Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Kraftfahrzeuge Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025030301324050649 / 137875-2025
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Veröffentlicht :
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03.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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01.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34100000 - Kraftfahrzeuge
34115200 - Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
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DEU-Hannover: Deutschland Kraftfahrzeuge Rahmenvereinbarung über die
Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV
2025/S 43/2025 137875
Deutschland Kraftfahrzeuge Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funkstreifenwagen
(FUSTW) PHEV
OJ S 43/2025 03/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
E-Mail: mathias.garche@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los
über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen
(FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 /
Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV).
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen
abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und
Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen,
Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der
Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu
entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 19599f6a-efa3-4a93-944a-1a55cd71cbca
Interne Kennung: 053-RV-KFP/2024-03.351
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10
Personen
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist jeweils in der Bestellung angegeben.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 19 213 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 30 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHJB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Funkstreifenwagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los
über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen
(FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 /
Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV).
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen
abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und
Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen,
Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der
Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu
entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist jeweils in der Bestellung angegeben.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es
besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige
Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom
Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch
spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 9 328 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1
und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise
aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des
Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen zu machen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter-
nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
zwingend von der Wertung aus-geschlossen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technik
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHJB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/04/2025 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter so-wie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 7
der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur
Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst
hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los
über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen
(FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 /
Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV).
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen
abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und
Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen,
Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der
Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu
entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist jeweils in der Bestellung angegeben.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es
besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige
Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom
Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch
spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 935 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1
und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise
aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des
Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen zu machen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter-
nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
zwingend von der Wertung aus-geschlossen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technik
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHJB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/04/2025 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter so-wie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 7
der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur
Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst
hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los
über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen
(FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 /
Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV).
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen
abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und
Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen,
Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der
Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu
entnehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist jeweils in der Bestellung angegeben.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es
besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige
Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom
Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch
spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 950 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1
und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise
aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des
Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen zu machen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter-
nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
zwingend von der Wertung aus-geschlossen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technik
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrizen zu den Losen 1, 2 und 3 jeweils zu entnehmen. Bei Gleichstand erhält
das Angebot mit der größeren Punktzahl auf das Kriterium Technik den Zuschlag. Sollte diese
wiederum gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung
und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHJB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/04/2025 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter so-wie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 7
der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur
Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst
hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: mathias.garche@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26e0fde4-c612-45af-aeb9-1f889539d779 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 13:05:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJB/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-137875-2025-DEU.txt
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