Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Winsen/Luhe - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025030401351854615 / 141771-2025
Veröffentlicht :
04.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2027
Angebotsabgabe bis :
03.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
44613700 - Abfallsammelbehälter
90520000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
90523000 - Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
DEU-Winsen/Luhe: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit
radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026

2025/S 44/2025 141771

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen
und gefährlichen Abfällen Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026
OJ S 44/2025 04/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@LKHarburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026
Beschreibung: Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026
Kennung des Verfahrens: 9cad5504-8199-4ffe-9669-4247c6cc375b
Interne Kennung: 2025.0097
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven,
giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter, 90523000 Entsorgung von
Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hatzberg 2
Stadt: Rosengarten-Nenndorf
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Winsener Straße 2 d
Stadt: Drage
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTHTGQM0K Die
Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem
oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich
abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter

als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im
Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige
Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben
werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den
Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht
werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist
ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist
ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in
Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der
einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der
Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform,
protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind
ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform vergabe.
Niedersachsen (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere
vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten
Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum
26.03.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte
Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte
Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-
harburg.de/vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das
Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Korruption: § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§
123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer
Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das

Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123
Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im
Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach
den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des StGB
(Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer
Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§
123 Abs. 2 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen des
Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es besteht ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6
GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen ist aufgrund
eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124
Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die
russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers
/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber
/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien
der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur
Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Entrichtung von Steuern: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden
nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§
123 Abs. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab 2026
Beschreibung: Menge und Umfang siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Interne Kennung: 2025.0097

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90520000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen
Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter, 90523000
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hatzberg 2
Stadt: Rosengarten-Nenndorf
Postleitzahl: 21244
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Winsener Straße 2 d
Stadt: Drage
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
geschlossen. Der Auftrag verlängert sich um ein Jahr, bis 31.12.2028, wenn der Auftrag vom
AG nicht bis zum 30.06.2027 gekündigt wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist
durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in
den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die
Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In
diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Benennung der Anzahl und der Qualifikation des
für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personals (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen) - Darstellung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung
zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen (Schadstoffmobil, Fahrzeuge, Container,
Benennung der Entsorgungsanlage / ggf. des Zwischenlagers usw.) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen) - Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder eines gleichwertigen Nachweises jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen (mit dem Angebot vorzulegen)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTMYYDYTHTGQM0K/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTHTGQM0K

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTMYYDYTHTGQM0K
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer
angemessenen Nachfrist nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung
zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer
Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/
haben (das entsprechende Formular Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf liegt in den
Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass
keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines
oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem
Ausdruck Bieter sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die
Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben und auf gesonderte Anforderung im Original
vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
wird. Die Erklä-rung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegen-über der Vergabestelle vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer
Beauftragung) als Gesamtschuldner haften (siehe Anlage Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung ). Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft die Gründe für die
Zusammenarbeit darzulegen, so dass die ausschreibende Stelle die Zulässigkeit des
Zusammenschlusses auf Grundlage des GWB beurteilen kann.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.
4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4
GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale
Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: DE933
Postanschrift: Schloßplatz 6
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@LKHarburg.de
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2

Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c79d458c-d857-44ed-98b9-7801727c89e3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 11:12:41 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTHTGQM0K
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTHTGQM0K/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-141771-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau