Titel :
|
DEU-Bitburg - Deutschland Bauarbeiten Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025030701520265421 / 152253-2025
|
Veröffentlicht :
|
07.03.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
07.04.2025
|
Angebotsabgabe bis :
|
07.04.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
45000000 - Bauarbeiten
45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45214220 - Bau von weiterführenden Schulen
|
DEU-Bitburg: Deutschland Bauarbeiten Umbau und Sanierung sowie
Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los
50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
2025/S 47/2025 152253
Deutschland Bauarbeiten Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen
Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen,
Landschaftsbauarbeiten:
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-
Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Beschreibung: Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg
mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten
Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die
zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-,
Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
Kennung des Verfahrens: 45069f0a-43a8-4c20-8a7e-5c83b920db27
Interne Kennung: Vergabe-Nr. 25-07-VOBEU-15
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung,
45214220 Bau von weiterführenden Schulen, 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Denkmalstraße 8
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der
Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG
verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen
zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. --- Die
Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine
Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört.
Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird
empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu
laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine
automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die
Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhält der Bieter Zugriff auf ein
individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen
genutzt. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so
hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf
hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise
über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. --- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Elektronische Rechnungen sind nach Maßgabe der
ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e und 108f
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige
Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist
einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen - Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der
Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche,
sozialrechtliche und umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem
Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 50-Außenanlagen Landschaftsbauarbeiten:
Beschreibung: Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg
mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten
Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die
zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-,
Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
---------------------------- Hauptmassen: ------------------------- 02 M9-NEUGESTALTUNG VORHOF-
HAUPTEINGANG-nicht förderfähig 01 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN - 05 Abbrucharbeiten
ca. 113m Abbruch Betonblockstufen ca. 249m³ Abbruch Stahlbetonstützwände ca. 1300m²
Abbruch Betonplatten - 06 Einbauteile ca. 500m Leerrohrverlegung ca. 8 Stk. Mülleimer - 07
Abdichtungarbeiten ca. 80m² Abdichtungsarbeiten 02 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN-
PFLANZEN - 02 Allgemeine Arbeiten ca. 163m² Pflanzflächen - 03 Alleebäume ca. 14Stk.
Bäume 03 UNTERSTELLPLATZ FAHRRÄDER u. ROLLER 01 Fundamente ca. 114m³
Aushub ca. 40m³ Fundament ca. 5t Betonstabstahl 04 RÜCKHALTERIGOLE - 01 Erdarbeiten
ca. 240m³ Aushub - 02 Grundleitungen-Oberflächenentwässerung ca. 104m Grundleitungen -
03 Grundleitungen-Schmutzwasserentwässerung ca. 80m Grundleitungen - 04
Rückhalterigole ca. 102 Stk. Grundelement ---------------------------------- 03 M10-
NEUGESTALTUNG VORHOF-HAUPTEINGANG-förderfähig 01
LANDSCHAFTSBAUARBEITEN - 03 Erdarbeiten ca. 463 m³ Aushub Schottertragschicht ca.
300m³ Aushub Abfuhr ca. 923m³ Aushub Boden ca. 150 m³ Bodenaustausch ca. 600m³
Auffüllung Mineralgemisch - 04 Entwässerung ca. 42m Fassadenrinne ca. 77m Schlitzrinnen
ca. 232m Grundleitung Oberflächenentwässerung - 05 Pflasterbelag ca. 885m² Pflaster ca.
1000m Randabschlüsse - 06 Treppenanlage ca. 82 Stk. Blockstufen ca. 14 Stk. Sitzstufen ca.
70 Stk. Geländerbefestigung ca. 33m² Sitzbankauflage Eiche - 07 Stützwand ca. 160m
Mauerscheiben (verschieden Größen) ca. 111m² Stützwand mit Strukturmatrize ca. 11t
Betonstahl - 08 Behindertenrampe ca. 5 Stk. Betonformteil-trapezförmig ca. 2 Stk.
Betonformteil ca. 74m² Pflaster ca. 113m Randabschluss ca. 60 Stk. Geländerbefestigung
Interne Kennung: 25-07-VOBEU-15
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung,
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten, 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Denkmalstraße 8
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: Siehe Zusätzliche Informationen unter Nr. 2.1.4 (Allgemeine
Informationen)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den
Vergabeunterlagen bei) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz
oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen oder entsprechende Nachweise
/Bestätigungen anzufordern. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen, sind auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern die
entsprechenden Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist
vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den
Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
zugelassen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung
besteht. Dies ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein
entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist
durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erforderliche Erfahrungen-Referenzen
Beschreibung: Mindestanforderung: zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer
Referenzen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. Der Nachweis kann durch
Eigenerklärung erfolgen mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angabe
des Leistungszeitraums, Angabe des Leistungsvolumens in Euro, Angabe des Auftraggebers
mit Kontaktdaten. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu
den genannten Referenzen nachzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte, Personal
Beschreibung: Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere
Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100% Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E11991941
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E11991941
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen
des § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
Bieterkommunikationsfunktion der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e8de6e25-8b20-49ef-a34d-f7c5170c787b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 14:49:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025
Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E11991941
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-152253-2025-DEU.txt
|
|