Titel :
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DEU-Ottersberg - Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich AzweiO kAöR -Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025030301454251899 / 139012-2025
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Veröffentlicht :
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03.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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07.04.2025
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Angebotsabgabe bis :
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07.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
71356000 - Dienstleistungen im technischen Bereich
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
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DEU-Ottersberg: Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich
AzweiO kAöR -Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems
(Bikesharing)
2025/S 43/2025 139012
Deutschland Dienstleistungen im technischen Bereich AzweiO kAöR - Bereitstellung und
Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing)
OJ S 43/2025 03/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing)
Beschreibung: Die AzweiO kommunale AöR hat im Rahmen des Förderprogramms
Klimaschutz durch Radverkehr im September 2022 einen Zuwendungsbescheid erhalten, mit
dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur nachweislichen Reduzierung des Co2 Ausstoßes
beizutragen. Hierfür wurde ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept entwickelt, dass zu einer
deutlichen Senkung der Treibhausgasemissionen führen und die umweltfreundliche Mobilität
im Sinne des multimodalen Mobilitätswandels fördern soll. Neben investiven
radverkehrsfördernden Maßnahmen und der Weiterentwicklung der bereits in der Basisversion
bestehenden MobilitätsApp moin mobil werden die Kommunen Stadt Achim und Flecken
Ottersberg ein öffentliches Bikesharing System in der Region einführen. Bislang wird in der
Region bereits ein unternehmensgebundenes Bikesharing betrieben. Das nun
ausgeschriebene öffentliche Bikesharing wird das bisherige Angebot ablösen und zukünftig
allen interessierten NutzerInnen als stationsgebundenes Angebot zur Verfügung stellen.
Kennung des Verfahrens: ee09e01b-69ed-44f6-971b-fc9fe66745c5
Interne Kennung: 1671-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im
Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15
VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine
unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die
Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im
vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im
Rahmen einer Präsentation vorzustellen (siehe XIX.). Zusätzlich ist eine Bemusterung der
vertragsgegenständlichen Fahrräder vorgesehen (siehe XX.). Der Auftraggeber behält sich
vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und Bemusterung einzuladen, die Präsentationen
als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen
und oder der Bemusterung zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine
Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der
Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVII der
Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den
Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 34000000
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ottersberg
Postleitzahl: 28870
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Achim
Postleitzahl: 28832
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5E5S Das Angebotsschreiben
nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter Schlusstermin für den Eingang der Angebote
festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de
/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf
hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von
Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische
Vergabeportal Deutsches Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben
Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3
GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei
der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. §
263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing)
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines
stationsgebundenen Fahrradvermietsystems (Bikesharing) in der AzweiO Region
(Betriebsgebiet). Zu dem Bikesharing gehören alle Komponenten und Leistungen, die für
einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, von der Bereitstellung der technischen
Infrastruktur über die betriebliche Logistik, den operativen Betrieb und den Kundenservice bis
hin zum Servicebetrieb vor Ort. Die Darüber hinaus verkauft der Auftragnehmer dem
Auftraggeber Fahrräder zu den Vereinbarungen im Vertrag, verschafft dem Auftraggeber
jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran und integriert diese Fahrräder in das
Bikesharing. Spätester Leistungsbeginn ist der 15.01.2026.
Interne Kennung: 1671-23
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 34000000
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ottersberg
Postleitzahl: 28870
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Achim
Postleitzahl: 28832
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Vertrag mehrmals um jeweils zwei Jahre
verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Vertragsende /
Verlängerungsende anzeigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner
mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-
Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der diexder für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterxin bezeichnet ist, c) dass diexder
bevollmächtigte Vertreterxin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von
Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art
und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine
Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung
in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im
Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung
(EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer
Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft diexder bevollmächtigte
Vertreterxin hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, ? dass ihrxihm bewusst ist, dass
eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss
von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; ? dass siexer sich damit
einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter
Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen
angefordert werden können; ? dass siexer bestätigt, dass siexer die Unterlagen zum
Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie
die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen
Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich
einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die
Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den
beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung
über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: -
mindestens 7,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sachschäden
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss
mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in
voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den
beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz
des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf.
vorläufig)). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erklärung zur
deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags) 3.2 Anzahl der
in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahres-durchschnittlich im
auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und den Betrieb von Fahrradvermietsystemen)
beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhabende b) Mitarbeitende in
Service/Support c) Mitarbeitende in der IT d) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form
der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022),
welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es
sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestan-forderungen zu
erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
Vergleichbar ist ein Projekt, wenn ein öffentliches stationsgebundenes Fahrradvermietsystem
1. mit mindestens 50 bereitzustellenden Fahrrädern, davon mindestens 10 E-Bikes UND 2.
über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren betrieben wurde. Wobei Betrieb bedeutet, dass
hierbei die gesamte Logistik, inkl. Wartung und Instandhaltung der Fahrräder und
Fahrradstationen und Ladeinfrastruktur der E-Bikes, erfolgt sein muss. Im Rahmen der
Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: -
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der
Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der
Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn /
Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur
Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunkte
Beschreibung: Anzahl der Leistungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis gemäß Prreisblatt
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und
fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen
nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 11:01:00 (UTC+2)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Tariftreueerklärung NTVergG Mit dem
Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der
tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AzweiO -
kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen
Rechts Achim-Ottersberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AzweiO - kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Achim-Ottersberg
Registrierungsnummer: DE335386779
Postanschrift: Grüne Straße 24
Stadt: Ottersberg
Postleitzahl: 28870
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: 0511 2200740
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ed114e14-490a-42d0-acf2-ee55da8612d0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 12:36:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5E5S/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-139012-2025-DEU.txt
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