Titel :
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DEU-Flensburg - Deutschland Software-Entwicklung Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 -Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025041401565257939 / 242183-2025
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Veröffentlicht :
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14.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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27.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72212220 - Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
72212221 - Entwicklung von Internetbrowsersoftware
72230000 - Entwicklung von kundenspezifischer Software
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72262000 - Software-Entwicklung
72268000 - Bereitstellung von Software
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DEU-Flensburg: Deutschland Software-Entwicklung Digitalagentur
Flensburg: DIUM (Los 2 -Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
2025/S 73/2025 242183
Deutschland Software-Entwicklung Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung,
Bereitstellung und Betrieb)
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Beschreibung: Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
sind seit 2022 als Smarte Grenzregion zwischen den Meeren eines von bundesweit 73
MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen
durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse
verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg
plant für das Modellprojekt Smarte Grenzregion zwischen den Meeren die Entwicklung eines
Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit
Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine
Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und
Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte Digitale(n)
Insel-Umzugs-Manager(s) (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die
Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der Digitale Insel-Umzugs-
Manager (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich
primär an zukünftige EinwohnerInnen der Smarten Grenzregion zwischen den Meeren . Sein
Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von
Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und
professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte
Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine
nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich
um ein Fördermittelprojekt.
Kennung des Verfahrens: 582e9b22-c1a6-421f-867d-ac627488f811
Interne Kennung: 202-25 (Los 2)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im
Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15
VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine
unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die
Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im
vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im
Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den
Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz
durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und
auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der
Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der
Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen (Aufforderung zu
Angebotsabgabe) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den
Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software, 72212220 Entwicklung
von Internet- und Intranetsoftware, 72212221 Entwicklung von Internetbrowsersoftware,
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in
Verbindung mit Software
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im
Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder
Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim
Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5ARS Das Angebotsschreiben
nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter Schlusstermin für den Eingang der Angebote
festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de
/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf
hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von
Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische
Vergabeportal Deutsches Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben
Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3
GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei
der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: § 123
GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb
einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding
sogenannter Digitale Insel Umzugs-Manager (DIUM) in Form eines as a Service Modells.
Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die
nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung,
Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung
wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche
Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die
Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere
konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach
erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente
Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation
und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die
Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung
und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine
innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs
auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die
Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz
(OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll
Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung
zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt.
Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und
Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und
Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Das Los 2 kann nur
gesondert angeboten werden. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe auch auf das Los 1 ist
hierbei unzulässig. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs
(Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12
Monate.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software, 72212220
Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware, 72212221
Entwicklung von Internetbrowsersoftware, 72230000
Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im
Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder
Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim
Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 20
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Verträge verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von
drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt wird.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen
vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der
Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen
werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: 3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig
2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Software-as-a-Service und
Cloudbetrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b)
Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Betrieb von Cloud Lösungen e) Sonstige
Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die
Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und
für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von
Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die
Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens drei
vergleichbare Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar sind Projekte, wenn diese a. eine Software-as-a-Service-Lösung mit b.
Cloudbetrieb UND c. die Abnahme der Gesamtlösung erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung
der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber
(Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des
Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung -
Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf.
Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-,
Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung
über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,0 Mio.
EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens
das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe
bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten
Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften /
Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig 2024). Hinweis: Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des
Rates vom 21. Juli 2022.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Leistungspunkte gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt
LA
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt P
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5ARS
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5ARS
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5ARS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und
fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen
nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2026 11:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Angabe des Bieters mit Namen, Anschrift,
Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe
als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-
/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der diexder für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterxin bezeichnet ist, c) dass diexder
bevollmächtigte Vertreterxin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Erklärung zu Russland-Sanktionen
(vgl. hierzu andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 12. Vergabenachprüfstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-4542 Fax:
0431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Digitalagentur Smarte Grenzregion
GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Registrierungsnummer: DE353818843
Postanschrift: Friesische Straße 21
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: 05112200740
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: 0431 988-4542
Fax: 0431 988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a558fa72-c0da-43b4-9102-9affbd8a3275 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 17:14:39 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 73/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5ARS
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5ARS/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-242183-2025-DEU.txt
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