Titel :
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DEU-Düsseldorf - Deutschland Unternehmens- und Managementberatung Rahmenvereinbarung Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025030501190555917 / 143018-2025
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Veröffentlicht :
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05.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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10.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79400000 - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000 - Unternehmens- und Managementberatung
79411000 - Allgemeine Managementberatung
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DEU-Düsseldorf: Deutschland Unternehmens- und Managementberatung
Rahmenvereinbarung Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld
2025/S 45/2025 143018
Deutschland Unternehmens- und Managementberatung Rahmenvereinbarung Strategische
Top-Managementberatung im Bankenumfeld
OJ S 45/2025 05/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld
Beschreibung: Rahmenvereinbarung Strategische Top-Managementberatung im
Bankenumfeld
Kennung des Verfahrens: 8a2d3d1a-66be-4665-84ba-ec6c2a0af50d
Interne Kennung: 699-004429-00-101-79520
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung, 79400000
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQJS 1. Die NRW.BANK verfährt
nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW sowie allen einschlägigen weiteren
Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen /
Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die
gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im
Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. 2. Zum Nachweis, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a
abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem
Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 3.
Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen, die nicht gesondert
bewertet werden, sondern lediglich zur Verifizierung der Angebotsangaben (insb. im
Beratungs- und Personalkonzept) dienen. Die NRW.BANK behält sich vor zur
Bieterpräsentation nur diejenigen Bieter zuzulassen, die nach vorläufiger Wertung der
Beratungs- und Personalqualität und des Angebotspreises die höchste Gesamtpunktzahl
erzielen und somit Zuschlagsaussichten haben. Sofern erforderlich, finden diese
Präsentationen voraussichtlich persönlich im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im Zeitraum vom
28.04.2025 bis zum 16.05.2025 in den Räumlichkeiten der NRW.BANK, Kavalleriestraße 22,
40213 Düsseldorf, statt. An den Präsentationen müssen der im Personalkonzept benannte
Partner sowie die zwei im Personalkonzept benannten Senior Berater teilnehmen. (Nach-)
Verhandlungen erfolgen nicht. 4. Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck 01
Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c)
Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19
Abs. 3 MiLoG f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im
Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und
berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Nur bei
Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07:
Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis
Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Vordruck 08: Preisblatt l) Handelsregisterauszug m) Soweit relevant: Nachweis der
erlaubten Berufsausübung n) Vordruck 09: Beratungskonzept o) Vordruck 10:
Personalkonzept 5. a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine
Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf
Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden
Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei
Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer
unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a:
Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich,
soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d)
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der
Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit
gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV
anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer
Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer
Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung
des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1
unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags,
ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK
kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über
strategische Top-Managementberatung für die NRW.BANK. Strategische Top-
Managementberatung im Sinne dieser Ausschreibung umfasst sämtliche Beratungsleistungen
von Führungskräften und Entscheidungsträgern der NRW.BANK, insbesondere im oberen
Management, bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen und unternehmerischen
Entscheidungen. Wesentliche Themen und Projekte, auf die sich die zu bringenden
Beratungsleistungen beziehen können, sind u. a. die Optimierung der Förderstrategie sowie
der Unternehmensstruktur, das Risikomanagement und Krisenbewältigungsmaßnahmen, die
digitale Transformation und die Einführung neuer Technologien, die Implementierung von
Compliance und Regulierungsanforderungen, die Umsetzung von Maßnahmen der
Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, die Entwicklung von Wachstumsstrategien sowie
Wettbewerbsanalysen und Change Management. Das in Aussicht genommene
Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 6.000 Personentage
(bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier
Jahren), gestaffelt wie folgt: - Partner: 900 Personentage - Senior Berater: 1.700
Personentage - Berater: 3.400 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung
gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 7.200 Personentage, gestaffelt
wie folgt: - Partner: 1.080 Personentage - Senior Berater: 2.040 Personentage - Berater: 4.080
Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.
BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der
Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 4 Unternehmen. Die auf der
Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung
alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne
erneutes Vergabeverfahren vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die Vergabe der
Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den
Rahmenvertragspartnern (Miniwettbewerb). Die Einzelaufträge dürfen nur durch Berater
ausgeführt werden, die der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner in seinem Angebot zu
dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder durch qualitativ mindestens vergleichbare
Berater. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt der Auftragnehmerin. Die
Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum
31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei
Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum
31.08.2029. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor
dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Interne Kennung: 699-004429-00-101-79520
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung, 79400000
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine
Grundlaufzeit bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird,
höchstens jedoch bis zum 31.08.2029.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden
Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Antworten auf
Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02
Leistungsbeschreibung d) Anlage 03 Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04 Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05 Eigenerklärung
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche
Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06 Informationen zu
Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a)
- soweit relevant - h) Anlage 07 Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (=
Vordruck 06) i) Anlage 08 Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09
Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften k) Anlage 10 Bedingungen für den
Fremdfirmeneinsatz l) Anlage 11 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a
EstG m) Anlage 12 Beratungskonzept (Vordruck 09) n) Anlage 13 Personalkonzept (Vordruck
10) o) Anlage 14 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) p) Anlage 15
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden
keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die
Einzelverträge oder Leistungsabrufe. 3. Einzelaufträge 1. Die auf dieser Rahmenvereinbarung
beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für
die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne erneutes
Vergabeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die
Vergabe der Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den
Rahmenvereinbarungspartnern nach den Absätzen 4 und 5 (im Weiteren: Miniwettbewerb). 2.
Die Vergabe von Einzelaufträgen gemäß Absatz 1 Satz 1 kann in den nachstehenden Fällen
durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren erfolgen a. bis zu einem geschätzten
Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, b. wenn ernsthafte und nachweisbare
Gründe der Vertraulichkeit dies erfordern, soweit der Schutz der Vertraulichkeit nicht durch
weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch
Anforderungen, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen abzielen, die die
NRW.BANK im Rahmen eines Miniwettbewerbs zur Verfügung stellt, c. wenn der Auftrag zum
Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten
Rahmenvereinbarungspartner erbracht werden kann, weil aus objektiven Gründen kein
Wettbewerb vorhanden ist, oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, d. wenn
äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die die NRW.
BANK nicht vorausgesehen konnte, und die ihr nicht zurechenbar sind, die Durchführung
eines Miniwettbewerbes nicht zulassen, e. wenn zusätzliche Beratungsleistungen des
ursprünglichen Rahmenvereinbarungspartners beschafft werden sollen, die entweder zur
teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein
Wechsel des Rahmenvereinbarungspartners dazu führen würde, dass die NRW.BANK eine
Leistung mit unterschiedlichen Beratungsmethoden und / oder -schwerpunkte in Kauf nehmen
müsste, die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht
überschreiten, f. wenn eine Beratungsdienstleistung beschafft werden soll, die in der
Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch die NRW.BANK an den
Rahmenvereinbarungspartner vergeben werden, der den ersten Einzelauftrag erhalten hat,
sofern der ursprüngliche Einzelauftrag mittels eines Miniwettbewerbes zwischen den
Rahmenvereinbarungspartnern vergeben wurde. 3. In den Fällen nach Absatz 2 Buchst. a)
und d) richtet die NRW.BANK den Einzelabruf zunächst an den Rahmenvereinbarungspartner,
der auf dem ersten Rang liegt. Bestätigt dieser den Einzelauftrag nicht unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von drei Kalendertagen, oder wird ein Einzelauftrag durch
Kündigung, Rücktritt oder auf sonstige Weise vorzeitig beendet, kann die NRW.BANK den
Einzelabruf gegenüber dem erstplatzierten Rahmenvereinbarungspartner stornieren und an
den zweitplatzierten Rahmenvereinbarungspartner richten. Entsprechendes gilt im Hinblick auf
die Vergabe des Einzelauftrages an den drittplatzierten sowie im Weiteren an den
viertplatzierten Rahmenvereinbarungspartner. Im Weiteren richtet die NRW.BANK den
Einzelabruf an den einzig zur Leistungserbringung in Betracht kommenden
Rahmenvereinbarungspartner. Jeder Einzelabruf bedarf der Textform nach § 126b des
Bürgerlichen Gesetzbuchs. 4. Sofern die Einzelauftragsvergabe gemäß Absatz 1 Satz 2 durch
Miniwettbewerb erfolgt, gilt: a. vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultiert die NRW.BANK in
Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Rahmenvereinbarungspartner, die in
der Lage sind, den Auftrag aus-zuführen, b. die NRW.BANK setzt eine ausreichende Frist für
die Abgabe der Angebote für jeden Einzelauftrag fest; dabei berücksichtigt sie unter anderem
die Komplexität des Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der Angebote
erforderliche Zeit, c. die Angebote sind in Textform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs einzureichen und dürfen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht geöffnet
werden, d. die NRW.BANK vergibt die Einzelaufträge an den Rahmenvereinbarungspartner,
der auf der Grundlage der in Absatz 5 genannten Zuschlagskriterien das jeweils
wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. 5. Es gelten folgende Zuschlagskriterien für die
Einzelaufträge, die die NRW.BANK mit jeweils variieren-der Gewichtung innerhalb der
angegebenen Gewichtungsspannen sämtlich oder auch nur teilweise zur Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebotes verwenden kann: a. Preis 20 bis 60 % b. Qualifikation und
Erfahrung der eingesetzten Berater 30 bis 70 % c. Projektvorgehen 20 bis 50 % Die nähere
Ausgestaltung dieser Kriterien für den konkreten Einzelauftrag und der jeweils geltende
Bewertungsmaßstab folgen aus den Vergabeunterlage zu den jeweiligen Miniwettbewerben.
