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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware Weiterentwicklung und Pflege des Informationssystems der Umweltprobenbank des Bundes -IS UPB 2025-2029
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025030501305057021 / 144121-2025
Veröffentlicht :
05.03.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.05.2028
Angebotsabgabe bis :
07.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72212100 - Entwicklung von branchenspezifischer Software
72212220 - Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Entwicklung von Internet- und
Intranetsoftware Weiterentwicklung und Pflege des Informationssystems der
Umweltprobenbank des Bundes -IS UPB 2025-2029

2025/S 45/2025 144121

Deutschland Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware Weiterentwicklung und Pflege
des Informationssystems der Umweltprobenbank des Bundes - IS UPB 2025-2029
OJ S 45/2025 05/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Weiterentwicklung und Pflege des Informationssystems der Umweltprobenbank des
Bundes - IS UPB 2025-2029
Beschreibung: 1. Hintergrund und Problemstellung Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB)
betreibt ein Informationssystem im Rechenzentrum des Umweltbundesamts (UBA). Das
Gesamtsystem besteht aus den Webapplikationen IS UPB zur Erfassung, Pflege und
Auswertung der erhobenen Daten, der Fragenbogen-Anwendung UPB Online-Fragebogen
sowie der Webanwendung UPB-Web. Die UPB-Web stellt ausgewählte Daten und Informa-
tionen für die Öffentlichkeit bereit (https://www.umweltprobenbank.de). Die drei
Webanwendungen wurden mit dem Open Source Web Framework Ruby on Rails und JRuby
entwickelt. Als serverseitiges Datenbankmanagementsystem wird PostgreSQL eingesetzt.
Eine archivierte Kopie der Vorgängerversion läuft auf Oracle. Das Untersuchungsprogramm
der Umweltprobenbank und die vorliegenden Daten reichen bis zum Anfang der 1980er Jahre
zurück. Zurzeit liegen Daten und Informationen zu 29 Probenarten vor. Der Umfang der zu
verwaltenden deskriptiven und gemessenen Werte liegt bei ca. 4,9 Millionen Werten. Der
jährliche Zuwachs beträgt ca. 160.000 Werte, Tendenz steigend. 2. Ziel und Gegenstand des
Projektes Ziel dieses Projekts ist der Abschluss eines Vertrages, der folgende Leistungen für
die drei Anwendungen umfasst: - Weiterentwicklung (Ausbau und Optimierung) der
bestehenden Funktionalitäten der aktuellen Implementierungen sowie Entwicklung neuer
Funktionalitäten gemäß den fachlichen Anforderungen. - Software-Pflege sowie Unterstützung
und Beratung der Anwendungsadministrati-on beim technischen und fachlichen Betrieb. -
Durchführung von Teildaten-Migrationen aus dem Altdatenbestand des IS UPB Version 4 in
die aktuelle Datenstruktur des IS UPB Version 5. Die durchzuführenden Entwicklungen
müssen auf der bestehenden Hard- und Softwareumgebung und den aktuellen Datenmodellen
aufsetzen. Es handelt sich nicht um eine Neuentwicklung der Anwendungen. Die näheren
fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 34ead624-4c1f-438b-9620-f29279808007
Interne Kennung: 198872_93 067-2/0003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §

123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m.
Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende

Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland:
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der
Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%
3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als
Bieterxin oder Auftragnehmerxin auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmerxinnen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. -
Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG
(https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz
AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19
Mindestlohngesetz MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000

