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Ausschreibung: Deutschland  Computeranlagen und Zubehör  KKE 611.4 Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung - DEU-Berlin
Computeranlagen und Zubehör
Personalcomputer
Tragbare Computer
Bildschirme
Laserdrucker
Dokument Nr...: 294494-2025 (ID: 2025050701052413539)
Veröffentlicht: 07.05.2025
*
  DEU-Berlin: Deutschland  Computeranlagen und Zubehör  KKE 611.4
Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung
   2025/S 88/2025 294494
   Deutschland  Computeranlagen und Zubehör  KKE 611.4 Lieferung und Montage von AV- und
   IT-Ausstattung
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
            Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
	    E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: KKE 611.4 Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung
	    Beschreibung: Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung: - 159 St Mini-PCs mit
            Monitor und Zubehör - 3 St Kiosk-PCs mit Touchmonitor - 346 St Laptops - 13 St
            Laptopwagen, verschiedenen Größen - 5 St Digital Signage Monitore 50-55 Zoll, inkl. Decken-
	    und Wandhalterungen, Monitorwagen - 21 St Multifunktionsdrucker A4 S/W - Laserdrucker -
	    16 St Multifunktionsdrucker A4 Color - Laserdrucker - 9 St Multifunktionsdrucker A3 Color -
	    Laserdrucker - 38 St Dokumentenkameras - 4 St Mehrkanal Analogmischpult - 4 Paar
	    Aktivlautsprecher
	    Kennung des Verfahrens: b46c47c6-80ed-43f6-b063-5d2c6f758291
	    Interne Kennung: VM_25107_VgV_O_Ste
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30213100 Tragbare Computer,
	    30232110 Laserdrucker, 30231300 Bildschirme
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Halemweg 24
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 13627
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: - Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000  für
	    den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
            (Bundeskartellamt) durchführen. - Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-
            Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von
	      Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001
	      vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de
              /fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen
	      gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
              (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe
              Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
              Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
              iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
              ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen
	      /Antworten zu verwenden.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
            Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
            (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
            Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
	    wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	    finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
            verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
            des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des
            Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
            verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
            gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
            Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
            (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
            334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
            mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
            2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
            Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
            232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	    Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	    Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
            Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
            Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten
            einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
            Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
            auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
	      anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
	      (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
              zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach
              Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
              öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
              § 125 bleibt unberührt.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
              eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
              eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
              hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
              hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
              übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
              19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: KKE 611.4 Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung
	    Beschreibung: Lieferung und Montage von AV- und IT-Ausstattung: - 159 St Mini-PCs mit
            Monitor und Zubehör - 3 St Kiosk-PCs mit Touchmonitor - 346 St Laptops - 13 St
            Laptopwagen, verschiedenen Größen - 5 St Digital Signage Monitore 50-55 Zoll, inkl. Decken-
	    und Wandhalterungen, Monitorwagen - 21 St Multifunktionsdrucker A4 S/W - Laserdrucker -
	    16 St Multifunktionsdrucker A4 Color - Laserdrucker - 9 St Multifunktionsdrucker A3 Color -
	    Laserdrucker - 38 St Dokumentenkameras - 4 St Mehrkanal Analogmischpult - 4 Paar
	    Aktivlautsprecher
	    Interne Kennung: VM_25107_VgV_O_Ste
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer, 30213100 Tragbare Computer,
	    30232110 Laserdrucker, 30231300 Bildschirme
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: nein
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Halemweg 24
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 13627
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 21 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: 1. Der Nachweis umfasst: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
            1.2) Nachweisführung zur Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und
            Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
            Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen erfolgen: - Nachweise
              zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt 1.) - Erklärungen und
              Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter
              Eignungskriterien (2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeitnd Nachweise zur
              technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Eignungskriterien (3)
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeitemäß Formblatt Wirt 124 EU - Erklärungen und
              Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des
              GWB vorliegen, nachgewiesen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Die Unterlagen zum Nachweis
              der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2,
              Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen
              Unternehmens in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die unter Eignungskriterien (2)
	      Punkt 1 und Eignungskriterien (3) Punkt 1 angegebenen konkret auftragsbezogenen
              Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der
              Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten
	      Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht
              ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen
              vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere
              Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind
              die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
              vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in
              Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend
	      der in den Punkten Eignungskriterien (1) Punkt 1, Eignungskriterien (2) Punkt 1,
              Eignungskriterien (3) Punkt 1 und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen
              erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren
              Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
              Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe
              nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten
              Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-
	      /Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-
              /Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt
	      wird.
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung: 1. Der Nachweis umfasst: - eine Erklärung über den Umsatz des
              Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
	      er Liefer- und Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
	      Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
              Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert) -
	      Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung
              gegliedert nach Personen - & Sachschäden wird nicht gefordert) 1.2 Nachweisführung zur
	      Eignung: siehe Eignungskriterien (1) Punkt 1.2
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
	      Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Der Nachweis
              umfasst: - geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
              mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen
	      Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des
              Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber) -
              Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
	      ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen) -
              Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind. 1.2
              Nachweisführung zur Eignung: siehe Eignungskriterium (1) Punkt 1.2
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/192805
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 10/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
            Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: 4-
            Augen-Prinzip nach § 55 VgV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern
            des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
            Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem
	    Hauptangebot ist nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische
            Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
            sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
            Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
            gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
            geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
            134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
            Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
            Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	    Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
            Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
            der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
            Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
	    Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
            Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen
	    Hochbau
	    Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10707
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den
            Öffentlichen Hochbau
	    E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
	    Telefon: +49 30901393342
	    Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/sbw/
	    Profil des Erwerbers: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
	    Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
	    Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
	    E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
	    Telefon: +49 3090138316
	    Fax: +49 3090137613
	    Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4dd24a55-f8a8-40ab-a032-68403ac92fcd - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 13:10:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/sbw/
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.berlin.de/vergabeplattform/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/192805
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-294494-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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