Die NRW.BANK behält sich vor, den Preis im Rahmen der Miniwettbewerbe differenziert nach
Skill Leveln (Partner, Senior Berater, Berater) abzufragen, die Miniwettbewerbe auf Skill Level
einzugrenzen sowie verschiedene Berater gleicher oder unterschiedlicher Skill Level
gleichzeitig und in variierender Anzahl abzurufen. 6. Die Einzelaufträge dürfen nur durch
Berater ausgeführt werden, die der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner in seinem Angebot
zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder durch qualitativ mindestens vergleichbare
Berater. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt der Auftragnehmerin. 7. Für sämtliche auf
dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird in Summe eine verbindliche
Höchstabnahmegrenze von 7.200 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit
der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener
Verlängerungsmöglichkeiten). Davon entfallen auf die Position Partner 1.080 Personentage,
auf die Position Senior Berater 2.040 Personen-tage und auf die Position Berater 4.080
Personentage. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK aus dieser
Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die NRW.BANK ist insbesondere nicht dazu verpflichtet,
aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. 8. Die NRW.BANK ist
nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der
Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). 9.
Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die
Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge
abweichende Regelungen vorsehen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der
Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde
oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der
Rahmenvereinbarung (Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) für die
letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben,
müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten
drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht
bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung:
1. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung muss in den letzten
drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. 2. Umsatz im
Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich Umsatz aus Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich Top-Management für Institute im Sinne von § 1 Absatz
1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das
Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen
des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des
betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro
Schadensfall vorsehen: Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro Vermögensschäden:
500.000 Euro
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher
ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025
(Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des
Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Es wird darauf hingewiesen, dass über den
genannten Referenzzeitraum hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei Jahre, aber weniger als fünf Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV). Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der
Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen
Erläuterung. Ein bloßes Ja stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen
werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung
auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der
Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV
bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die nachfolgenden Mindestbedingungen an
Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für
die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie
genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff.
(3.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer Ziffer. Eine Referenz wird nur dann als
geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der
jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Referenzkategorie 1:
Mindestens drei Referenzen mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende
Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Strategische Top-Managementberatung - im
Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - unter Anwendung externer Markt- bzw.
Unternehmenskenntnisse ( Outside-In-View , beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder
Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im
Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn /
Auftragsende; Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre, aber weniger als fünf Jahre
zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt). (2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine
Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von
Beratungsleistungen im Bereich Strategische Top-Managementberatung - für eine Förderbank
oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das
staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt - unter Anwendung externer
Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ( Outside-In-View , beispielsweise Benchmark-
Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei
zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025
(unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende; Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre,
aber weniger als fünf Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt). (3.)
Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)
- Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Projekt zur Planung und
Umsetzung einer strategischen Maßnahme oder komplexes Organisationsprojekt) - im
Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - über einen Zeitraum von mindestens zwei
zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025
(unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende; Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre,
aber weniger als fünf Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im
Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto
(gesamt)preis (=Angebotsvergleichspreis). Bitte beachten Sie: (1.) Einheitliche
Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Personentage. Alle abgefragten
Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet)
anzugeben. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen
Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden
geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des
Tagessatzes anteilig verrechnet. (3.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa
anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der
Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten).
