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Ausschreibung: Deutschland  Rohbauarbeiten  Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten -Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker - DEU-Aachen
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 249816-2025 (ID: 2025041601525265802)
Veröffentlicht: 16.04.2025
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Rohbauarbeiten  Abbruch-, Rohbau-,
Gründungsarbeiten -Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
   2025/S 75/2025 249816
   Deutschland  Rohbauarbeiten  Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor
   und Zyklotronbunker
   OJ S 75/2025 16/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
            Beschreibung: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und
	    Zyklotronbunker
	    Kennung des Verfahrens: 3af12489-eb76-4b47-9110-89422e4b98e8
	    Interne Kennung: 2025-0174-AJ
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT451R4GF Präqualifizierte
            Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
            die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
	    Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
            Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
            Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
            ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung  vorzulegen. Bei Einsatz von
            Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen
            abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
            Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
            Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt
              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
              durch Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen
              zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist
              beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit
              schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der
	      Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im
	      Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen
              anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und
	      insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
              nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über
              den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder
	      beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW
              und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können
              geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges
              Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen
	      verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren
              finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass
              der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
              ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in
              der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m.
              § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die
	      vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
            Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
              Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
              richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	      299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
              Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
              Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
            Beschreibung: Baubeschreibung lm Hauptgebäude des UKA wird in den Ebenen -3 und -4 ein
            ehemaliger Laborbereich mit Technikräumen zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung
            von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt
	    angrenzend an den Bestand in der Ebene -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit
	    Hiife eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein
	    oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker
            mit dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen
            vorhandenen Fiur in der Ebene -3 des Hauptgebäudes. Gegenstand des
            Leistungsverzeichnisses sind die Abbruch-, Tiefbau- und Rohbauarbeiten für die Errichtung
	    des Zyklotronbunkers mit oberirdischem Neubau der Strahlenschutzschleuse, sowie die
            Anbindung an das Bestandsgebäude. Das unter der Geländeoberfiäche liegende neue
            Bunkerbauwerk reicht bis in eine Tiefe von ca. 8,00 m unter Geländeniveau und grenzt mit
            einer Längs- und einer Querseite an das Bestandsgebäude. An die freie Längsseite des
            Bunkers grenzt die Feuerwehrumfahrt, welche während der Baumaßnahme jederzeit
            befahrbar sein muss. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss die
	    Baugrubenausschachtung allseitig senkrecht erstellt werden. Die Sicherung der
            Baugrubenwände soll durch eine Nagelwand mit einer bewehrten Spritzbetonschale und
            rückwärtig verankerten Erdnägeln erfolgen. Der Wandaufbau des Bunkerbauwerks besteht
            aus einer WU-Betonkonstruktion mit Frischbetonverbundabdichtung. Die Bodenflächen
            erhalten eine Beschichtung. Decken- und Wandflächen werden in Sichtbeton ausgeführt. Die
	    Strahlenschutzschleuse wird auf dem Bunkerbauwerk errichten und in Massivbauweise
            erstellt. Die Außenwände erhaiten später eine Fassadenverkleidung aus Faserzementplatten
            in Betonoptik. Bunker und Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und
            Aussparungen an das Bestandsgebäude angebunden. Bestandteil der Leistung ist die
            Herstellung eines Kranaufstellplatzes auf der Ostseite des Bestandsgebäudes inkl.
            Bohrpfahlgründung. Die Baumaßnahme wird bei vollem Betrieb durchgeführt.
	    Interne Kennung: 2025-0174-AJ
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
              Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 17/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 20/03/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange
            sowie ökonomische Ansprüche sollen ebenso wie eine umweltschonende Produktion
            berücksichtigt werden. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den
	    Anforderungen an eine hohe Haltbarkeit, einen niedrigen Wartungsbedarf und guter
            Recycelbarkeit entsprechen. Innerhalb des gesamten Bauwerks dürfen nicht verwendet
            werden: · asbesthaltige Baustoffe · unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW,
            HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und
            Ortschäume · Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus
	    geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen Umweltbezogene
            Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten
            gelten nur, wenn sie nach DIN EN ISO 14020 und darin mindestens gemäß Typ I nach DIN
	    EN ISO 14024 erfolgt sind. Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen
            ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen in jedem Fall: · EPEA Cradle to Cradle ·
            Blauer Engel · IBR Rosenheim · Nature Plus · PEFC / FSC · RAL - Gütezeichen / Goldenes M
            · Eco Institut Label · Nature Plus e.V.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
            Beschreibung: VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber
            hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3
            a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu
            fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
            wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
            Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt
            aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der
	    Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
              Nachweis des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß
              erfüllt wurde. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
              Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT451R4GF/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYT451R4GF
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe
            von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert.
	    Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen
            beigefügt ist.
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: . Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
            den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
            und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
            von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
            Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 19/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
              Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
              keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels
              Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte
              Unternehmen nach Vordruck 124 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung_5.
              Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
              Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
              2022_576 nicht vorliegen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ( mittels
              Dritterklärung vorzulegen): Dem UK Aachen ist, durch den zuschlagerhaltenden Bieter,
              unaufgefordert zum Ausführungsbeginn eine Freistellungsbesch
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
              Zugang der Schlussrechnung fällig
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
            Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Aachen AöR
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    Registrierungsnummer: Keine Angaben
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 241 8080975
	    Fax: +49 241 8082504
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473055
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cba7f83c-86c6-458f-9b51-2a487148d6a2 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 10:35:43 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 75/2025
              Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF/documents
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-249816-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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