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Ausschreibung: Deutschland  Dachdeckarbeiten  Dachdeckerarbeiten -Radiopharmakalabor - DEU-Aachen
Dachdeckarbeiten
Dokument Nr...: 245579-2025 (ID: 2025041501463761569)
Veröffentlicht: 15.04.2025
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Dachdeckarbeiten  Dachdeckerarbeiten
-Radiopharmakalabor
   2025/S 74/2025 245579
   Deutschland  Dachdeckarbeiten  Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
   OJ S 74/2025 15/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
	    Beschreibung: Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
	    Kennung des Verfahrens: 55746af0-5e3e-4367-9eea-12db6d37475b
	    Vorherige Bekanntmachung: 173763-2025
	    Interne Kennung: 2024-0660-JB-2
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTM0UK9XT Präqualifizierte
            Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
            die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
	    Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
            Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
            Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
            ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung  vorzulegen. Bei Einsatz von
            Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen
            abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
            Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
            Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt
            das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
              durch Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen
              zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist
              beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit
              schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der
	      Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im
	      Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen
              anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und
	      insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
              nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über
              den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder
	      beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW
              und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können
              geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges
              Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen
	      verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren
              finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass
              der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
              ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in
              der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m.
              § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die
	      vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	    GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
            zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
            vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	    Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
            Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
            Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	    299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland).
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
            §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
            Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	    anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
            abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	    bezwecken oder bewirken.
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
            fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
            nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	    hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
              Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
              richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3
	      besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
	      einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
              dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	      haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
            Beschreibung: Baubeschreibung: Als vorgezogene Baumaßnahme zum Neubau des
            Radiopharmakalabors, östlich vom Bestand des UKA, soll der Dachbereich Etage 10 am
            Treppenhaus A6 erneuert werden. Auf dieser Dachfläche werden die Technikaufbauten bzw.
            Lüftungsgeräte und Versorgungsleitungen für den Neubau des Radiopharmakalabors
            installiert werden. Die Lüftungsleitungen werden vom Neubau über die Fassade Ost zur
            Dachfläche geführt. Zeitgleich wird eine erforderliche Baustelleneinrichtungsfläche (Bucht) und
            die Fundamentplatte für den zu versetzenden Sauerstofftank hergestellt. Diese Leistungen
            werden in einem separaten LV abgefragt. Der zukünftige Neubau des Radiopharmakalabors
            wird in einem 2. Bauabschnitt unmittelbar neben der Technikfläche angebaut. Der zukünftige
            Anbau besteht aus einem oberirdischen Gebäudeteil, das auf der Ebene -4 und -3 an den
            Bestand angebunden wird und einem unterirdischen Gebäudeteil des Zyklotronenbunkers.
            Der Dachbereich der Etage 10, am Treppenhaus A6 gelegen, wird für zusätzliche
            Technikaufbauten bzw. Lüftungsgeräte und Versorgungsleitungen für den Neubau des
            Radiopharmakalabors erneuert. Dies beinhaltet das vollständige Abtragen des Dachaufbaus
            bis zur Rohdecke der betroffenen Dachfläche der Technikkonsolen, sowie der
            Randabdeckungen an Attika, Wänden und Stahlbetonkonsolen. Die Dachflächen inkl.
            Abdichtung, und Dämmung und Dachbeläge wie Betonplatten und Gitterroste sowie alle
            zugehöriger Rand- und Konsolenanschlüsse sind wiederherzustellen. Die Dacheinläufe im
            Bestand sind inklusive Ausbildung des Gefälles in den Dachaufbau anzuarbeiten und
            herzustellen. Der Baustellenzugang für Personen und Material erfolgt ausschließlich über
            einen Fassadenaufzug an der Ost-Fassade des UKA. Zusätzlich kann der Bauaufzug am C4
	    genutzt werden und ist mit spezieller Freigabe befahrbar. Die Nutzung des Treppenhauses ist
            ggfls. für Personen in Abstimmung mit dem UKA möglich. Die Baumaßnahme wird bei vollem
            Betrieb durchgeführt.
	    Interne Kennung: 2024-0660-JB-2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 05/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/08/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	      Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 173763-2025
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bescheinigung in Steuersachen ( mittels
            Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung
            von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr. -
            Haftpflichtversicherung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die
	    bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Preisermittlung für die vertragliche Leistung
              (Urkalkulation) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nach Aufforderung durch die
              Vergabestelle hat der Bieter seine Urkalkulation in einer passwortgeschützten Datei bei der
	      Vergabestelle des UK Aachen in elektronischer Form einzureichen. Diese wird nur im
              Bedarfsfall und in Gegenwart des Bieters geöffnet.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und
              124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen -
              Berufsgenossenschaft ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültige Bescheinigung über die
	      Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr. -
              Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur
              Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Sozialversicherung (
              mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur
	      gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien
              im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Alter der Bescheinigung
	      maximal 1 Jahr.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der
              Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder
              Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
              gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines
              rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. - VOB
              /A EU - Referenzen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
              Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen
              Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
              wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das
              Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: -
	      Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, -
	      abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYTM0UK9XT/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTM0UK9XT
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYTM0UK9XT
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe
	    von 10% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu
            entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: .
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: . Einzureichende Unterlagen: - 236
              Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 522 EU -
              Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung
              vorzulegen) - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5.
	      Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen -
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Dem UK
              Aachen ist, durch den zuschlagerhaltenden Bieter, unaufgefordert zum Ausführungsbeginn
              eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
              Zugang der Schlussrechnung fällig
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Aachen AöR
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
            Postanschrift: Pauwelsstraße 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 2418080007
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsstelle
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473055
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85514129-3858-48ca-89d6-b091ea4b5168 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/04/2025 18:48:02 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 74/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/04/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTM0UK9XT
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTM0UK9XT/documents
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-245579-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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