(4.) Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder (gelb unterlegt) zu
befüllen. (5.) Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt, darf aber nicht geändert, ergänzt und /
oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist
der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem
niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 20 Punkten. Alle
anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl
(Formel: 20 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des
Bieters).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungsqualität
Beschreibung: Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2:
Beratungsqualität hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09:
Beratungskonzept zu verwenden Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten
Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift
einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind
voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile
(ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im
Konzeptvordruck den Platzhalter [Eintragungen des Bieters] zu streichen. (2.) Angaben
außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der
Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter,
Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In
dem Beratungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen
Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden
Konkretisierungen erwartet: - Organisation 15 % (= 15 Punkte) - Vorgehensweise 20 % (= 20
Punkte) - Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der
Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1
Organisation: Das Konzept legt dar, durch welche Maßnahmen die Verfügbarkeit der im
Angebot benannten Berater (oder qualitativ mindestens vergleichbarer Berater) für die auf der
Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge sichergestellt ist. In diesem Kontext kommt
es der NRW.BANK insbesondere auch auf eine Darstellung des vorhandenen Beraterpools
(insb. im Bereich strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und der
Vertretungsorganisation an. 1.2 Vorgehensweise: Die im Konzept dargelegte Vorgehensweise
zur Umsetzung der Beratungsleistungen im Bereich Top-Management ist fachlich-
konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ( Best
Practices ). 1.3 Wissensmanagement: Das Konzept beschreibt das Wissensmanagement des
Bieters. Es kommt der NRW.BANK dabei insbesondere auch auf folgendes an: Es finden im
Rahmen der Durchführung der vorliegenden Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden
Einzelaufträge eine Vernetzung und ein Austausch zwischen den Beratern statt. Neue Trends
werden erkannt und auftragsbezogen umgesetzt. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2:
Beratungsqualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema
bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht
werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das
Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen
überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den
Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den
dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte
Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in
jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in
den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt
den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter bzw.
die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das
Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle
anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet
die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium
erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert
mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalqualität
Beschreibung: Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3:
Personalqualität hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10:
Personalkonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen
sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder,
Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht
verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen
sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter [Eintragungen
des Bieters] zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung
des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-
Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte
der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte
werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Personalkonzept werden zu den
nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene,
schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag
unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung des Partners:
20 % (= 20 Punkte) - Erfahrung der Senior Berater: 15 % (= 15 Punkte) - Erfahrung der
Berater: 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem
Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Erfahrung des Partners: Der im
Angebot namentlich zu benennende Partner (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der
insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über
umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des
Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im
Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept ein
aussagekräftiger CV des Partners beizufügen, der auch persönliche Referenzen darlegt. Im
Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der
Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die
konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Partners darzustellen.
Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.2 Erfahrung der Senior
Berater: Der im Angebot namentlich zu benennenden Senior Berater (exakt 2 Personen)
verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten
Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von
Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische
Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu
sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Senior Berater beizufügen, die auch persönliche
Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt -
der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche
Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung der Senior Manager
darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.3
Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 4 Personen) sind ebenfalls im Angebot
namentlich zu benennen. Sie verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den
Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in
der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes
der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld). Dazu
sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Berater beizufügen, die auch persönliche
Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt -
der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche
Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen.
Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. Das Konzept zum
Zuschlagskriterium 3: Personalqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem
angegebenen Bewertungsschema bewertet (Teamwertung). Dabei müssen für jedes
Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das
Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten
Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung
der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das
Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich
Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen
dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten
Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich
Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen
dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten
Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den
Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten
Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen
Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der
höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium
erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert
mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYH5DQJS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DQJS
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYH5DQJS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/03/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne
erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 4
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NRW.BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Telefon: 0211 917410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0d7f0e13-b979-4350-b7bb-
ffb47184dfd8-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Im Hinblick auf die erforderlichenfalls im Zeitraum vom 28.04.2025 bis zum
16.05.2025 stattfindenden Bieterpräsentationen (vgl. Ziff. 21 Buchst. f der
Bewerbungsbedingungen) ist eine Verlängerung der Bindefrist auf insg. 3 Monate erforderlich.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Ziff. 5.1.12 der Vergabebekanntmachung wird wie folgt
geändert: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a60b63d0-3bd5-4e2e-98bc-6862ae48df8a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2025 13:18:36 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 45/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DQJS
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DQJS/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-143018-2025-DEU.txt
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