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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hofheim - Deutschland Einbau von Türen und Fenstern SBS-Metall-Fenster-2.BA
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041601561866117 / 250143-2025
Veröffentlicht :
16.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
05.06.2026
Angebotsabgabe bis :
20.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45212190 - Sonnenschutzarbeiten
45262670 - Metallbauarbeiten
45421130 - Einbau von Türen und Fenstern
45441000 - Verglasungsarbeiten
DEU-Hofheim: Deutschland Einbau von Türen und Fenstern
SBS-Metall-Fenster-2.BA

2025/S 75/2025 250143

Deutschland Einbau von Türen und Fenstern SBS-Metall-Fenster-2.BA
OJ S 75/2025 16/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: SBS-Metall-Fenster-2.BA
Beschreibung: Metallbau -Fensterarbeiten 2.BA für die Sanierung Steinbergschule
Kennung des Verfahrens: ed55c0f9-b40b-4a46-b23a-59f48e6e5e9e
Interne Kennung: SBS - 2025 - 6 - Metallbau Fenster 2.BA
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45212190 Sonnenschutzarbeiten,
45441000 Verglasungsarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Altenhainer Straße 34
Stadt: Hofheim
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375ALH Abgabe einer
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und
Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die

Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach
Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das
Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten
die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu Ausschlüssen von Vergabeverfahren.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Metallbau-Fensterarbeiten
Beschreibung: Metallbau + Verglasungsarbeiten ca. 250 m² Aluminiumfenster ca. 8 Stk.
Aluminiumtürelemente ca. 235 m² Raffstore + Sonnenschutz
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45212190 Sonnenschutzarbeiten,
45441000 Verglasungsarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Altenhainer Straße 34
Stadt: Hofheim
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 05/06/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Preis
Beschreibung: Auftragskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375ALH
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375ALH

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375ALH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:29:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine
Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich
der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt Eigenerklärung
Sanktions-VO beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den
Angebotsunterlagen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von
Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
(Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach
Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2
GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen
ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB
nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an
unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org

Telefon: +49 6192201-6142
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4fcb56e8-0818-433f-96ba-1cd412a07c9d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 08:59:06 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 75/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375ALH
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y375ALH/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-250143-2025-DEU.txt

 
 
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