem
Angebot vorzulegenden Unterlagen, hinsichtlich der zu vergebenden Punkte und des
Punktesystems in Anlehnung an das sog. umgekehrte Schulnotensystem (10 bis 0 Punkte),
hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren sowie hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe ergeben
sich aus der in der Anlage 13.2 beigefügten Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 -
Planungsleistungen. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und
führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe in Anlehnung an das sog.
umgekehrte Schulnotensystem reicht von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für
ungenügende Lösungsansätze zum jeweiligen Unterkriterium. 10 = hervorragende
Lösungsansätze, 9 = sehr gute Lösungsansätze, 8 = gute bis sehr gute Lösungsansätze, 7 =
gute Lösungsansätze, 6 = durchschnittliche bis gute Lösungsansätze, 5 = durchschnittliche
Lösungsansätze, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Lösungsansätze, 3 = mäßige
Lösungsansätze, 2 = mangelhafte bis mäßige Lösungsansätze, 1 = mangelhafte
Lösungsansätze, 0 = ungenügtende Lösungsansätze Die erreichten Punkte gemäß dem
nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor
multipliziert. Im Zuschlagskriterium 1, Planungsleistungen können insgesamt maximal 100
Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 10%.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung setzt sich aus folgenden
Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Kostengruppe 300:
Baukonstruktion entspricht einer Gewichtung von 14 und einer Gesamtpunktzahl von maximal
10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Kostengruppe 300:
Außenwandverkleidung entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von
maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: Kostengruppe
300: Fenster entspricht einer Gewichtung von 6 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10

Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: Kostengruppe 600
entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es
gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - die
wesentliche Konstruktion und die Wand-, Decken- und Dachaufbauten zu beschreiben
(Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeilen: 1, 6, 7, 8, 14
und 18); die in der Anlage FLB 9 benannten Bauteilaufbauten beschreiben eine mögliche
Bauweise. - die Außenwandverkleidung zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die
Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 1), - die Fenster zu beschreiben
(Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 4), - einen
Mustereinrichtungsplan exemplarisch für den Fachraum NaWi (Chemie) einzureichen
(Bewertungsgrundlage sind der Mustereinrichtungsplan und die Bieterangaben gemäß Anlage
FLB 9 der Zeile: 64). Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage
13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung. Fehlende oder
unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die
Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1- Kostengruppe 300: Baukonstruktion:
Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen
Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung als Massivbau
(Mauerwerk / Betonbauweise) oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise, geringer
Vorfertigungsgrad = 1 Punkt; Ausführung als Massivbau (großformatige Wandelemente aus
Mauerwerk oder Betonfertigteile, o.ä.), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als
Skelettbauweise (Stahl- oder Beton) mit Ausfachung aus vorgefertigten Wandelementen (ohne
Holzbaustoffe), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Hybridbauweise, Stahl /
Holz oder Beton / Holz, wesentliche Teile des Tragwerks aus Massivbaustoffen und Holz,
hoher Vorfertigungsgrad = 7 Punkte; Ausführung als reine Holzbaukonstruktion (für z.B.
Treppenhauswände und Aufzugsschacht sowie untergeordnete Bauteile oder Einzelfälle sind
z.B. Stahlträger oder Massivbauteile zulässig) mit hohem Vorfertigungsgrad für Wand- und
Deckenelemente = 10 Punkte UK 2 - Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung: Angaben
liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen
Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Fassadenausführung als
Putzfassade, WDVS oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise = 1 Punkt;
Fassadenausführung als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus vorgefertigten
Platten (z.B. Zementgebundene Fassadenplatten) = 5 Punkte; Fassadenausführung
überwiegend als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus geschlossener
Holzschalung (z.B. Rombusschalung witterungsbeständiges Holz, z.B. Douglasie) = 10 Punkte
UK 3 - Kostengruppe 300: Fenster: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den
Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss;
Ausführung Fenster als Holz-Alu-Fenster = 5 Punkte; Ausführung Fenster als reine Alufenster
= 10 Punkte UK 4 - Kostengruppe 600: Abweichungen von den Mindestvorgaben der
Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Abschluss; Erfüllung der
Mindestanforderungen, jedoch ohne einreichen eines Mustereinrichtungsplanes = 5 Punkte;
Erfüllung der Mindestanforderungen und Einreichen einer Mustereinrichtungsplanung = 10
Punkte Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit
dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 2, Bauausführung
maximal 300 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses
Zuschlagskriteriums von 30%.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal

Beschreibung: Das Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal setzt sich aus folgenden
Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Terminplan
entspricht einer Gewichtung von 12 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es
gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Personal entspricht einer Gewichtung
von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte
Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - einen Terminplan einzureichen, -
Angaben zum Projektleiter und zum Oberbauleiter zu machen unter Verwendung des
beigefügten Formulars Personal. Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus
der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal (Anlage
13.3). Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum
Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1
Terminplan: Terminplan liegt nicht vor oder Gesamtfertigstellungstermin wird überschritten =
Ausschluss; Terminplan ist nachvollziehbar und plausibel = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein);
Terminplan enhält Darstellung der Meilensteine = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein);
Terminplan enhält hohen Detaillierungsgrad mit gewerkeweisen Abhängigkeiten = 3 Punkte
(ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan berücksichtigt Prüfzeiten durch AG = 2 Punkte (ja) oder
0 Punkte (nein); Übergabe Terminplan im Format MS Projekt = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte
(nein); ENTWEDER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den
angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 2 Wochen
Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 1 Punkt (ja)
oder 0 Punkte (nein); ODER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für
den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 4 Wochen
Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 2 Punkte (ja)
oder 0 Punkte (nein) UK 2 - Personal: Angaben liegen nicht vor = Ausschluss; Benennung
geeigneter Projektleiter in dem beigefügten Formblatt Personal (Anlage 13.3)= 5 Punkte (ja)
oder 0 Punkte (nein); Benennung geeigneter Oberbauleiter in dem beigefügten Formblatt
Personal (Anlage 13.3) = 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) Die erreichten Punkte gemäß
dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen
Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 3, Termine und Personal maximal 200
Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 20%.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 - Preis
Beschreibung: Maßgeblich für das Zuschlagskriterium 4 - Preis ist der angebotene
Pauschalfestpreis Summe netto gemäß der Anlage 10 - Preisblatt. Das Zuschlagskriterium 4
- Preis wird nach der linearen Interpolationsmethode zur Umrechnung des Angebotspreises in
Punkte bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 400 bis 0 Punkten
festgelegt. 400 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme als maximal zu
erreichende Punktezahl. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten
Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung
für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei
Stellen nach dem Komma (gerundet). Insgesamt können bei dem Zuschlagskriterium 4 - Preis
maximal 400 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses
Zuschlagskriteriums von 40%. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht
nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Es werden im Rahmen des
Zuschlagskriteriums 4 nur wertungsfähige Angebote berücksichtigt, d.h. nur solche Angebote,
die im Rahmen einer oder mehrerer vergaberechtlicher Wertungsstufen nicht ausgeschlossen
werden und in die vierte vergaberechtliche Wertungsstufe gelangen.

$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HD54/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HD54

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5HD54
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden grundsätzlich nachgefordert nach § 16a EU
VOB/A mit Ausnahme (vgl. § 16a Abs. 3 EU VOB/A) von Unterlagen, die für die
Zuschlagsentscheidung (4. Wertungsstufe) maßgeblich sind. Es wird auf die Anlage 0
verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen: - keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A) - die
Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung
gestellt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Sicherheit für Vertragserfüllung: Bürgschaft
gem. VHB 421 sowie gem. Ziff. 4 und 6 der BVB (VHB 214): Selbstschuldnerische Bürgschaft
iHv 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) nach deutschem Recht; b)
Sicherheit für Mängelansprüche: Bürgschaft gem. VHB 422 sowie gem. Ziff. 5 und 6 der BVB
(VHB 214): Selbstschuldnerische Bürgschaft iHv von 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) nach
deutschem Recht; c) Zu a) und b): Auf Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird
verzichtet; die Bü. sind unbefristet; sie erlöschen mit der Rückgabe der Bür.urkunden; die Bü.
forderungen verjähren nicht vor der gesicherten Hauptforderung; nach Abschluss der Bü.
verträge getroffene Vereinbarungen über Verjährung der Hauptforderung zwischen dem AG
und dem AN sind für die Bürgen nur im Falle ihrer schriftlichen Zustimmung bindend; Der
Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort des Bauvorhabens.

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor
der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und
des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2
GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b431961e-3560-451c-a2ba-ca5a42a131d9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 12:33:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HD54
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HD54/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-137711-2025-DEU.txt

 
 
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