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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme RV Atlassian Jira & Confluence
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025030501163855676 / 142761-2025
Veröffentlicht :
05.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
26.03.2025
Angebotsabgabe bis :
09.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Hannover: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme RV
Atlassian Jira & Confluence

2025/S 45/2025 142761

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme RV Atlassian Jira & Confluence
OJ S 45/2025 05/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
E-Mail: yvonne.horch@it.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: RV Atlassian Jira & Confluence
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atlassian Produkten (u.a. Jira,
Confluence und Bitbucket) einschließlich Dienstleistungen
Kennung des Verfahrens: f66593fe-2a2a-48b2-9e4c-0e65e058440c
Interne Kennung: 24/105
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: in Niedersachsen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1JYY04UV Wenn Sie für die
Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der
Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-
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als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).

Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die

von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß §22 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht
nachkommt. (siehe
A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024 ).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 .
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird
ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht

wirksam beseitigt werden kann (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 .
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: RV Atlassian Jira & Confluence
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atlassian Produkten (u.a. Jira,
Confluence und Bitbucket) einschließlich Dienstleistungen durch Einzelaufträge
Interne Kennung: 24/105

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2. Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: in Niedersachsen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung
von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt
wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche
Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung welche von § 1 Abs. 2,
mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und
Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Die
Bezugsberechtigung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen einvernehmlich um
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung, welche nicht unter Satz 1 fallen, erweitert
werden. Der Auftragnehmer wird die Erweiterung nicht unbillig verweigern. Eine Erweiterung
des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen möglich.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen
Produkte und Leistungen an die Bezugsberechtigten weiter zu vertreiben.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der
Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen
Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: - Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB und § 124 GWB

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51Y1JYY04UV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1JYY04UV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51Y1JYY04UV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der
Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits-
und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und
Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem
Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.
Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: yvonne.horch@it.niedersachsen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 403a23b0-1c7a-41c2-b77a-ce059fd7b292 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2025 09:26:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 45/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1JYY04UV
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y1JYY04UV/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-142761-2025-DEU.txt

 
 
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