Titel :
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DEU-Niedersachsen - Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gemäß Wasserrahmenrichtlinie
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025030606282762173 / 951806-2025
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Veröffentlicht :
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06.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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28.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71620000 - Analysen
90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz
90711500 - Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90714500 - Kontrolle der Umweltqualität
90715100 - Untersuchung von Chemikalien- und Ölverschmutzungen
90733100 - Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
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Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gemäß Wasserrahmenrichtlinie
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift Podbielskistraße 166
Ort 30177 Hannover
Fax +49 51189848199
E-Mail daniel.maniak@lzn.de
URL http://www.lzn.niedersachsen.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJM
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJM/documents
Art und Umfang der Leistung
Für den NLWKN sollen Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gem. Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vergeben
werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Preis Pflichtparameter 36 %
Garantierte
Bestimmungsgrenzen
Pflichtparameter
48 %
Garantierte
Bestimmungsgrenzen
Zusatzparameter
16 %
Weitere Informationen zu den
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der
Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien
bewertet:
1. Zuschlagskriterium "Preis Pflichtparameter" (36 %)
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des
angebotenen Festpreises für die Pflichtparameter. Das Angebot mit dem niedrigsten
Preis unter Berücksichtigung aller Pflichtparameter er-hält 360 Punkte. Ausgehend
hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
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0011-DLG/2025-03.234: Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gemäß
Wasserrahmenrichtlinie
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt
ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung des Preises für die Pflichtparameter 324 Punkte von 360 möglichen Punkten.
Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen
gerundet.
Die angebotenen Preise für die Zusatzparameter fließen nicht in die Wertung
der Angebote ein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Angebot für die
Zusatzparameter (Pos. 2 des Angebotsvordrucks) von der Wertung ausgeschlossen
wird, wenn der angebotene Preis für das Paket aller Zusatzparameter 200,00 % oder
mehr des günstigsten Preises für das Paket aller Zusatzparameter über dem eines
anderen Bieters beträgt.
2. Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen Pflichtparameter" (48%)
Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen (BG) aller 24
Pflichtparameter werden für je-den Analyten nach dem folgenden Schema mit
Leistungspunkten bewertet:
20 Punkte = BG in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter
15 Punkte = BG in geforderter Größenordnung
5 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter
0 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung
Die maximale Anzahl der zu vergebenden Punkte beträgt in diesem Zuschlagskriterium
480 Punkte.
Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen
gerundet.
3. Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen Zusatzparameter" (16%)
Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen (BG) aller Zusatzparameter
werden für jeden Analyten nach dem folgenden Schema mit Leistungspunkten bewertet:
10 Punkte = BG in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter
7 Punkte = BG in geforderter Größenordnung
3 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter
0 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung
Im Falle einer Angebotsabgabe für Pos. 2 des Angebotsvordrucks sind alle
Zusatzparameter vollständig anzubieten, andernfalls bleiben die unvollständig
angebotenen Zusatzparameter bei der Bewertung unberücksichtigt.
Die maximale Anzahl der zu vergebenden Punkte beträgt in diesem Zuschlagskriterium
160 Punkte.
Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen
gerundet.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl erteilt.
Insgesamt können maximal 1.000 Punkte erreicht werden.
Sollten zwei Angebote, die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, erhält das Angebot
mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen
Pflichtparameter" den Zuschlag.
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
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0011-DLG/2025-03.234: Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gemäß
Wasserrahmenrichtlinie
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter
beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 4 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 3 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft"
vorzulegen.
Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 5 bis 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von
dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung
zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund
noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der
wesentlichen,
in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind,
unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen eine Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025:
2018-3 bzw. ISO/IEC 17025:2017 von einer von EA2 / ILAC3 evaluierten Akkreditierungs-stelle als Nachweis, dass alle technischen
Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung
technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie
2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt werden, einzureichen.
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen eine Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen der
vergangenen 3 Jahre einschl. der Ergebnisse Ihres Labors einzureichen.
Sonstige
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur
Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen das ausgefüllte Dokument "Anlage Stoffliste Biota" einzureichen. Nähere
Informationen hierzu sind den Ziffern 1.13. und 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage
Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 28.03.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 12.05.2025
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Wasserrahmenrichtlinie
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zusätzliche Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch
die
öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
vom 2. Februar 2017. Auf 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHJM
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2025/02/111084.html
Data Acquisition via: p8000001
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