Titel :
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DEU-Hamm - Deutschland Schutzkleidung Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025041501350160569 / 244525-2025
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Veröffentlicht :
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15.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.05.2027
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Angebotsabgabe bis :
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13.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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18100000 - Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18143000 - Schutzkleidung
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DEU-Hamm: Deutschland Schutzkleidung Rahmenvereinbarung zur Lieferung
von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
2025/S 74/2025 244525
Deutschland Schutzkleidung Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung
für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
OJ S 74/2025 15/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
E-Mail: submission@stadt.hamm.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und
Grünflächenamt der Stadt Hamm
Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur
Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm in
einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Kennung des Verfahrens: fd8b7935-cc09-44eb-9ae5-e70264dd89cf
Interne Kennung: 2025-03/044
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und
Zubehör
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT5RM8B3F (1) Mit dem
Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§
123 und 124 GWB mit dem Vordruck Eigenerklärung zu Ausschlussgründen . (1.2) Zum
Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine
entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck
abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck
Bietergemeinschaftserklärung - Vordruck Eigenerklärung zu Ausschlussgründen - Zum
Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach
Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen,
ausgefüllte Referenzliste (Vordruck) (1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen
unterzeichnete Vordruck Eigenerklärung zu Ausschlussgründen DE Standardformular 2 -
Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803 - Der vom anderen
Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (1.5) Bei
Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen (1.6) Vordruck Angebot (1.7) Vordruck Leistungsverzeichnis (1.8) Angabe
ggf. anfallender Übergrößenzuschläge (1.9) Produkt- bzw. Preislisten des Sortiments in
digitaler Form (1.10) EU - Konformitätserklärung der angebotenen Produkte (2) Auf besondere
Anforderung einzureichen: (2.1) Bemusterung: Einreichungsfrist 14 Kalendertage nach
schriftlicher Aufforderung. (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht
vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten
Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach
Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für
den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der
dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.
evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich
über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt
Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende
Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung -
Anlagen - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise
zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck Absage ist über den
Vergabemarktplatz einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Korruption: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
der dort genannten Gründe ausschließen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Betrugsbekämpfung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
der dort genannten Gründe ausschließen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
der dort genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB
kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
genannten Gründe ausschließen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 124 Abs. 1
GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 124
Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann
der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 124
Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Entrichtung von Steuern: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
der dort genannten Gründe ausschließen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
genannten Gründe ausschließen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und
Grünflächenamt der Stadt Hamm
Beschreibung: Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung von Warnschutzkleidung incl. Logo
im Sieb- oder Transferdruckverfahren im linken oberen Brustbereich (siehe Anlage 1_Stadt
Hamm Logo ) für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm gemäß
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Interne Kennung: 2025-03/044
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18100000
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu
den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis
zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) verlängern. Die Option wird durch
den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den
geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit. Auch im Falle der Ausübung der Option
endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet somit spätestens nach Ablauf des zweiten Optionszeitraumes, am
31.05.2029 automatisch.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche
Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier, Kartonagen). Folien und
entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) für
vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) mit Angabe der Art der
Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des
Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr. Vergleichbare Leistungen sind: -
Die Belieferung eines Auftraggebers mit Warnschutzkleidung für mindestens 50 Personen. Bei
der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3
Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck
Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In
diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz
3 VgV.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXTDYYRYT5RM8B3F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 06:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 41 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter
Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 06:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird
auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf
Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der
Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung
erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30
Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist
unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt,
Zentrale Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05915-31001-76
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Axmann
E-Mail: submission@stadt.hamm.de
Telefon: +49 2381-179855
Fax: +49 2381-172852
Internetadresse: http://www.hamm.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: vergabekammer@brms.nrw.de
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4fc75319-5ff3-4322-bb90-
2c3a6685681c-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Das Leistungsverzeichnis wurde in den Positionen 1-10 korrigiert. Die
Leistungsbeschreibung wurde im Teil B korrigiert. Die Frist für Bieterfragen und die
Angebotsfrist wurden um 2 Tage verlängert.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Das Leistungsverzeichnis wurde bezüglich der Positionen 1-
10 korrigiert. Die korrigierte Version wurde als Leistungsverzeichnis_11.04.2025 neu
eingestellt. Die Leistungsbeschreibung wurde im Teil B korrigiert. Die korrigierte Version
wurde als Leistungsbeschreibung_11.04.2025 neu eingestellt. Die Fristen wurden wie folgt
geändert: - Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) vom 06.05.2025 auf den
08.05.2025 korrigiert - Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen
vom 06.05.2025 auf den 08.05.2025 korrigiert - Angebotsfrist korrigiert vom 13.05.2025, 6:00
Uhr auf den 15.05.2025, 6:00 Uhr. - Angebotsöffnung korrigiert vom 13.05.2025, 6:00 Uhr auf
den 15.05.2025, 6:00 Uhr.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 11/04/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4506172b-385a-48bb-b391-bf3e790bbeaa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2025 08:47:39 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 74/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/04/2025
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F/documents
http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
http://www.hamm.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-244525-2025-DEU.txt
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