Titel: Weiterentwicklung und Pflege des Informationssystems der Umweltprobenbank des
Bundes - IS UPB 2025-2029
Beschreibung: Ziel dieses Projekts ist der Abschluss eines Vertrages, der folgende Leistungen
für die drei Anwendungen umfasst: - Weiterentwicklung (Ausbau und Optimierung) der
bestehenden Funktionalitäten der aktuellen Implementierungen sowie Entwicklung neuer
Funktionalitäten gemäß den fachlichen Anforderungen. - Software-Pflege sowie Unterstützung
und Beratung der Anwendungsadministrati-on beim technischen und fachlichen Betrieb. -
Durchführung von Teildaten-Migrationen aus dem Altdatenbestand des IS UPB Version 4 in
die aktuelle Datenstruktur des IS UPB Version 5.
Interne Kennung: 198872_93 067-2/0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Verlängerunsgoption 01.06.2028-31.05.2029 -
Überschreitungsoption in Höhe von 20 % auf das vereinbarte Abrufkontingent.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Mindestevrtragsdauer beginnt am 01.06.2025 und endet mit Ablauf von
36 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional um 12
Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt
automatisch, soweit der Auftraggeber dieser nicht bis zum 31.05.2028 widerspricht. Im Falle
der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den
Optionszeitraum. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf von 48 Monaten, am 31.05.2029.
Das Abrufkontingent nach Nr. 8.2.2 der Leistungsbeschreibung ist auf eine Höchstmenge von
82,5 PT begrenzt. Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit die vereinbarte
Höchstmenge um maximal 20 % (16,5 PT) zu überschreiten. Der Auftragnehmer hat keinen
Anspruch auf vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen
von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a.
Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-
Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im
Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den
Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des
Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder
/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126
GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle
eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende
Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Erfahrung mit der zum Einsatz kommenden
Software, speziell mit dem Datenbankmanagementsystem PostgreSQL/Oracle, dem Web-
Framework Ruby on Rails und JRuby, Tomcat, dockar und IIS. Nachzuweisen durch Nennung
und Kurzbeschreibung von mindestens zwei erfolgreich durchgeführten Entwicklungsprojekten
unter Einsatz von JRuby/Ruby on Rails, PostgreSQL, dockar in den letzten drei Jahren. 2.
Erfahrung mit SQL und mit der Berechnung von statistischen Kenngrößen und dem Einsatz
statistischer Oracle-Funktionen. Nachzuweisen durch Nennung und Kurzbeschreibung von
mindestens einem erfolgreich durchgeführten Projekt in den letzten drei Jahren. 3. Erfahrung
in der Entwicklung komplexer webbasierter Informationssysteme zur Verwaltung großer,
laufend wachsender Datenmengen. Nachzuweisen durch Nennung und Kurzbeschreibung von
mindestens einem erfolgreich durchgeführten Projekt in den letzten drei Jahren. 4. Erfahrung
in der Entwicklung von IT-Lösungen zur fachspezifischen Verarbeitung und Präsentation von
umfangreichen Messdaten. Nachzuweisen durch Nennung und Kurzbeschreibung von
mindestens einem erfolgreich durchgeführten Projekt in den letzten drei Jahren. 5. Erfahrung
mit Datenmigrationen aus Altdatenbeständen in vorgegebene Datenstrukturen. Nachzuweisen
durch Nennung und Kurzbeschreibung von mindestens einem erfolgreich durchgeführten
Projekt in den letzten drei Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung
nebst Anlage 9 aufgeführt.

Beschreibung: Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten
Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare
Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese
Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10 000
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Auswertung nach der einfachen Richtwertmethode nach UFAB 2018: 1.
Vergabe der Punkte für jedes Kriterium (0 - 10 Punkte) x Gewichtung entsprechend Anlage 9
zur Leistungsbeschreibung (maximal 10.000 Punkte können erreicht werden) 2. Ermittlung der
Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der mit der Gewichtung multiplizierten
Punkte, dividiert durch den Preis). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den
Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: De
Auswertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UFAB 2018. Die erreichten
Punkte bei den Qualitätskriterien wird durch den Angebotspreis geteilt.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=754999

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung

von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Ort: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreterxinnen
der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7fa6f69-e836-4b50-a1e1-21c9eaf760d1 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 45/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2025

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=754999
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-144121-2025-DEU.txt

 
 
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